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Genehmigung zum Sondeln!

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Beitragvon Glenn » Sa 14. Jun 2014, 23:35

Das Vorgehen ist von Ice hoch achtenswert weil Er eine menschliche Meinung vertritt die zu 95% Alle hier sich wünschen würden. Die Frage ist nicht mehr das "Warum" sonder "Wie" . Selbstverständlich haben wir Sondler auch Rechte und verhalten uns kooperativ aber wenn ein Denkmalamt dies nicht will bzw dieses Amt die Vorrechte ausdehnt um vllt. etwaige eigene Risiken der Stellenpolitik der Länder entgegen zu treten ist natürlich ein Fehlverhalten das Argumente in fehlerhafter Weise . Ich für mein Teil werde gern ein Teil zum stritiken Punkt und zu der Ünterstützung von Ice beitragen .
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Beitragvon Ebinger1 » So 15. Jun 2014, 23:08

Ebinger1 hat geschrieben:Hier mal ein paar auszüge aus dem Denkmalschutzgesetz für das Land Berlin:


§3 Bodendenkmale
(1)
Wer ein Bodendenkmal entdeckt, hat die Arbeiten an der Fundstelle
sofort einzustellen und die Entdeckung unverzüglich der unteren Denkmal­
schutzbehörde anzuzeigen.(...)
Die zuständige Denkmalbehörde ist unbeschadet des
Eigentumsrechts berechtigt, den Bodenfund auszuwerten und, soweit es sich
um bewegliche Bodendenkmale handelt, zu bergen und zur wissenschaftlichen
Bearbeitung in Besitz zu nehmen, grundsätzlich jedoch nicht länger als sechs
Monate vom Eingang der Anzeige an gerechnet.
(2)
Bewegliche Bodendenkmale, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln
sind, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes Berlin.
(3)
Das Graben nach Bodendenkmalen bedarf unbeschadet sonstiger Erlaub­nisse
der Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde. Die Genehmigung
ist zu versagen, wenn nicht Gewähr dafür gegeben ist, daß die Durchführung
der Grabung dem Schutze und der Pflege der Bodendenkmale gerecht wird.
(4)
Abgegrenzte Flächen, in denen Bodendenkmale vorhanden sind oder ver­mutet
werden, kann die zuständige Senatsverwaltung durch Rechtsverordnung
zu Grabungsschutzgebieten erklären. In Grabungsschutzgebieten bedürfen
Arbeiten, die Bodendenkmale zu Tage fördern oder gefährden können, der
Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde.



Soweit die fachkundige Beratung durch die Denkmalschutzbehörde in Berlin.
Das Gesetz sagt also hier etwas ganz anderes als der liebe Herr vom Amt....

Sehr verwunderlich :gruebel:


Lese dir noch mal den Gesetzestext durch...

Du hattest eine Genehmigung zur Suche nach Euromünzen beantragt.
Die kann dir das amt auch nicht ausstellen, da diese nicht in dessen Zustaändigkeitsbereich fallen. Es ist für Kolturdenkmäler zuständig.
Aber nur wenn du gezielt nach Kulturdenkmälern suchen willst... brauchst du dafür auch eine Genehmigung.

:winken:

Was der liebe Mann vom Amt im letzten Schreiben konstruiert... hat nur in sofern etwas mit dem Gesetz zu taun als das es eine (seine===) Auslegung der angeblichen Gesetzeslage sein soll.
Im Zuge der Rechtssicherheit (einfach mal googlen) müssen Verbote die sich aus Gesetzen ableiten aber klar und eindeutig sein.

Gibt es ein Gesetz das generell die Suche mit Metalldetektoren verbietet :?: :?: :?:
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Beitragvon Oberon » So 15. Jun 2014, 23:49

Hinfälligkeit der Anfrage nur übersehen weil Wiki abgelenkt hat u ich eigentliches Thema nur überflogen .....jawohl Wiki war mal wieder Schuld :lol:
nett allerdings das der fachkundige Amtsangestellte, genau so wie unter seinesgleichen üblich, auch wirklich nicht im allergeringsten drauf hingewiesen hat :thanks
gibt allerdings wirr zurecht gebogene Begründungsmöglichkeit für Ablehnung .......die allerdings wirklich nur zieht wenn man vollkommen übersehen will worum es eigentlich geht u sich darauf versteift worum es dem Antrag gemäß ja gehen muss ......zumindest Ice weiß schon was ich mein :mrgreen:

@Ice
schreibst den Doc die Tage mal an ?
das Gerichtsverfahren auf das ich dich angehauen hab, jetzt bekannt oder nicht ? bei mir gelöscht u im Netz find ichs jetzt auf die Schnelle nicht.......aber Doc hatts garantiert parat u wenn du anschreiben solltest, kann er dir das auch fix rübermailen
Verfahren nach dem Juristenbegriff benennen wo von mir erwähnt u D. weiß worums geht
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Beitragvon Iceman1 » Di 17. Jun 2014, 19:45

@ Ebinger1: Ich habe mit den beiden Doktoren im Vorfeld auch telefoniert und sie halten sich auch für die Eurosuche an Stränden von Seen für zuständig (ja da eben ganz besonders). Und Dr. Kersting faselte vom absoluten Verbot des Gebrauchs von Metalldetektoren, immer und vor allem überall. Dr. Wacker setzte dem noch einen obendrauf und verbot auch das sondeln auf dem eigenen Hof (also auf Privatbesitz). Allein er scheint der Herr über Grund und Boden in Berlin und Brandenburg. Jetzt gilt es endlich dem ein Ende und allen ein Zeichen zu setzen.

