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NEUES AUS SCHLESWIG HOLSTEIN !!!!!!!

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon jojo0311 » Mo 3. Feb 2014, 20:29

Hallo liebe Kollegen,

ich möchte Euch heute ein paar wichtige Dinge mitteilen, fasse mich damit es nicht zu lange wird in Kurzform


1. Ich habe das Ministerium (Ministerin Sporendong) in SH angeschrieben (keine Panik, kein blauer Brief, sondern ein ganz normaler Brief eines Familienvaters mit dem doch so schönen Hobby des Sondendierens. Ich habe das ja hier im Forum angekündigt (Stichwort auch eine Einzelperson kann aktiv werden!)
2. Mein Brief wird genau wie das Anschreiben von Hadrians Erben auf der Internet Präsenz veröffentlicht, na toll, dann wisst Ihr jetzt alle, wer ich bin :shock: )
3. Die Antwort stelle ich nun hier ein ACHTUNG im ersten Mail hat die Dame einen " etwas kuriosen Tippfehler gemacht", den Sie aber im 2. Mail korrigiert hat.
4. Ich habe heute auf diese mails geantwortet und weitere Maßnahmen angeregt, wie z.B. eine klare Stellungnahme der Behörde auf der Webseite des Ministeriums für Sondengänger, eine Dialog (eine Art Chat). Mal sehn, klare Aussagen zu einem (einfachen) Antragsverfahren sowie verständliche Beschreibungen was zu melden ist und was nicht, einfache und kurze Schulungen usw...

Die Dame hat sich übrigens bereit erklärt einen persönlichen Dialog zu führen, das ist ein einmaliges Angebot meine Damen !!!?? und Herren!!!!!, das wäre dann zu klären wer das machen kann, da sollten sich schon mal einige SH Sondler darüber unterhalten, den Kontakt vermittle ich gerne... wenn das gewollt ist.. (ich bin aus Bayern).
Wer Fragen hat kann mich gerne anrufen (bitte abends ab 19 Uhr).... :popcorn:


Anbei die Mails: (und noch was, ich dulde keine Kritik!!!!! :angst:
Mailverkehr:
Sehr geehrter Herr Buchmayer,

wie ich eben schon Ihrer Frau mitteilte, habe ich mit Entsetzen gelesen, dass ich im zweiten Absatz ein ?nicht? vergessen habe, wodurch der Sinn des Satzes völlig in sein Gegenteil verkehrt wird. Selbstverständlich zielt der Gesetzentwurf NICHT darauf ab, das Sondengehen grundsätzlich zu verbieten oder unter Strafe zu stellen. Für dieses Versehen bitte ich um Entschuldigung.

Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein arbeitet mit Sondengängern zusammen und bemüht sich, diese Zusammenarbeit immer weiter auszubauen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christina Wiener

Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 7145, 24171 Kiel
Kulturabteilung
Referat Kulturelles Erbe, Heimatpflege, Kirchen und Religionsangelegenheiten - II 431

Telefon: +49 (0)431 988 5745
Fax: +49 (0)431 988 612 5745
E-Mail: Christina.Wiener@jumi.landsh.de

Von: Wiener, Dr. Christina (MJKE)
Gesendet: Montag, 3. Februar 2014 09:16
An: 'j.buchmayer@freenet.de'
Betreff: WG: Neufassung des Denkmalschutzgesetzes

Sehr geehrter Herr Buchmayer,

vielen Dank für Ihre Mail. Ministerin Spoorendonk hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Auch in Schleswig-Holstein gibt es, wie von Ihnen für Bayern beschrieben, die Möglichkeit, sich als Sondengänger schulen zu lassen und eine Genehmigung für die Suche zu erhalten. Der Gesetzentwurf zielt daher darauf ab, das Sondengehen grundsätzlich zu verbieten oder unter Strafe zu stellen.

