... und noch dazu nicht grundgesetzkonform.In Deutschland wird die Freiheit der Wissenschaft,
Forschung und Lehre immer noch gemäß Artikel 5 Grundgesetz als
Grundrecht geschützt.
Da sehe ich es als sehr bedenklich an wenn einige Denkmalschutzbehörden versuchen (eine in den wenigsten Fällen erforderliche) "Nachforschungsgenehmigung" einengen oder an die Erfüllung bestimmter Kriterien binden wollen.
Einschränkung auf bestimmte Suchgebiete:Es gibt kein Monopolgesetz welches die Suche auf sogenannten ungestörten Flächen (Wald, Wiesen, Weiden, Moore, Berge,...) nur für die LDAs vorsieht. Viele dieser Flächen waren in vergangenen Zeiten gestörte Böden. Was aber noch interessanter ist... der Gesetzgeber kennt diesen Begriff nicht einmal.
Vergabekriterien:Es kann nicht sein das die Vergabe einer angeblich erforderlichen Erlaubnis von einem pers. Gespräch abhängig gemacht wird. Wo bleibt da die Gleichbehandlung? Wer garantiert das nicht Personen von Amtsseite ausgeschlossen werden deren Forschungsprojekt, die ethnische Zugehörigkeit zu einer Minderheit oder Mehrheit, oder deren Nase nicht passt, deren Projektausrichtung, bisherigen Forschungsergebnisse, ... ausgeschlossen werden?
Vorbereitungskurse in denen nur die Sichtweise und Stellung der LDAs vermittelt werden und noch dazu nicht rechtlich fundierte und einseitige "Gesetzesauffassungen" als Recht und Gesetz dargestellt werden, sind ebenfalls alles andere als dienlich.
Einschränkung der Publikationsfreiheit:Einige LDAs versuchen immer noch an die Vergabe der NFG das Verbot die gemachten Funde durch den Sondengänger selber zu veröffentlich zu binden.
...um nur einmal ein paar Beispiele für das absurde Vorgehen einiger Landesdenkmalämter (LDA) aufzuzeigen.
Im Artikel 5 des Grundgesetzes ist ebenfalls die Pressefreiheit geregelt.Wir können also davon ausgehen das der Gesetzgeber alle in diesem Artikel 5 GG verbrieften Rechte als gleichrangig ansieht.
Übertragen wir doch einfach mal die den Sondengängern in den Weg gelegten Schwierigkeiten auf die freie Presse:
Würde es sich ein Journalist bieten lassen wenn er für die Aufnahme seiner Tätigkeit erst eine (oftmals kostenpflichtige) Erlaubnis von Amtsseite einholen müsste?
Wie würden denn die Jounalisten reagieren wenn einigen von Ihnen mit willkürlichen Begründungen die Berichterstattungsgenehmigung nicht erteilt würde?
Welcher Aufschrei würde da durch unser Land gehen wenn eine Behörde den Journalisten die Themenwahl vorschreiben würde?
Was würde passieren wenn man Jounalisten die Regionen vorschreiben würde aus denen sie arbeiten und berichten dürften?
Wie lächerlich wäre denn ein Versuch der Zensur in dem man von Amtsseite dem Journalisten eine eigenständige Veröffentlichung verbieten würde?
Welcher Jounalist würde es sich bieten lassen wenn er nur nach eindringlicher Belehrung und Auflagenerteilung durch ein Amt seine Tätigkeit aufnehmen dürfte... und sich noch dazu schriftlich verpflichten sollte all diese Auflagen einzuhalten und andernfalls seine "Erlaubnis zur Berichterstattung" verlieren würde?
Aber hier noch mal der Art. 5 GG zum Nachlesen:(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.Meine Meinung:
Der Versuch einer Einschränkung der Forschung, besonders im geschichtlichen Bereich, hat für mich immer einen sehr bitteren Beigeschmack und ruft dunkelbraune Erinnerungen in mir wach. Man hat in diesem unserem Lande schon einmal den irregeleiteten Versuch unternommen die Geschichtsforschung in ein sehr negatives Konstrukt zu pressen: Damals nannte man die Institution Ahnenerbe.
