raglo68 hat geschrieben:Also, verstehe ich das richtig, dass ich denn falschen Antrag gestellt habe und vielleicht sogar eine Genehmigung bekommen kann, bzw. eventuell keine Genehmigung brauche.
Die Genehmigung braucht Dein Junior
nur wenn er nach Antiken oder auf Kulturdenkmälern / Grabungsschutzgebieten suchen will. Für die komplette Suche nach neuzeitlichen Dingen... bedarf es keine Genehmigung einer Behörde.
Hier dazu ein Auszug aus dem Landesdenkmalschutzgesetz RLP:
§ 21Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung
(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen,
mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. (...)
Solltest Du oder Junior dann doch mal ungewollt ein Kulturdenkmal entdecken:
§ 16
Begriff des Fundes
Funde im Sinne dieses Gesetzes sind Gegenstände, von denen bei ihrer Entdeckung anzunehmen ist, daß sie Kulturdenkmäler (§ 3) sind oder als solche gelten.
§ 17
Anzeige
(1) Funde (§ 16) sind unverzüglich der Denkmalfachbehörde mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch bei der unteren Denkmalschutzbehörde, der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Gemeindeverwaltung erfolgen; diese leiten die Anzeige unverzüglich der Denkmalfachbehörde weiter.
(2) Anzeigepflichtig sind der Finder, der Eigentümer des Grundstückes, sonstige über das Grundstück Verfügungsberechtigte, der Besitzer des Grundstücks und der Leiter der Arbeiten, bei deren Durchführung der Fund entdeckt wurde; die Anzeige durch eine dieser Personen befreit die übrigen.