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SH Änderung Denkmalschutzgesetz

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Ebinger1 » Fr 8. Aug 2014, 09:04

Das mit dem Führerschein ist ein gutes Beispiel...

Die Fahrschule kann sich jeder aussuchen: Denn es gibt eine ganze Reihe an Fahrschulen auf dem freien Markt.

Der Prüfer: Er ist nicht darauf bedacht die Zahl der Führerscheinabsolventen möglichst gering zu halten und er legt auch keinen Wert darauf das deren Meinung seiner eigenen entspricht und sich etliche der Prüflinge gegen andere Führerscheinanwärter wenden.

Danach: Wird dem Autofahrer nicht vorgeschrieben wann und welchen Bereich des Straßennetzes er zu nutzen hat und bekommt auch nicht vorgeschrieben wann er wen mitzunehmen hat. Er muss nicht auf eigene Kosten für die Straßenverkehrsbehörde Sonderfahrten machen. darf dann die Erlebnisse welche er auf den Fahrten macht nicht publizieren und soll dann auch noch die Urheberrechte an auf der Reise geschossenen Bildern abgeben. Wenn er bei einer Rast einen Fund macht, dann meldet er diesen auf dem Fundbüro und wird dann, sofern sich der Besitzer nicht meldet, später Eigentümer. Funde unter einem Wert von 10 € darf er sogar behalten.

Ein guter Vergleich für die von Amtsseite sehr negativ verdrehte Situation :thanks
*

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Beitragvon Oberon » Fr 8. Aug 2014, 09:41

flumi hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:
Was willst du denn mit den von dir gefühlten Zahlen belegen?

Ja, unsere Welt ist nicht perfekt. Aber unter den Sondengängern gibt es auch nicht mehr schwarze Schafe als unter den Autofahrern, Mountenbikern, Archäologen und Co.


Dass sich mancher nicht wundern muß wenn ihm Mißtrauen etgegen gebracht wird. Gerade von Ämtern.

In Bayern gibt es keine Sondengängerseminare und keine Sondengängerausweise, gäbe es die würde ich mitmachen und fertig. Gerade Autofahrer sind ein gutes Beispiel:
Wieviel Autofahrer kennst Du die sich weigern einen Führerschein zu machen um fahren zu dürfen. Lobbyarbeit betreiben um ohne Führerschein fahren zu können und am liebsten ohne Führerschein abseits der Straße fahren wollen?


es gibt keine Sondengängerausweise in SH u macht schon Unterschied ob man nem (niemandens Leben gefährdenden) Hobby nachgeht o unentgeltlich für ne Behörde arbeitet, welche die eigene Partei ständig mutwillig aufs Gröbste diffamiert
würde als Beamter der Denkmalbehörde gerade unausgebildeten Sondengängern auch alles mögliche zutrauen, aber wenn ich selber nix anzubieten habe, kann ich auch nix erwarten !
an Erkenntnissen kannst kaum mehr verlieren als wie bis dato der Fall u Gesetzesverschärfung wird die Sondengänger kaum bereitwilliger melden lassen
selbst wenn sich behördliche Traumtänzer erhoffen das tatsächlich einige von den Nachteulen aufhören, o es zumindest nicht noch viel mehr werden, wenns nicht weggesammelt wird zersetzt sich das Meiste von dem was wir finden, bevor andere o gar Archis es finden !
also um Erkenntnisgewinn o Bewahrung von Geschichte wirds den Monopolikern echt nicht gehen


flumi hat geschrieben:
Meine Einschätzung:
a) 50 %
b) 20 %
c) 0,05 %


denke gerade bei fundgeilen Anfängern ist Versuchung auch mal auf Burg loszumarschieren wahrscheinlich tatsächlich recht groß (bin auch in der Hinsicht selbst ehemaliger Anfänger) aber das wird kaum zur Regel
außerdem sind BD nach Amtsargumentation ja nicht erst seit heute im Visier fast sämtlicher Sondengänger u demnach wohl seit spätestens späten 80ern komplett ausgelutscht, so what ?

