Verhandlung geschlossen der User ist freigesprochen.
Raidtomber hat geschrieben:Vieleicht sollte mann diesen Schutzbrief ja wirklich nicht auf Papir drucken sondern auf den Kopf von nen Basballschäger. Das wär dann eindrucksvoller wenn mann den dann wem zum lesen gibt. Nur den Griff dabei halt nicht loslassen!!!
Ikognito hat geschrieben:
1. Was haben Falsche Verdächtigung, üble Nachrede, und Verleumdung damit zu tun, wenn man widerrechtlich fremdes Eigentum beschädigt. Dieser Tatbestand ist gegeben wenn man ohne Zustimmung des Eigentümers auf dessen Eigentum Grabungen verrichtet.
2. Falls dieses(r) Feld, Wald oder Wiese mit irgendeiner Art von Absperrung, Zaun Hecke usw. umgeben ist kann sogar der Tatbestand des Hausfriedensbruch evt in Tateinheit mit Sachbeschädigung gegeben sein, wenn man bei unbefugtem betreten des Grundstücks auch nur einen Draht verbiegt.
3. In BuLa's in denen kein Schatzregal gültig ist, gehören 50% der Funde dem Grundeigentümer, auch dieses wird in dem Flugblatt nicht erwähnt. Das könnte als Diebstahl angezeigt werden.
4. Nach dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2015; Ausgabe 29. Januar 2015 ist in SH das sondeln ohne Genehmigung verboten.(2) Der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde bedürfen
5. das Verwenden von Mess- und Suchgeräten,
die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden,
ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt
zu sein,
6. Nachforschungen, Erdarbeiten oder taucherische
Bergungen an Stellen, von denen bekannt
ist oder den Umständen nach zu vermuten ist,
dass sich dort Kulturdenkmale befinden, ohne
dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt
zu sein, oder
7. die ganze oder teilweise Inbesitznahme eines
durch Grabung oder durch taucherische Bergung
zu Tage getretenen Kulturdenkmals.
Quelle:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/D/denkmalschutz/downloads/Denkmalschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=5
5. Mit dem Erwerb dieses Flugblatt bin ich also auch automatisch Mitglied der D S U
der Inhaber dieser Informationschrift ist Mitglied der D S U .... und kann sich ..... mit Mitgliedsausweis legitimieren
also wann, wie und wo erhält man den Mitgliedsausweis? Und das natürlich ohne den erhöhten Mitgliedsbeitrag zu entrichten, denn wie schwarz auf weiß zu lesen, ist man doch mit dem Flugblatt auch D S U Mitglied. Ach so, und wie kommt die D S U an ein Foto des Eigentümers, denn ohne dieses kann niemand kontrollieren ob dieses Flugblatt bzw der Mitgliedsausweis tatsächlich dessen rechtmäßiges Eigentum ist oder es vom freundlichen Kollegen nur ausgeliehen wurde.![]()
Ikognito hat geschrieben:Raidtomber hat geschrieben:Vieleicht sollte mann diesen Schutzbrief ja wirklich nicht auf Papir drucken sondern auf den Kopf von nen Basballschäger. Das wär dann eindrucksvoller wenn mann den dann wem zum lesen gibt. Nur den Griff dabei halt nicht loslassen!!!
Jetzt weiß ich endlich woher deine Kommentare stammen. Zu oft und zu inniger Kontakt mit einem Baseballschläger. Wenn ich Zeit hab werd ich dich mal bedauern.
Elfenkönig hat geschrieben:allerdings, ungefragt in Äckern rumgraben gilt bei euch als SACHbeschädigung ???
Elfenkönig hat geschrieben:wird entstandener "Schaden" über Gutachter, Einzelfall für Einzelfall, sauber berechnet o gibts da ne Lochpauschale
Elfenkönig hat geschrieben:wobei mans mit dragracing, zergaloppieren, Sondierungslöcher reihenweise nicht zuschütten etc vielleicht nicht zu sehr übertreiben sollte......die Nutzfläche soll ja als solche erhalten bleiben u Handlungen die ebenjenen Bestand gefährden natürlich sehr wohl zumindest schwer genehmigungspflichtig
Elfenkönig hat geschrieben:3 ja, aber dann würde nicht der Brief o deren Herausgeber sondern Unterschläger/in angezeigt
könnte bei Neuauflage der Vollständigkeit halber natürlich trotzdem noch mal kurz Erwähnung finden .....nicht das noch wer diese Unhaltung "wers findet dem gehörts !" annimmt....
ab Fundwert 10 € u nicht mit Grundeigentümer geteilt = Unterschlagung u ab min 20€ dann auch praktisch zur Anzeige zu bringen, korrekt ?
Elfenkönig hat geschrieben:4 selbst der Punkt hat nen Haken .....werd ich aber aufgrund der supereifrigen SH-Spitzel jetzt hier nicht drauf eingehen......die novellieren sonst wieder sofort nach
Elfenkönig hat geschrieben:5 klang mir auch so .....aber kann ja nicht sein, dass man mit Erwerb von iwas dann auch sofort Mitglied in Vereinigung
muss iwie falsch formuliert/interpretiert worden sein !??
8hunter hat geschrieben:und wenn der schwingende Baseballschläger mit foliertem Schutzbrief sein Ziel verfehlt und eigene Rübe trifft, ists auch nicht tragisch
8hunter hat geschrieben:...und wer auch immer draufhaut, trifft den RICHTIGEN
Zurück zu Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste