Auch im Regierungsentwurf zur Neuregelung des Denkmalschutzgesetzes in SH hat man weder Sinn noch Verstand walten lassen.
Die Sondensuche soll weiter unter Strafe gestellt und damit eine Kriminalisierung unseres Hobbys vorangetrieben werden...
Liebe SHler,
wie lange wollt ihr euch diesen Quatsch gefallen lassen?
Als Steuerzahler und mündige Bürger habt ihr nun mal auch das Recht euch gegen einen solchen Quatsch zur Wehr zu setzen.
Lasst euch nicht kriminalisieren und enteignen.
Sprecht eure Abgeorneten an. Bombardiert sie mit Mails und Anrufen.
Verweist auf die traumhaften Erfolge des PAS in England und Wales...
Wollt ihr euch von ein paar fehlgeleiteten Wissenschaftlern zu Kriminellen abstempeln lassen?
Hier die euch betreffenden Gesetzesänderungen:
§ 12
Genehmigungspflichtige Maßnahmen
(1) Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen
(...)
5.
das Verwenden von Mess-und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenk-
male aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,
6.
Nachforschungen, Erdarbeiten oder taucherische Bergungen an Stellen, von
denen bekannt ist oder den Umständen nach zu vermuten ist,
dass sich dort Kulturdenkmale befinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt
zu sein, oder
7.
die ganze oder teilweise Inbesitznahme eines durch Grabung oder durch tau-
cherische Bergung zu Tage getretenen Kulturdenkmals.
§ 19
Straftaten
(1) Wer vorsätzlich
1.
ohne die nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 erforderliche Genehmigung ein Kultur-
denkmal beschädigt oder zerstört oder
2.
die in § 12 Absatz 2 Nummer 4 bis 7 genannten Handlungen vornimmt, ohne
die dafür erforderliche Genehmigung zu haben,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn die Tat
nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Die zur Begehung einer Tat nach Absatz 1 verwendeten Geräte sollen eingezogen werden.
Link zum Regierungsentwurf:
http://www.schleswig-holstein.de/MJKE/D ... onFile.pdf