@ Oberon: und die Docs mailen mir auch nichts rüber und schon gar nicht mal fix, weil sie mich nicht mögen! Ich trage gerade Argumente zusammen und möchte den Amtsschimmel zu Fall bringen. Bis es zum Prozeß kommt dauert es noch, also habe ich noch hinreichend Zeit der Vorbereitung.

Vielen Dank an alle Helfer,
Iceman
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Beitragvon Oberon » Di 17. Jun 2014, 20:11

ja das die Herren Denkmaldoktoren dir nur Bockmist um die Ohren hauen, überrascht mich jetzt nicht :D
meinte anderen Doktor u zwar genannten Anwalt ;)
musst dieses eine Urteil unbedingt kennen u wenn Anwalt nicht angeschrieben wird muss ich das halt noch mal irgendwo auftreiben ........ohne gehts echt nicht !
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Beitragvon Iceman1 » Di 17. Jun 2014, 20:54

Na dann Oberon, schicke es mir bitte per PN, ich sammle händeringend.

vielen Dank für Deine Bemühungen,

Gruß vom
Iceman
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 18. Jun 2014, 10:35

Frage doch mal bei deinen gelehrten Amtsarchäologen wo genau im Gesetz das absolute Verbot der Geländebegehungen mit Metalldetektoren verankert sein soll.
Wenn man dir schon einen Antrag auf Basis eines solches Gesetzes verwehrt, dann muss die gesetzliche Grundlage auch eindeutig benannt sein.
Das konnte ich aus den zusammengereimten Antworten des Amtes so jetzt nicht klar heraus lesen. :mrgreen:

Im übrigen solltest Du die Anfrage bezüglich Euromünzensuche mal mit den Aufgaben des Denkmalamtes vergleichen.
Da geht es um Kulturgüterschutz.
Diesen jetzt so weit auszudehnen das auch der Euromünzensammler durch das Landesamt überwacht und kontrolliert werden muss... da denke ich mit Schrecken an die Kleingärtner, spielende Kinder, Forstarbeiter, Bauern, ... und dutzende andere Personengruppen welche auch versehentlich Artefakte auffinden könnten. Besser es geht in Berlin keiner mehr vor die Tür. Er könnte ja auf ein Bodendenkmal treffen.
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Beitragvon Iceman1 » Mi 18. Jun 2014, 19:14

Hallo Leute.

Heute habe ich nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Wacker vom Denkmalamt Brandenburg geschrieben und diese zur vorgesetzten Stelle z.H. Frau Dr. Eickhoff geschickt. In diesem Schreiben habe ich auf die gesetzliche Haltlosigkeit hingewiesen und die Art und Weise beklagt, hierbei halfen mir unter anderem auch die Formulierungen von Ebinger1. Am Ende des zweiseitigen Briefes habe ich dann die Rechtsklage angedroht. Nun wird wieder einige Zeit ins Land gehen und ich bin schon sehr auf das Antwortschreiben gespannt. Je nach dem wie es ausfällt, reicht der Anwalt dann Klage ein.

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Beitragvon Ebinger1 » Mi 18. Jun 2014, 20:52

Ein ganz wichtiger Aspekt ist auch das Thema Rechtssicherheit:

Rechtssicherheit beruht auf der Klarheit, Beständigkeit, Vorhersehbarkeit und verläßlichen Gewährleistung von Rechtsnormen, konkreten Rechtspflichten und Berechtigungen. Sie soll das Vertrauen der Bürger auf die Verlässlichkeit der Rechtsordnung garantieren. Zur Rechtssicherheit gehört auch die Klärung von umstrittenen Rechtsfragen oder -verhältnissen in angemessener Zeit.
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssicherheit

Rechtssicherheit ist nicht gegeben wenn Behörden Gesetze frei auslegen ohne der Formulierung der entsprechenden Gesetze Rechnung zu tragen.

So auch in deinem Fall. Im Landesgesetz ist die gezielte Suche nach Antiken als genehmigungspflichtig aufgeführt.
Die netten Herrn vom Amt konstruieren daraus das du ja bei der Suche auch Antiken finden könntest und behaupten aus dieser Sichtweise heraus, das du also nur mit einer Genehmigung auf die Suche gehen dürftest.
Wenn man das nur einen Schritt weiter denkt, dann müsste auch jeder Kleingärtner, Spaziergänger, Tiefbauer, Landwirt, Forstwirt,... und dutzende andere Berufsgruppen, eine NFG besitzen, denn auch hier ist die "Gefahr" gegeben auf Antiken zu stoßen.

Ich hoffe gegen diese Personengruppen werden jetzt keine Ermittlungsverfahren eingeleitet... der Haushalt Berlins ist sowieso schon belastet genug.
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Beitragvon Iceman1 » Mi 18. Jun 2014, 21:06

Hat denn hier irgendjemand eine NFG (Suchgenehmigung)??? Wenn ja kann er diese mal einscannen und hier zeigen? Ich habe so einen Ausweiß noch nie gesehen, bin schon gespannt.

Danke
Ice
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