Ich war diese Woche bei einem Archäologen und hab ihm ein paar Funde gezeigt. Er war sehr überrascht, dass ein Sondergeher seine Funde herzeigt, aber auch erfreut.
Er hat dann gefragt, ob ich wisse, dass Sondengehen verboten ist. Ich habe ihm gesagt, dass ich dachte nur das Graben auf Bodendenkmälern wäre verboten. Er erklärte mir, dass das suchen und graben nach Schätzen ohne Genehmigung generell verboten ist. Sogar auf meinem eigenen Grund.
Diese Genehmigung erhält man aber nur, wenn man Archäologie studiert hat oder ähnliches. Sonst hat man keine Chance darauf.
Und alles was man ausgräbt, theoretisch sogar eine 10 Groschen Münze, unterliegt der Meldepflicht.
Wenn ich also etwas zufällig finde, ohne Detektor, muss ich es melden. Der Fund gehört dann zur Hälfte mir und zur anderen dem Grundstückseigentümer.
Er sagte selbst, dass dieses Gesetz die Zusammenarbeit zwischen Sondengängern und Archäologen behindert, wobei die Arächologie durchaus bereit wäre mit Hobbysuchern zusammenzuarbeiten, da das Personal für Prospektionen von vermutlichen Fundstellen fehlt.
Wenn alle Arächologen das so sehen, dürfte eine inoffizielle Zusammenarbeit aber vielleicht doch möglich sein.
LG ChvT1