20% die sich nach Grundeigentümern erkundigen imo etwas hoch ............mag in den Foren vielleicht so rüberkommen, aber zumindest bei mir würd ichs bei gegen null einschätzen :mrgreen:
erstens meist freie Landschaft u nix "is wie mein Garten" u zweitens auch kaum verwunderlich wenn man bedenkt das viele SG vorsichtshalber schon seit Jahren Angewohnheit haben im Schatten zu laufen u dort eh nie auf Leute treffen welche sie auf unerforderliche Betretungsgenehmigung anhauen würden

bei Eigentümerentschädigern kann ich mir auch nur Mikroprozentsatz denken .......u das auch mehr pro forma :mrgreen:
allerdings haben die meisten Sachen ja auch keinen Wert
weil, wenn überhaupt, nur äußerst eingeschränkt damit gehandelt werden kann/darf, wird eben auch kaum damit gehandelt........kenne kaum jemand der mit Funden handelt.....ausgenommen paar Militariasucher
also denke nicht das viele SG jetzt moralisch verwerflich handeln, nur weil sie Dinge, welche teils noch nicht mal sooo von eigenem Interesse, ohne dafür kaum zu berechnende Fantasiepreise zu bezahlen, ausm Boden holen u dem Bauern damit die Möglichkeit verwehren, jene Dinge weiterhin mit Pflug u Düngesalzen zu bearbeiten .....
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Beitragvon flumi » Fr 8. Aug 2014, 10:17

Ebinger1 hat geschrieben:Die Fahrschule kann sich jeder aussuchen: Denn es gibt eine ganze Reihe an Fahrschulen auf dem freien Markt.


stimmt, gutes Argument

Ebinger1 hat geschrieben:Der Prüfer: Er ist nicht darauf bedacht die Zahl der Führerscheinabsolventen möglichst gering zu halten und er legt auch keinen Wert darauf das deren Meinung seiner eigenen entspricht und sich etliche der Prüflinge gegen andere Führerscheinanwärter wenden.


Stimmt nur zum Teil. Durch hohe Kosten und einen Theoretischen und einen praktischen Teil wird die Zahl sehr wohl begrenz. Es wird also ein Mindest IQ und auch ein Mindest Vermögen vorausgesetzt.
Das wäre auch beim Sondler nicht falsch, zumindest das mit dem mindest IQ ;)

Ebinger1 hat geschrieben:Danach: Wird dem Autofahrer nicht vorgeschrieben wann und welchen Bereich des Straßennetzes er zu nutzen hat und bekommt auch nicht vorgeschrieben wann er wen mitzunehmen hat


Falsch. Dann schau mal wieviele Verkehrszeichen es gibt die Dir die Zufahrt verweigern. Dann schau mal mit was Du auf die Autobahn darfst (Mindestgeschwindigkeit) und mit was nicht. Er bekommt sogar vorgeschrieben wie er wen mitzunehmen hat. Anschnallpflicht, Babys nicht auf dem Beifahrersitz, unter 12 jährige nicht auf dem Beifahrersitz etc..
Für den Sondler gibt es halt BD und in manchen Ländern das "Waldverbot" Nicht schön, wegen Wald, aber BD ist nicht diskutierbar.

Ebinger1 hat geschrieben:Er muss nicht auf eigene Kosten für die Straßenverkehrsbehörde Sonderfahrten machen


Wenn der Sondler entsprechenden Finderlohn bekommen würde wären die eigenen Kosten gedeckt. Ein Punkt den ich auch kritisiere.

Ebinger1 hat geschrieben:darf dann die Erlebnisse welche er auf den Fahrten macht nicht publizieren und soll dann auch noch die Urheberrechte an auf der Reise geschossenen Bildern abgeben


Fotografiere den Eifelturm bei Nacht oder den ICE. Poste das dann im Internet. Alles geschmacksmusterrechtlich geschützt. Habe selber schon fast 1000 Euro wegen so einem Scheiß bezahlt. Bilder auf denen die Fotografierten kein Release unterschrieben haben und aufgrund ihrer Haltung zur Kamera nicht eine automatische Einwilligung signalisiert haben etc.. Das möchtest Du gar nicht wissen wie schnell man da mit einem Bein im Knast steht. Wehe da geht ein arbeitsloser Anwalt auf die Suche dann siehts zappenduster aus. Das gleiche für fotografierte Anwesen ohne Unterschrift des Besitzers.
Da ist das Sondlerdasein ja ein Kinderspiel dagegen. Als Erstveröffentlicher eines Fundes hast das Copyright. Wenn nicht dann rentiert sich das Klagen.

Ebinger1 hat geschrieben:Wenn er bei einer Rast einen Fund macht, dann meldet er diesen auf dem Fundbüro und wird dann, sofern sich der Besitzer nicht meldet, später Eigentümer


Genau wie beim sondeln. Wenn ich einen Badesee sondel dann geb ich das Zeug ins Fundbüro und hols dann wieder nach einem Jahr ab. Fertig.

Ebinger1 hat geschrieben:Ein guter Vergleich für die von Amtsseite sehr negativ verdrehte Situation :thanks


Gern geschehen.
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