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zufülliges Sondeln Berlin

Alle Themen rund um Schatzsuche und Sondengehen, Einsteigertipps, Fundplatzrecherche.

Beitragvon W. Feist » Di 3. Jan 2017, 21:28

Hallo Schatzsucher,

ich habe einige Fragen.
Ich bin komplett neu in dieser Thematik, es kann sein das ich einige relativ peinliche Fragen stellen werde.

Ist zufälliges sondeln ohne Genehmigung abseits von Bodendenkmälern in Berlin erlaubt ? Im Denkmalschutzgesetz habe ich gelesen das man lediglich für Bodendenkmäler eine Genehmigung braucht. Täusche ich mich?
Natürlich muss der Besitzer vorher gefragt werden, egal ob Feld oder Wald.
Ich will keine großen Schätze finden, keine Bodendenkmäler absuchen oder dergleichen, ich will einfach in Ruhe mit dem Detektor durch die Natur laufen und mich freuen wenn etwas unter die Spule kommt. Ein paar rostige Pfennige oder alte Knöpfe und eine schöne Zeit, ohne mir Gedanken machen zu müssen das die Herren in blau ankommen, das ist auch schon alles.
Wie steht es zudem mit dem sondeln ohne graben, nur um Oberflächenfunde zu machen? Wo ist das legal?

Verzeiht meine albernen Fragen, ich hab bloß die letzten Tage damit verbracht Gesetze, Foren und Blogs zu durchsuchen und weiß inzwischen nicht mehr wo oben und unten ist. Es ist alles ziemlich verwirrend, jedoch will ich nicht den Detektor an die Wand hängen.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten& gute Funde
liebe Grüße
W. Feist Offline


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Beitragvon devaiting » Do 5. Jan 2017, 00:54

Das ist tatsächlich bereits mehrmals durchgekaut wurden ... laut meines Wissens ist Bayern das einzige Land, in dem du in Ruhe sondeln gehen kannst, sofern du mit dem Besitzer des Grundstücks per Du bist.

In Berlin gilt - wie in jedem anderen Bundesland auch - die allgemeine Grauzone. Die einen meinen "Man braucht keine Genehmigung, wenn man nicht nach Bodendenkmälern sucht", die anderen sagen "Man könnte ja jederzeit auf ein solches treffen" ... fakt ist: erwischst du ausserhalb eines Bodendenkmals irgendetwas geschichtlich relevantes - und damit meine ich nicht nur ein Silbermünzchen aus dem 12. Jahrhundert - dann möchte ich nicht in deiner Haut stecken. Mag sehr unwahrscheinlich sein, aber immerhin möglich. Das gehört nämlich alles dem Land und landet im "Schatzregal" ...

Lesefunde sind meines Wissens nach nirgendswo verboten und in vielen Bundesländern die Meldung derer sogar ausdrücklich erwünscht. Natürlich nicht in Naturschutzgebieten, bei denen man nicht mal die Wege verlassen darf oder Privatgrundstücke/private Felder usw ...
Da kannst du auch gern die Sonde mitnehmen und dich des Piepens freuen, zumal du hier alle Zweifel nach einem Bodendenkmal gesucht zu haben ja durch die Abwesenheit deines Grabgeräts ausräumen kannst.
Sowie du einen Spaten oder sowas dabei hast, wird es schwierig nachzuweisen, dass du nicht nach Bodendenkmälern suchst, denn du bist in der Beweispflicht!

"Entspannt" sondeln geht in Deutschland meiner Meinung nach ohne eine NFG nicht ... das Risiko, so richtig auf die Nase zu fallen, sondelt immer mit.
Ich kann nur raten, eine NFG zu besorgen und mit den Ämtern zu kooperieren. Man muss die Leute dort nicht heiraten, aber wenigstens eine faire Chance einräumen, das historische Zeug vor seinem endgültigen verschwinden nochmal "professionell" auszuwerten ...
devaiting Offline

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Beitragvon Ebinger1 » Do 5. Jan 2017, 05:57

devaiting hat geschrieben:Das ist tatsächlich bereits mehrmals durchgekaut wurden ... laut meines Wissens ist Bayern das einzige Land, in dem du in Ruhe sondeln gehen kannst, sofern du mit dem Besitzer des Grundstücks per Du bist.

In Berlin gilt - wie in jedem anderen Bundesland auch - die allgemeine Grauzone. Die einen meinen "Man braucht keine Genehmigung, wenn man nicht nach Bodendenkmälern sucht", die anderen sagen "Man könnte ja jederzeit auf ein solches treffen" ... fakt ist: erwischst du ausserhalb eines Bodendenkmals irgendetwas geschichtlich relevantes - und damit meine ich nicht nur ein Silbermünzchen aus dem 12. Jahrhundert - dann möchte ich nicht in deiner Haut stecken. Mag sehr unwahrscheinlich sein, aber immerhin möglich. Das gehört nämlich alles dem Land und landet im "Schatzregal" ...

Lesefunde sind meines Wissens nach nirgendswo verboten und in vielen Bundesländern die Meldung derer sogar ausdrücklich erwünscht. Natürlich nicht in Naturschutzgebieten, bei denen man nicht mal die Wege verlassen darf oder Privatgrundstücke/private Felder usw ...
Da kannst du auch gern die Sonde mitnehmen und dich des Piepens freuen, zumal du hier alle Zweifel nach einem Bodendenkmal gesucht zu haben ja durch die Abwesenheit deines Grabgeräts ausräumen kannst.
Sowie du einen Spaten oder sowas dabei hast, wird es schwierig nachzuweisen, dass du nicht nach Bodendenkmälern suchst, denn du bist in der Beweispflicht!

"Entspannt" sondeln geht in Deutschland meiner Meinung nach ohne eine NFG nicht ... das Risiko, so richtig auf die Nase zu fallen, sondelt immer mit.
Ich kann nur raten, eine NFG zu besorgen und mit den Ämtern zu kooperieren. Man muss die Leute dort nicht heiraten, aber wenigstens eine faire Chance einräumen, das historische Zeug vor seinem endgültigen verschwinden nochmal "professionell" auszuwerten ...


Gefährliches Halbwissen...

@ devaiting:

Wenn Du den o.a. getätigten Aussagen mal die Gesetzestexte gegenüber stellst, wirst Du schnell erkennen, wo die Fehler in deinen Aussagen liegen.


:thanks
*

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Beitragvon Iceman1 » Do 5. Jan 2017, 11:31

Im Prinzip hat "devaiting" recht. Ich komme aus Berlin und habe mich sehr lange mit Amt für Archäologie geschrieben und gestritten.
Das ist Fakt, so sieht es eben mal hier aus, wir kümmern uns jedoch nicht darum. Es ist jedoch immer eine Gratwanderung, eine Grauzone.

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Beitragvon devaiting » Do 5. Jan 2017, 21:09

Naja, Halbwissen ... ich wollte jetzt eben nicht die Gesetzeskeule rausholen ... das war schon zu oft ein Thema.

Fakt ist, es gibt die Ansichten und die Ansichten ... man brauch sich mMn aber nicht wundern, wenn man im Stadtpark mit nem Detektor in der einen und ner Schaufel in der anderen Hand plötzlich die grünen Männchen neben sich stehen hat ...
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