ACHTUNG! Mit einer CORS-Spule kann man die Fundrate verdoppeln!
Logo Zur Startseite Neueste Beiträge

  • Information
Sie müssen 25 Beiträge geschrieben haben um den vollen Zugang zu allen Forenbereichen zu erhalten.
Außerdem reduzieren sich dann die Werbeeinblendungen.
Viel Freude und Erfolg hier im Forum!

Hallo bin Neu hier....

Alle Themen rund um Schatzsuche und Sondengehen, Einsteigertipps, Fundplatzrecherche.

Beitragvon raglo68 » Fr 3. Jan 2014, 19:23

Ich möchte erstmal einen Gruß durch die Runde schmeißen.....posting.php?mode=post&f=10#
Also ich hätte wegen dem sondeln hier bei euch Profis ein Paar Fragen.
Ich weiß ich sollte vielleicht nicht gleich mit Fragen losschießen, aber ich bin am verzweifeln.

Zu meiner Situation: mein Sohnemann hat Interesse am sondeln bzw. sogar an Archäologie.
Ich habe einen schriftlichen Antrag in Speyer auf Suchgenehmigung gestellt der aber sofort abgewiesen wurde.
Gibt es die Möglichkeit legal zu sondeln ? - bzw. überhaupt eine Genehmigung zu bekommen.
raglo68 Offline


 

Information

Beitragvon Niklot » Fr 3. Jan 2014, 21:51

Hallo Raglo,

erstmal willkommen hier in diesem Forum.
Wenn dein Sohnemann sondeln möchte, dann soll er sich seine Sonde schnappen und raus gehen in die Natur um zu suchen.
Frag den Eigentümer, egal ob Acker, Wald, Wiese und dann darf ganz offiziell gesucht werden.
Wenn es sich nicht um ein eingetragenes Bodendenkmal handelt, dann kann nichts, rein gar nichts passieren und es ist legal dieses Hobby zu betreiben.

Die Frage nach Genehmigungen finde ich immer wieder witzig, wer will dir verbieten nach dem verlorenen Euro zu suchen?

Mach dir keine Gedanken und mach einfach und alles ist gut, wenn man einige kleine Regeln beachtet, wie die Löcher die man gebuddelt hat auch wieder zu schließen.

In diesem Sinne, GUT FUND

Niklot
Mal verliert man, mal gewinnen die anderen :-)
Niklot Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 1571
Registriert: So 22. Jan 2012, 09:27
Wohnort: zu Hause

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Ebinger1 » Fr 3. Jan 2014, 21:59

:welcome Raglo,

ich finde es löblich wenn Du dich für Sohnemann bemühst und einen Antrag beim LDA zum sondeln stellst.
Die Brüder sind aber nur für den Bereich der Antiken, wie Niklot schon schrieb, also für Bodendenkmäler zuständig.

...und nur für die Suche nach Antiken oder für die Suche auf Bodendenkmälern und in Grabungsschutzgebieten benötigt Junior eine Genehmigung!

...und auch da könnte man noch anfangen zu streiten.

Also: Nicht einschüchtern lassen oder durch gezielte Fehlinformationen verunsichern lassen.

Viel Erfolg!

Wenn Junior natürlich etwas von besonderer kulturhistorischer Bedeutung findet... dann wird er das ja bestimmt, sofern er das beurteilen kann, bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde melden.

So ist er immer auf der sicheren Seite. :thumbup
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
Ebinger1 Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 8281
Registriert: Sa 7. Jan 2012, 00:24

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon raglo68 » Fr 3. Jan 2014, 22:40

Also, verstehe ich das richtig, dass ich denn falschen Antrag gestellt habe und vielleicht sogar eine Genehmigung bekommen kann, bzw. eventuell keine Genehmigung brauche.
raglo68 Offline


 

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Ebinger1 » Fr 3. Jan 2014, 22:53

raglo68 hat geschrieben:Also, verstehe ich das richtig, dass ich denn falschen Antrag gestellt habe und vielleicht sogar eine Genehmigung bekommen kann, bzw. eventuell keine Genehmigung brauche.


Die Genehmigung braucht Dein Junior nur wenn er nach Antiken oder auf Kulturdenkmälern / Grabungsschutzgebieten suchen will. Für die komplette Suche nach neuzeitlichen Dingen... bedarf es keine Genehmigung einer Behörde.

Hier dazu ein Auszug aus dem Landesdenkmalschutzgesetz RLP:

§ 21
Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung

(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. (...)

Solltest Du oder Junior dann doch mal ungewollt ein Kulturdenkmal entdecken:


§ 16
Begriff des Fundes

Funde im Sinne dieses Gesetzes sind Gegenstände, von denen bei ihrer Entdeckung anzunehmen ist, daß sie Kulturdenkmäler (§ 3) sind oder als solche gelten.

