So versucht es zumindest die Landesarchäologie in BW darzustellen
Paar Dinge finde ich daran schon beachtlich...
Spürhund hat geschrieben:Dann sollte doch aber mal ein wichtiger Schrieb kommen, der vom Gericht das richtige Aussagt und so, weder die DSU, noch die Behörden, sich was zurecht dichten können.
DAS würde wirklich helfen....möchte nicht wie Benny enden.
Aber bis auf den "amtlichen" Schrieb den ich unter dem Aktenzeichen ( siehe mein erster Post ) im Netz gefunden habe, gibt es nichts veröffentliches von Gerichtlicher Seite.
Wenn die DSU, kann mir keine wirkliche Meinung über diese Vereinigung bilden, im Recht ist..... so wie das hier dargestellt wird.... dann sollte doch gerade so ein richterlicher "Sieg",
auch wirklich beweissbar sein. Aber bisher.............??
Spürhund hat geschrieben:mündlich zugesagt ist doch wie ...... nichts. Hier war keiner dabei, die einen sagen so (DSU), die anderen so (Amt). Alles schön und gut, auf der DSU Website, wird so geschrieben, auf der
Anderen, wie ich es schon aufgeführt hat. Aber wo sind die echten Beweise, auf die man sich beziehen kann. Wo ist die schriftliche Stellungnahme.
Wenn mir einer erzählt in Indien ist ein Sack Safran umgefallen, kann ich es glauben oder eben nicht.
Aber hier ist weiterhin ein Streit, bei dem wir Sondler auch betroffen sind, und wo wir nichts in der Hand haben wenn es zu einer polizeilichen Anweisung
(Anzeige-Ordnungswidrigkeit) kommt. Was soll ich dann sagen? auf der Webseite der Sondelunion steht wir dürfen, dann sagt er, auf der des Amtes nicht ! Wer hat wohl da den längeren Arm.
Ich würde mich ja freuen wenn ich sagen kann, tja Richter soundso hat aber gesagt und hier ist sein Urteil.
So habe ich nichts in der Hand und bin im zweifelsfalle am (-.-)
Warum kann denn die DSU nicht dem Richter, das was er gesagt hat, als Schriftform niederlegen. Ausserdem habe ich rausgegelesen aus dem Amtsbrief, das die DSU der Kläger war und zurück gezogen hat. Ich glaube auch das es für die vertretenden Anwälte möglich ist, die Verhandlungsprotokolle als Kopie zu bekommen, das hab ich ja selbst bei einer Scheidung vorliegen
Bei all deiner Freude und deinem Enthusiasmus....... hilft leider keinen wirklich weiter.
brainy hat geschrieben:Fazit: Man bleibt auch weiterhin der Behördenwillkür ausgeliefert. Alles nichts handfestes, greifbares!
Anmerkung: Der gesamte Thread beinhaltet ne Vielzahl an 'Nettigkeiten', die ich wenn ich Admin wäre, löschen würde.
Watzmann hat geschrieben:Fakt ist:
Wird man in BW beim sondeln erwischt, gibt es auch weiterhin eine Anzeige vom Landesdenkmalamt!
Was letztendlich aus der Anzeige wird, ist eine andere Sache.
Den Ärger,den Stress und eine evtl. Strafe hat der Sondengänger auf jeden Fall.
Ebinger1 hat geschrieben:
So spricht der Genehmigungssondler der gerne möglichst wenig Mitbewerber um seinen Claim möchte![]()
Wenn ich Morgen als Raubgräber aktiv werden wollte... als Punkt eins der Agenda würde ich mir eine NFG beschaffen.
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