Allerdings fügt die ungenehmigte Suche nach Kulturdenkmalen dem archäologischen Erbe des Landes erhebliche Schäden zu. Daher sieht der Gesetzentwurf eine Genehmigungspflicht für die Suche nach Kulturdenkmalen vor. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird seitens des Archäologischen Landesamtes u.a. darauf geachtet, dass unerlässliche Kenntnisse, z.B. über den Umgang mit Funden und Fundzusammenhängen, bei den Sondengängern vorliegen. Für die Forschung ist es von essentieller Bedeutung, nicht nur über Funde informiert zu werden, sondern auch den genauen Fundzusammenhang zu erfahren. In der Praxis ist es leider häufig so, dass bei der ungenehmigten Suche Funde aus dem Fundzusammenhang entfernt und damit für die Forschung und das kulturelle Erbe des Landes entwertet werden. Dabei ist es für Laien nahezu unmöglich festzustellen, wo archäologische Fundstellen vorkommen können. Um Schaden vom kulturellen Erbe abzuwenden, ist es daher unumgänglich, sich mit dem Archäologischen Landesamt abzustimmen. Dem soll § 20 des Entwurfes Einhalt bieten.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang wäre ich Ihnen für eine kurze Rückmeldung dankbar:

Das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa beabsichtigt, alle Stellungnahmen, die im Zuge der Verbandsanhörung zur Novellierung des Denkmalschutzgesetzes hier eingehen, auf der Homepage des Ministeriums zu veröffentlichen. Sind Sie damit einverstanden, dass Ihre Mail dort auch eingestellt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christina Wiener

Ministerium für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein
Postfach 7145, 24171 Kiel
Kulturabteilung
Referat Kulturelles Erbe, Heimatpflege, Kirchen und Religionsangelegenheiten - II 431

Telefon: +49 (0)431 988 5745
Fax: +49 (0)431 988 612 5745
E-Mail: Christina.Wiener@jumi.landsh.de

Von: j.buchmayer@freenet.de [mailto:j.buchmayer@freenet.de]
Gesendet: Samstag, 1. Februar 2014 09:01
An: Poststelle, JUMI (MJKE)
Betreff: Neufassung des Denkmalschutzgesetzes

Mein Brief

Sehr geehrte Frau Ministerin Spoorendonk,

mit Bestürzung habe ich den Kabinettsentwurf zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes gelesen. Zwar bin ich kein Bürger des Bundeslandes Schleswig Holstein, denn ich lebe in Bayern, dennoch sehe ich mich als Bundesbürger betroffen. Ich vertrete auch keine Organisation oder einen Verband. Als technischer Manager in einen Industriekonzern und als Vater von zwei Söhnen, gehe ich zum beruflichen Ausgleich und aufgrund meines persönlichen kulturellen, insbesondere lokalkukturellen Interesse Hobby des "Metallsondierens" nach.

Dabei halte ich mich strikt an die in Bayern geltenden Gesetze, suche nur mit der Genehmigung der Grundstückseigentümer, suche nicht auf Bodendenkmälern und melde mein Funde. Ich bin mir durchaus darüber bewußt, dass es in diesem Bereich, wie in anderen Bereichen auch, eine kleine Zahl von "schwarzen Schafen" gibt, die oft und leider mit den vielen "ganz normalen und vernünftigen Hobby-Archäologen in eine Topf" geschmissen werden.

Im Bezug auf den o.g. Entwurf bitte ich Sie diesen unter den nachfolgend aufgeführten Aspekten nochmals zu prüfen und ggf. zu justieren (§13, 14, 19, 20)

1. Das "pauschale Verbot" und die Einstufung als "Straftat" bei der Nutzung einer Metallsonde zu Hobbyzwecken sollte korrigiert und genauer differenziert beschrieben werden. Es beeinträchtigt u.U. Rechte des Grundgesetzes (freie Entfaltung der Persönlichkeit, sowie Freiheit der Forschung). Mir scheint hier auch die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben zu sein. Bedenken Sie, dass eine Vielzahl der Sondengänger ganz normale Bürger sind, die wie andere auch Ihrem Hobby nachgehen und nun u.U. kriminalisiert werden.

2. Im Gesetz fehlen klare und unmissverständliche Angaben darüber, das, wie und unter welchen Umständen Sondengänger eine einfache Genehmigung zur Prospektion erhalten können. Auch darüber, so verstehe ich es, dass weiterhin auf "s.g." gestörten Böden gesucht werden darf !? In diesem Zusammenhang verweise ich auf die guten (lassen Sie mich das mal als "Best practise" bezeichnen) Verfahrensweisen in Bayern. Hier gehen die Behörden in der Regel proaktiv auf die Sondengänger zu, es gibt klare Leitlinien und nutzbare Dokumente, wie Fundmeldebögen, Hinweise für Sondengänger und Hilfestellung bei der Kartierung (Bayern Atlas) und die Möglichkeit des Ehrenamtes. Auch in Baden Württemberg zeigen sich erste Ansätze, dort werden Sondengänger geschult. Dies schließt nicht aus, dass "schwarze Schafe" weiterhin bestraft werden, sondern trägt dazu bei, dass genau diese in der breiten Masse der Sondengänger isoliert werden. Dadurch werden die "vernünftigen" Sondengänger zu einem wichtigen Außenposten der Denkmalämter, ein Schritt wie mir scheint, bei dem alle Beteiligten profitieren.
Abschließend möchte ich Sie auch bitten für die Sondengänger in Ihrem Bundesland auf Ihrer Internetpräsenz möglichst schnell eine klare Stellungnahme im Bezug auf den Gesetzesentwurf einzustellen, aus dem wir Sondengänger unmissverständlich entnehmen können wie die Sachlage ist bzw. sein wird.
Viele Sondegänger sind verunsichert und verängstigt und benötigen zügig eine klare Einschätzung.
Ich erhoffe mir auf jeden Fall eine Reaktion auf mein Anschreiben. und bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen

Jörg Buchmayer (Adresse von mir gelöscht)
Tel: 09359-909623
jojo0311 Offline


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Beitragvon Ebinger1 » Mo 3. Feb 2014, 21:13

Leider deckt sich die Aussage des Ministeriums nicht mit dem Wortlaut des Gesetzentwurfs.

§ 13 in Verbindung mit § 20 stellt klar ein Verbot der Sondensuche (im Kommentar wurden explizit dazu Metalldetektoren angeführt) für alle Bereiche (vom Kleinkind bis zum Handwerker, vom privaten Kampfmittelsondierungsdienst bis zur Auftragssuche) dar.

Das Ministerium versucht hingegen eine Beschränkung auf den Denkmalschutzbereich zu konstruieren.

Danke für den Vorstoß :thumbup
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Beitragvon jojo0311 » Mo 3. Feb 2014, 21:25

Hi Ebinger,

ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass es ein Gesetzesentwurf ist, der zugegebenermaßen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll...
ich habe den Zähler von 0 auf 1 gesetzt (bzw. auf 2, denn Hadrians Erben hat ja auch einen Kommentar abgegeben).
Wo sind all die anderen, wenn niemand etwas macht, brauch sich hinterher keiner zu wundern, hier wird zu viel diskutiert und zu wenig getan.
Also meine konkrete Frage... wo ist Dein Brief?
Und an die Sondler aus SH, wer nutzt das Angebot eines persönlichen Kontaktes im Ministerium? Ich jedenfalls nicht, ich bin aus Bayern.
Soll kein Vorwurf sein, aber ich meine es sollte nur so hageln an Kommentaren und zwar von Einzelpersonen, besser 2000 Stellungnahmen als eine von nur einer Gruppe!!!

So sehe ich das...

Liebe Grüße....

PS: Du siehst ja wie rege das Interesse ist, schon mehr als 40 Zugriffe und Du bist der erste Kommentar....ganz ehrlich, wenn das in SH so kommt wie Du glaubst,
und es interessiert kein, dann ist es halt so.....
jojo0311 Offline


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Beitragvon SeppDepp » Mo 3. Feb 2014, 21:47

Servus jojo0311

Was du geschrieben hast find ich super grad als Bayer wie i, das du dich für andere Bundesländer einsetzt. Leider bin ich für solchne Sachen komplett der falsche.

I bin und bleib Handwerker.... :jump: :winken:
Erst wenn man stolpert, achtet man auf den Weg.
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 3. Feb 2014, 21:55

sondendammal hat geschrieben:Servus jojo0311

Was du geschrieben hast find ich super grad als Bayer wie i, das du dich für andere Bundesländer einsetzt. Leider bin ich für solchne Sachen komplett der falsche.

I bin und bleib Handwerker.... :jump: :winken:


Frage doch einfach mal an wie Du als Handwerker dann nach dem neuen Denkmalschutzgesetz zukünftig in SH ein Leitungssuchgerät (ist ja auch ein Metalldetektor) einsetzen kannst ohne dich strafbar zu machen...
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Beitragvon Charlie » Mo 3. Feb 2014, 21:56

jojo0311 hat geschrieben:Hi Ebinger,

ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass es ein Gesetzesentwurf ist, der zugegebenermaßen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll...
ich habe den Zähler von 0 auf 1 gesetzt (bzw. auf 2, denn Hadrians Erben hat ja auch einen Kommentar abgegeben).
Wo sind all die anderen, wenn niemand etwas macht, brauch sich hinterher keiner zu wundern, hier wird zu viel diskutiert und zu wenig getan.
Also meine konkrete Frage... wo ist Dein Brief?
Und an die Sondler aus SH, wer nutzt das Angebot eines persönlichen Kontaktes im Ministerium? Ich jedenfalls nicht, ich bin aus Bayern.
Soll kein Vorwurf sein, aber ich meine es sollte nur so hageln an Kommentaren und zwar von Einzelpersonen, besser 2000 Stellungnahmen als eine von nur einer Gruppe!!!

So sehe ich das...

Liebe Grüße....

PS: Du siehst ja wie rege das Interesse ist, schon mehr als 40 Zugriffe und Du bist der erste Kommentar....ganz ehrlich, wenn das in SH so kommt wie Du glaubst,
und es interessiert kein, dann ist es halt so.....


Prima Vorstoß von Dir. Lieber etwas machen als gar nichts. :thumbup

Sei vorsichtig mit Ebinger1.
Du hast dich mit der Obrigkeit in SH angelegt. Scheitert dieser Entwurf wirst du von ihm gefeiert.
Geht er durch macht er Hadrians Erben, dich und weitere dafür verantwortlich.

Gruß Hartmut
Charlie Offline


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Beitragvon SeppDepp » Mo 3. Feb 2014, 22:03

Ebinger1 hat geschrieben:
sondendammal hat geschrieben:Servus jojo0311

Was du geschrieben hast find ich super grad als Bayer wie i, das du dich für andere Bundesländer einsetzt. Leider bin ich für solchne Sachen komplett der falsche.

I bin und bleib Handwerker.... :jump: :winken:


Frage doch einfach mal an wie Du als Handwerker dann nach dem neuen Denkmalschutzgesetz zukünftig in SH ein Leitungssuchgerät (ist ja auch ein Metalldetektor) einsetzen kannst ohne dich strafbar zu machen...


Ich wollte damit sagen das ich unterstützen kann mit Unterschrift USW. Aber was schriftliches oder gesetzliches ist nicht mein Fall. Ich würde alles noch schlimmer machen :weisheit:
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 3. Feb 2014, 22:10

Charlie hat geschrieben:
jojo0311 hat geschrieben:Hi Ebinger,

ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass es ein Gesetzesentwurf ist, der zugegebenermaßen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll...
ich habe den Zähler von 0 auf 1 gesetzt (bzw. auf 2, denn Hadrians Erben hat ja auch einen Kommentar abgegeben).
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Also meine konkrete Frage... wo ist Dein Brief?
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So sehe ich das...

Liebe Grüße....

PS: Du siehst ja wie rege das Interesse ist, schon mehr als 40 Zugriffe und Du bist der erste Kommentar....ganz ehrlich, wenn das in SH so kommt wie Du glaubst,
und es interessiert kein, dann ist es halt so.....


Prima Vorstoß von Dir. Lieber etwas machen als gar nichts. :thumbup

Sei vorsichtig mit Ebinger1.
Du hast dich mit der Obrigkeit in SH angelegt. Scheitert dieser Entwurf wirst du von ihm gefeiert.
Geht er durch macht er Hadrians Erben, dich und weitere dafür verantwortlich.

Gruß Hartmut


Wolltest Du hier Deinen Intellekt unter Beweis stellen :?:

Jojo hat sich völlig uneigennützig in die Breche geworfen ohne jemanden vor seinen Karren zu spannen oder auszunutzen.
Das gibt es auch noch :thumbup
Zuletzt geändert von Ebinger1 am Mo 3. Feb 2014, 22:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Auftragssucher » Mo 3. Feb 2014, 22:10

Eine wirklich gute Aktion! :thumbup
Gruß und GUT FUND

Andreas Maaßen
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* Ein Mensch, der nicht an vergrabene Schätze glaubt, ist in Wahrheit kein Realist! *
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Beitragvon Mr.Kite » Di 4. Feb 2014, 00:20

Hallo jojo, während wir unserem schönen Hobby nachgehen und uns dann noch danach beglückwünschen lassen, befasst du dich in deiner Freizeit mit so undankbaren Aufgaben die noch dazu andere Bundesländer betreffen. Respekt!
Wünsch dir dafür Belohnung in Form vieler......Münzen. :winken: Mr.Kite
Du mußt dich nur bücken, die meisten sind zu faul
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Ausrüstung - Robuste Grabehacke


Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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