von Ebinger1 » Mi 12. Jun 2013, 22:11
Ja, die Anhörung ist abgehandelt.
Am 06.06.2013 war der Termin.
Hier ein Auszug aus dem aktuellen Newsletter der DGUF:
Zitat:
"1.2.
DGUF trägt mit innovativen Vorschlägen zur Novellierung des
Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen bei
Das Denkmalschutzgesetz in NRW wird renoviert, um nun auch hier das
Verursacherprinzip und das Schatzregal einzuführen. Die DGUF nahm dazu
auf Einladung des Landtags von NRW als Expertin an einer öffentlichen
Anhörung am 6.6. teil; vorab hatte sie wie erbeten einen Fragenkatalog
schriftlich beantwortet. Die überwiegende Mehrheit der geladenen Experten
vertrat während der Anhörung beharrlich die von ihnen erwarteten
Positionen, die in den Kernpunkten konträr gegenüberstehen. So sprechen
sich z. B. Grundbesitzer, Münzfreunde und Sondengänger energisch gegen
das Schatzregal aus, die Fachämter ebenso energisch dafür. Die DGUF
versucht Modelle einzubringen, die alle Partner auf neue Weise miteinander
verbinden, damit sie gemeinsam zum Nutzen der Archäologie wirken können.
So schlägt die DGUF die Einführung eines Schatzregals vor, bei dem das
Eigentum dem Land zukommt, Finder und Grundeigentümer aber ein
Besitzrecht behalten, das sie ggf. gegen eine fairen Finderlohn abtreten
können. Beim Verursacherprinzip hält die DGUF die vorgeschlagene
Regelung der Kostentragung "im Rahmen des Zumutbaren" für zu wenig
transparent. Abweichend vom Gesetzentwurf schlägt die DGUF vor, als
Verursacherkosten die tatsächlichen Vollkosten der Grabungen zu
veranschlagen, d. h. inkl. der Vor- und Nachsorge, aber zugleich einen
transparenten Höchstanteil von der Investitionssumme zu benennen, um den
Investoren Verfahrenssicherheit und bessere Planbarkeit zu bieten."
*
Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes