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Genehmigung zum Sondeln!

Alles was nicht in die anderen Rubriken passt.

Beitragvon Ebinger1 » Mo 12. Mai 2014, 20:55

Hier mal ein paar auszüge aus dem Denkmalschutzgesetz für das Land Berlin:


§3 Bodendenkmale
(1)
Wer ein Bodendenkmal entdeckt, hat die Arbeiten an der Fundstelle
sofort einzustellen und die Entdeckung unverzüglich der unteren Denkmal­
schutzbehörde anzuzeigen.(...)
Die zuständige Denkmalbehörde ist unbeschadet des
Eigentumsrechts berechtigt, den Bodenfund auszuwerten und, soweit es sich
um bewegliche Bodendenkmale handelt, zu bergen und zur wissenschaftlichen
Bearbeitung in Besitz zu nehmen, grundsätzlich jedoch nicht länger als sechs
Monate vom Eingang der Anzeige an gerechnet.
(2)
Bewegliche Bodendenkmale, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln
sind, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes Berlin.
(3)
Das Graben nach Bodendenkmalen bedarf unbeschadet sonstiger Erlaub­nisse
der Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde. Die Genehmigung
ist zu versagen, wenn nicht Gewähr dafür gegeben ist, daß die Durchführung
der Grabung dem Schutze und der Pflege der Bodendenkmale gerecht wird.
(4)
Abgegrenzte Flächen, in denen Bodendenkmale vorhanden sind oder ver­mutet
werden, kann die zuständige Senatsverwaltung durch Rechtsverordnung
zu Grabungsschutzgebieten erklären. In Grabungsschutzgebieten bedürfen
Arbeiten, die Bodendenkmale zu Tage fördern oder gefährden können, der
Genehmigung der zuständigen Denkmalbehörde.



Soweit die fachkundige Beratung durch die Denkmalschutzbehörde in Berlin.
Das Gesetz sagt also hier etwas ganz anderes als der liebe Herr vom Amt....

Sehr verwunderlich :gruebel:
*

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Beitragvon Iceman1 » Mo 12. Mai 2014, 21:08

Sehr schön und vielen Dank. Ja das ist ja mal etwas Handfestes, ich drucke es mir gleich mal aus.

toll, danke

Ice
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Beitragvon Niklot » Mo 12. Mai 2014, 21:11

Die tun sich gern wichtig, die Herren und Damen beim Amt.
Das war ganz eindeutig eine FALSCHE AUSKUNFT, ob er dafür eine Genehmigung hat?
Mal verliert man, mal gewinnen die anderen :-)
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Beitragvon ph60 » Mo 12. Mai 2014, 21:16

Niklot hat geschrieben:Die tun sich gern wichtig, die Herren und Damen beim Amt.
Das war ganz eindeutig eine FALSCHE AUSKUNFT, ob er dafür eine Genehmigung hat?


Genau die Sesselfurtzer :ironie
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Beitragvon Seife » Mo 12. Mai 2014, 21:22

ph60 hat geschrieben:
Niklot hat geschrieben:Die tun sich gern wichtig, die Herren und Damen beim Amt.
Das war ganz eindeutig eine FALSCHE AUSKUNFT, ob er dafür eine Genehmigung hat?


Genau die Sesselfurtzer :ironie

die sins schom am stuhl angewachsen , kam bestimmt was dünnes beim furz.. :ironie
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Beitragvon Iceman1 » Mo 12. Mai 2014, 21:23

Na dann bin ich ja beruhigt und vielen Dank an alle.

Ice
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Beitragvon ph60 » Mo 12. Mai 2014, 21:26

Seife hat geschrieben:
ph60 hat geschrieben:
Niklot hat geschrieben:Die tun sich gern wichtig, die Herren und Damen beim Amt.
Das war ganz eindeutig eine FALSCHE AUSKUNFT, ob er dafür eine Genehmigung hat?


Genau die Sesselfurtzer :ironie

die sins schom am stuhl angewachsen , kam bestimmt was dünnes beim furz.. :ironie

Recht geschied`s ihnen :jump:
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Beitragvon Seife » Mo 12. Mai 2014, 21:28

Genau die Sesselfurtzer :ironie[/quote]
die sins schom am stuhl angewachsen , kam bestimmt was dünnes beim furz.. :ironie[/quote]
Recht geschied`s ihnen :jump:[/quote]
jop , ein vorteil haben sie ja , so sind sie immer mobil :ironie
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Beitragvon ph60 » Mo 12. Mai 2014, 21:32

Seife hat geschrieben:Genau die Sesselfurtzer :ironie

die sins schom am stuhl angewachsen , kam bestimmt was dünnes beim furz.. :ironie[/quote]
Recht geschied`s ihnen :jump:[/quote]
jop , ein vorteil haben sie ja , so sind sie immer mobil :ironie[/quote]

ja immer schnell unterwegs, auf dem Weg auf den Lokus :jump:
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 12. Mai 2014, 21:37

Es kann nicht angehen das ein Bürger der eine Anfrage an eine Behörde stellt vorsätzlich mit falschen Informationen abgespeist wird.

Sollte der auskunfterteilende Beamte nicht in der Lage sein das Gesetz zu lesen, dann ist das genau so peinlich...

oder geht es hier um gezielte Falschinformationen um den Sondengängern das Hobby zu vermiesen :?:

Jedenfalls kann und darf das nicht sein.
Wenn jemand bestrebt ist Rechtssicherheit zu erlangen und dann auch noch bei der zuständigen Behörde anfragt, dann sollte er auch über seine Rechte und Pflichten korrekt aufgeklärt werden.

Ich würde mir die "Auskunft" schriftlich bestätigen lassen und dann bei der übergeordneten Dienststelle eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Evtl. bekommt dann der nächste anfragende Sondler eine rechtlich stimmige Aussage :!:



Das komplette Denkmalschutzgesetz des Landes Berlin gibt es als PDF hier:

http://www.stadtentwicklung.berlin.de/s ... hg_bln.pdf
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