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Legal,Illegal, Scheißegal...?

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Beitragvon Niklot » Do 15. Jan 2015, 21:51

Die doch hitzigen Diskussionen unter einigen Usern hier zeigen schon recht gut wer einfach nur buddeln und besitzen will, aber auch diejenigen die buddeln um zu wissen und dieses Wissen auch teilen wollen sind gut erkennbar.

Nun möchte ich mal die Frage nach euren PERSÖNLICHEN Erfahrungen, egal ob positiv, oder auch negativ in Bezug auf Archi's, Amt, Behörde stellen.
Eventuell kann man einige Vorurteile so aus der Welt bekommen und auch die Sichtweisen etwas ordnen.

Morgen schreibe ich gern meine Geschichte, wie es bei mir anfing, bis zum heutigen Stand.

Gruß Niklot
Mal verliert man, mal gewinnen die anderen :-)
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Beitragvon G.Buchner » Do 15. Jan 2015, 21:58

Wenn du schon diese Thema anfängst, dann solltest du zuerst deine Geschichte erzählen!
cu
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Beitragvon Niklot » Do 15. Jan 2015, 22:01

G.Buchner hat geschrieben:Wenn du schon diese Thema anfängst, dann solltest du zuerst deine Geschichte erzählen!
cu


Deine Meinung!
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Beitragvon Ebinger1 » Do 15. Jan 2015, 22:45

Niklot hat geschrieben:Die doch hitzigen Diskussionen unter einigen Usern hier zeigen schon recht gut wer einfach nur buddeln und besitzen will, aber auch diejenigen die buddeln um zu wissen und dieses Wissen auch teilen wollen sind gut erkennbar.

Nun möchte ich mal die Frage nach euren PERSÖNLICHEN Erfahrungen, egal ob positiv, oder auch negativ in Bezug auf Archi's, Amt, Behörde stellen.
Eventuell kann man einige Vorurteile so aus der Welt bekommen und auch die Sichtweisen etwas ordnen.

Morgen schreibe ich gern meine Geschichte, wie es bei mir anfing, bis zum heutigen Stand.

Gruß Niklot


Das wirst du doch bestimmt ein klein wenig näher erklären.

Bisher haben sich 90% der Diskussionen um die Hürden / Vorteile einer NFG gedreht...

Da finde ich diese Aussagen schon ein wenig vermessen.

Nicht jeder der mit den Restriktionen bei den Vergaben der NFGs in den verschiedenen Bundesländern nicht einverstanden ist, tendiert zum Raubgräber. :thumbdown

...und dann erleutere bei deinen Ausführungen "zum für dich richtigen Weg" doch bitte auch gleich mal wie deine Funde und Befunde mit der Öffentlichkeit geteilt werden. Das wird spamnnend. :thumbup :thumbup :thumbup
*

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Beitragvon DHS » Fr 16. Jan 2015, 02:13

Lasst doch mal daS was er schreibt kommen
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Beitragvon flumi » Fr 16. Jan 2015, 12:59

Interessant. Zu welcher Kategorie zählst Du dann mich?
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Beitragvon Iceman1 » Fr 16. Jan 2015, 14:16

Ich suche, grabe und möchte besitzen.
"Jage nicht was du nicht töten kannst."
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Beitragvon DHS » Fr 16. Jan 2015, 15:13

Okay, Ich finde die frage des Themas gar nicht mal so schlecht, Legal, Illegal, Scheißegal? wer weis das schon, denke jeder stellte sich die frage schon mal oder nicht?

Laut unserer Verfassung ist es nicht Verboten, wir haben das Recht auf Kunst, Bildung, Forschung und Wirtschaft.

Laut Bundesgesetz, regeln die einzelnen Länder Das recht auf Forschung nach Kulturgütern.

Laut Denkmalschutzgesetz heißt es da wie folgt:
Bodendenkmäler

§ 19 Bodendenkmäler

Bodendenkmäler im Sinne der folgenden Bestimmungen sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind. Die Vorschriften des Naturschutzrechts bleiben unberührt.

§ 20 Funde

(1) Wer Bodendenkmäler entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich der Denkmalfachbehörde anzuzeigen. Die Anzeige kann auch gegenüber der Gemeinde oder der unteren Denkmalschutzbehörde erfolgen; diese leiten die Anzeige unverzüglich der Denkmalfachbehörde zu.

(2) Anzeigepflichtig sind der Entdecker, der Eigentümer des Grundstücks sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen die Sache entdeckt worden ist.

(3) Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf einer Woche nach der Anzeige im unveränderten Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise vor Gefahren für die Erhaltung des Fundes zu schützen. Die Denkmalfachbehörde soll der Fortsetzung der Arbeiten zustimmen, wenn ihre Unterbrechung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.

(4) Die Denkmalfachbehörde ist berechtigt, den Fund zu bergen, auszuwerten und zur wissenschaftlichen Bearbeitung vorübergehend in Besitz zu nehmen.

§ 21 Nachforschungen

Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde. § 20 Abs. 4 gilt sinngemäß.

scheint ja dann nicht so ganz legal zu sein, es sei denn irgendwo steht ein Bundesgesetz drüber, denn Bundesrecht bricht Landesrecht.

Was suchen wir denn eigentlich? Münzen, Altertumsgegenstände, Militaria, Schrott?

Ich finde, seit dem ich meine NFG habe, genieße ich mehr Vor-, als Nachteile. Natürlich war ich auch vorher ohne NFG unterwegs aber der Gedanke etwas zu tun was man eigentlich darf aber doch nicht darf störte mich enorm und habe mich dazu entschlossen den Rechtlichen weg zu gehen.

PS.: das ist mein zweiter Anlauf, hatte erst länger ausgeholt aber leider bin ich auf den blöden Knopf oben rechts mit dem x gekommen und weg wars. Hab jetzt keine Lust alles nochmal zu schreiben.

Gruß Olli :winken:
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Beitragvon flumi » Fr 16. Jan 2015, 19:36

DHS hat geschrieben:Laut Bundesgesetz, regeln die einzelnen Länder Das recht auf Forschung nach Kulturgütern.

Laut Denkmalschutzgesetz heißt es da wie folgt:


und welches Landesdenkmalschutzgesetz zitierst Du eigentlich?
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Beitragvon DHS » Fr 16. Jan 2015, 19:44

Oh sorry, Hessen
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Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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