Maximus hat geschrieben:1.) Bitte mal ab 15:15 schauen, da wird der schriftliche Antrag angesprochen.
2.) Bitte alle mal "billigende Inkaufnahme" und "Genehmigungsvorbehalt" googlen, vielleicht versteht man, wieso eine Genehmigung erforderlich ist.
3.) Was mal wieder keiner hören will: eine "Soll"-Vorschrift ist immer so auszulegen, dass der Finder eine Belohnung bekommen muss, wenn nicht zwingende Tatbestände vorliegen, die der Behörde eine Wahlmöglichkeit lassen. Im Verwaltungsrecht bedeutet "soll" immer "75% muss" und "25% kann", aber nie "100% braucht nicht".
Ich finde es immer seltsam, dass hier Nicht-Juristen versuchen sich die Sachlage so zu drehen, wie sie ihnen gerade argumentativ in den Kram passt.Vor allem, weil es gerade in NRW so easy ist an eine Genehmigung zu kommen und sich in jedem Fall auf der rechtlich sicheren Seite zu bewegen.
Schau Dir mal genau den von Dir aufgeführten Punkt 2... angebliche "billigende Inkaufnahme" an.
Was ist dann mit Bauern, Fosrstwirten, Tiefbauern, Gärtnern, spielenden Kindern,... Nehmen die nicht auch alle billigend in Kauf auf ein Kulturdenkmal zu stoßen?
Wer hat den in diesen Zielgruppen eine NFG



