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Genehmigung zum Sondeln!

Alles was nicht in die anderen Rubriken passt.

Beitragvon ph60 » Mi 18. Jun 2014, 23:06

Hallo Iceman1,
Du bist ein harter Hund :jump: ich finde echt gut wie Du das durchziehst, Respekt hoch drei :thumbup

Gruß
Peter
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Beitragvon Sonnenkind78 » Do 19. Jun 2014, 20:41

Hallo zusammen,

ich habe folgendes gefunden - wikipedia lässt grüssen....

:weisheit:

Rechtliche Situation in Deutschland
Die rechtliche Situation ist in allen deutschen Bundesländern durch Denkmalschutzgesetze geregelt. Für die gezielte Suche nach Bodendenkmälern und vor allem das Graben auf solchen, ist eine Grabungs- oder Nachforschungsgenehmigung erforderlich, ansonsten drohen empfindliche Strafen. In einigen Bundesländern gilt es schon als Ordnungswidrigkeit, wenn man billigend in Kauf nimmt, auf Bodendenkmäler zu stoßen. Die Genehmigung wird von den unteren oder oberen Denkmalschutzbehörden oder den Landesdenkmalämtern erteilt und ist an Auflagen gebunden.

Nur in Bayern und Nordrhein - Westfalen gehören die von Sondengängern entdeckten Funde gemäß § 984 BGB je zur Hälfte dem Entdecker und dem Grundeigentümer. In allen anderen Bundesländern gilt jedoch ein Schatzregal, nach dem derartige Funde an das Bundesland ohne Entschädigung des Grundstückseigentümers sowie des Finders fallen. In einigen Bundesländern z. B. Hessen erhalten die Finder allerdings eine Belohnung. Alle geschichtlichen und archäologischen Funde (dazu gehören in einigen Bundesländern auch bereits Relikte aus beiden Weltkriegen) sind nach den Denkmalschutzgesetzen den Denkmalbehörden zu melden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sondeng%C3%A4nger

:thumbdown
Geduld ist das Vertrauen, dass alles kommt, wenn die Zeit dafür reif ist.
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Beitragvon Iceman1 » Do 19. Jun 2014, 20:48

Danke Mädel, das hatten wir schon herausgefunden. Wir kämpfen jetzt um den einfachen Zugang zu einer Genehmigung zur Nutzung eines Metalldetektors.

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Beitragvon Ebinger1 » Do 19. Jun 2014, 21:03

Sonnenkind78 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe folgendes gefunden - wikipedia lässt grüssen....

:weisheit:

Rechtliche Situation in Deutschland
Die rechtliche Situation ist in allen deutschen Bundesländern durch Denkmalschutzgesetze geregelt. Für die gezielte Suche nach Bodendenkmälern und vor allem das Graben auf solchen, ist eine Grabungs- oder Nachforschungsgenehmigung erforderlich, ansonsten drohen empfindliche Strafen. In einigen Bundesländern gilt es schon als Ordnungswidrigkeit, wenn man billigend in Kauf nimmt, auf Bodendenkmäler zu stoßen. Die Genehmigung wird von den unteren oder oberen Denkmalschutzbehörden oder den Landesdenkmalämtern erteilt und ist an Auflagen gebunden.

Nur in Bayern und Nordrhein - Westfalen gehören die von Sondengängern entdeckten Funde gemäß § 984 BGB je zur Hälfte dem Entdecker und dem Grundeigentümer. In allen anderen Bundesländern gilt jedoch ein Schatzregal, nach dem derartige Funde an das Bundesland ohne Entschädigung des Grundstückseigentümers sowie des Finders fallen. In einigen Bundesländern z. B. Hessen erhalten die Finder allerdings eine Belohnung. Alle geschichtlichen und archäologischen Funde (dazu gehören in einigen Bundesländern auch bereits Relikte aus beiden Weltkriegen) sind nach den Denkmalschutzgesetzen den Denkmalbehörden zu melden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Sondeng%C3%A4nger

:thumbdown


Das mit der NFG für gezielte Suche nach Antiken stimmt.

In NRW gibt es aber jetzt auch ein Schatzregal. Nur Bayern ist vernunftbegabt geblieben.
*

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Beitragvon Olaf » Fr 27. Jun 2014, 12:32

geb bescheid wenn du die nfg hast

ich sammle grad alle nötigen unterlagen um einen alten weg zu rekontruieren nd die dan im rahmen einer offiziellen nachforschung zu begehen

ohne konkretes projekt gibt es eh keine nfg
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Beitragvon Iceman1 » Do 10. Jul 2014, 19:37

Ich hatte vor einiger Zeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Wacker zu seiner vorgesetzten Stelle geschickt. Heute kam nun eine Info., dass
die ganze Angelegenheit an die juristische Abteilung des Denkmalamtes gegangen ist. Nun ist also erst einmal Schluss mit irgendwelchen Standardschreiben
zur Abwimmelung von gar lästigen Sondlern. Die Sache wird nun ernst, die Rechtsabteilung muss sich jetzt äußern und im Falle einer erneuten Ablehnung kommt es dann zur angekündigten Klage. Nun bin ich mal gespannt.......die Archis haben ja scheinbar keine finanziellen Mittel......werden sie nun den riskanten und teuren Weg gehen oder bekomme ich die Genehmigung.

Iceman
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Beitragvon ph60 » Do 10. Jul 2014, 20:17

Hallo Ice,

ich hoffe Du bekommst bald die Genehmigung :thumbup
hast ja einiges dafür getan. :thumbup


Gruß
Peter
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Beitragvon Olaf » Do 10. Jul 2014, 20:18

ui jui jui ich hoffe du denkst ab und an mal an den spruch in deiner signatur :twisted:
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Beitragvon Olaf » Do 10. Jul 2014, 20:23

wenn du die genehmigung dann erstritten hast denk dran einen grabungshelfer vom stadtrand mitzunehmen der den wisch und einen zweitdetektor für dich tragen kann :winken:
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Beitragvon Iceman1 » Do 10. Jul 2014, 20:34

@ Ja Olaf Du darfst dann gerne mein Träger sein....ein Spaß. Wenn ich die Genehmigung erstritten habe, dann kann euer Gesuch ja auch nicht abgelehnt werden (Gesetz der Gleichbehandlung), insofern nutzt es allen Sondlern. Und an den Spruch in meiner Signatur denke ich schon, ich jage weil ich sie töten kann und ich werde dieses tun (bis zum blutige Ende).

Der Iceman
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