§ 17
Anzeige

(1) Funde (§ 16) sind unverzüglich der Denkmalfachbehörde mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch bei der unteren Denkmalschutzbehörde, der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Gemeindeverwaltung erfolgen; diese leiten die Anzeige unverzüglich der Denkmalfachbehörde weiter.

(2) Anzeigepflichtig sind der Finder, der Eigentümer des Grundstückes, sonstige über das Grundstück Verfügungsberechtigte, der Besitzer des Grundstücks und der Leiter der Arbeiten, bei deren Durchführung der Fund entdeckt wurde; die Anzeige durch eine dieser Personen befreit die übrigen.
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
Ebinger1 Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 8281
Registriert: Sa 7. Jan 2012, 00:24

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon raglo68 » Fr 3. Jan 2014, 23:05

In der Pfalz auf dem Acker darf ich also mit Erlaubniss des Eigentümers suchen ?
raglo68 Offline


 

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Ebinger1 » Fr 3. Jan 2014, 23:08

Wenn der Acker nicht als Grabungsschutzgebiet ausgewiesen ist (und darüber muss der Eigentümer von der Denkmalschutzbehörde unterrichtet werden):

Ja

Aber bitte die o.a. Bestimmungen beachten! :mrgreen:
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
Ebinger1 Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 8281
Registriert: Sa 7. Jan 2012, 00:24

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon raglo68 » Fr 3. Jan 2014, 23:10

Ok, Danke.
Das hatt mir sehr geholfen.......
raglo68 Offline


 

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Ebinger1 » Fr 3. Jan 2014, 23:17

Schade nur das die zuständige Behörde nicht bereit oder in der Lage war Dir das klar darzulegen...

Da hätte ich schon mehr Beratungsleistung und Aufklärung genenüber einem Steuerzahler, der ja schließlich die netten Damen und Herrn mitfinanziert, erwartet. :gruebel:

Stell doch bitte mal Deinen Antrag und die Antwort des Denkmaschutzamtes hier ein.

Ich bin mir auch nicht ganz sicher das die zuständige Behörde berechtigt war den abzulehnen. :popcorn:
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
Ebinger1 Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 8281
Registriert: Sa 7. Jan 2012, 00:24

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon raglo68 » Fr 3. Jan 2014, 23:20

werde schauen wo es ist und einstellen.

Sie sagte mir nur das ich sein lassen sollte, denn es wäre auf jeden fall strafbar.
Und sie hätten das Lager voll mit Detektoren die Beschlagnahmt wurden.
raglo68 Offline


 

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Nächste


  • Information

Ausrüstung - Metalldetektor EuroTek PRO (LTE)


Eurotek PRO (LTE), das Euro steht für Europa, daher ein europäisches und kein an amerikanischen Münzen ausgerichtetes Leitwertsystem, Tiefenanzeige in Zentimeter anstatt in amerikanischen Inch. Besonders störfest gegenüber den Mobilfunknetzen, insbesondere gegenüber LTE!

Der Eurotek PRO (LTE) ist ein qualitativ hochwertiger Metalldetektor zu einem fast unschlagbar günstigen Preis. Die Metallsonde verfügt über eine für diese Preisklasse gute Tiefenleistung sowie ausgefeilte Technik zur Erkennung des im Boden befindlichen Objekts. Der schnelle Prozessor ermöglicht eine hohe Signalverarbeitungsgeschwindigkeit und Signaltrennung bei niedrigem Stromverbrauch.

Leistungsdaten:
- Empfindlichkeit und Diskriminator regelbar
- Erkennen des im Boden befindlichen Metalls mit Hilfe von 100 Leitwertnummern im Display
- Die Tiefe eines Objekts wird im Display angezeigt
- 3 Töne zur akustischen Metallunterscheidung
- Ein "Overload" Alarm Ton warnt von großen Metallen in der Nähe der Spule
- Unerwünschte Metalle (z.B. Nägel, Alufolie) kann man im Disc Mode ausblenden
- Moderner Mikroprozessor zur schnellen Signalverarbeitung
- Pinpointmodus zur exakten Lokalisierung der Lage des Objekts im Boden
- Stabiler Handgriff und 3-teiliges verstellbares Gestänge, Gewicht ca. 1,1 Kg
- 20cm Rundspule ermöglicht eine hohe Kleinteileempfindlichkeit bei guter Suchtiefe
- Wasserdichte Spule für die Suche am Strand oder Badesee
- Frequenz 7,8 kHz, dadurch annähernd gleich hohe Empfindlichkeit auf Gold und Silber
- Kopfhöreranschluß (Lautsprecher wird dann automatisch abgeschaltet)
- Batteriezustandsanzeige im Display ständig zu sehen
- Läuft mit den preiswerten 9V Blockbatterien aus dem Discounter (Betriebszeit ca. 20 bis 25 Stunden)

Die bevorzugten Einstellungen lassen sich speichern und sind dann direkt nach dem Einschalten wieder da!




Zurück zu Schatzsuche und Sondengehen

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste