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Verkauf

Die neuesten Infos zum Thema Barbarenschatz.

Beitragvon ReallySorry » Fr 6. Mär 2015, 15:59

Benny hat alles richtig gemacht und egal, von welcher Seite man ihn beleuchtet, ist er anscheinend für 2 Leute hier der Vorzeigesondler.

Leute, egal was ihr schreibt, egal wie ihr argumentiert, lasst es. Man weiß nicht warum, aber auch egal...

Mir ist das doch egal, aber ich weiß jetzt wenigstens, dass die sogenannte "DSU" nichts für mich ist. :!:
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Beitragvon DHS » Fr 6. Mär 2015, 16:41

Urteil hin oder Urteil her, jeder der das für einen Kavaliersdelikt hält oder es sogar befürwortet und Verteidigt hat meiner Meinung nach kein Interesse an Geschichte sondern nur an seinem Geldbeutel. Was ist aus der Szene bloß geworden? Ich kann und werde Verkäufe von Bodenfunden nicht tolerieren da ich gegen solche "Kollegen" allergisch bin!

Danke für die die es ermöglicht haben und ein schlechtes Licht auf die Szene zu werfen.

Der Barbarenschatz und das Urteil geht mir am...... vorbei aber das andere meines Erachtens schlimmere vergehen wird unter den Tisch fallen gelassen.
Unser wichtigstes Gut ist unsere Vergangenheit, aus ihr ziehen wir lehren für unsere Zukunft.
Lerne zu verstehen um unser aller Kulturelles Erbe zu schützen.

More, Comming soon!
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Beitragvon Manana » Fr 6. Mär 2015, 17:07

Ebinger1 hat geschrieben:So lange die Amtsarchäologie keine umfassende Teilhabe an der Erforschung unserer Geschichte zulässt, so lange darf sich auch niemand wundern wenn keine ausreichende Bereitschaft und Akzeptanz für die Bewahrung dieser Unserer Geschichte vorhanden ist.

Das Problem liegt bei genau der Stelle die sich um den Schutz und die Bewahrung unserer Geschichte kümmern soll.
Solange das als privater Sandkasten gelebt und umgesetzt wird, wird es immer wieder zu solchen Syptomen kommen.

Wer aber immer nur das Geleiere der Amtsarchäologie wieder gibt, wird auch solche Argumente nicht verstehen können und auch nicht verstehen wollen.

...und zum Thema Fundmeldungen:

Welches Rechtsgut ist denn für einen Sondengänger höher zu bewerten...

A) die Pflicht zu einer Fundanzeige
oder die
B)nicht vorhandene Pflicht zu einer Selbstanzeige :?:



Ebinger1 hat geschrieben:So lange die Amtsarchäologie keine umfassende Teilhabe an der Erforschung unserer Geschichte zulässt, so lange darf sich auch niemand wundern wenn keine ausreichende Bereitschaft und Akzeptanz für die Bewahrung dieser Unserer Geschichte vorhanden ist.
Das Problem liegt bei genau der Stelle die sich um den Schutz und die Bewahrung unserer Geschichte kümmern soll.
Solange das als privater Sandkasten gelebt und umgesetzt wird, wird es immer wieder zu solchen Syptomen kommen.
Wer aber immer nur das Geleiere der Amtsarchäologie wieder gibt, wird auch solche Argumente nicht verstehen können und auch nicht verstehen wollen.


Lieber Jan,
ich hatte dich schon einmal in einem anderen Thread auf die Konvention von Valletta 1992 hingewiesen, die erst 2002 von der Bundesrepublik ratifiziert wurde.

Darin heißt es unter anderem (ich zitiere):

Bestimmung des Begriffs Archäologisches Erbe

Artikel 1

Ziel dieses (revidierten) Übereinkommens ist es, das archäologische Erbe als Quelle gemeinsamer europäischer Erinnerung und als Instrument historische und wissenschaftliche Studien zu schützen.
Zu diesem Zweck gelten als Elemente des archäologischen Erbes alle Überreste und Gegenstände sowie alle aus vergangenen Epochen herrührenden sonstigen Spuren des Menschen:
• deren Bewahrung und Untersuchung dazu beitragen, die Geschichte des Menschen und seiner Beziehung zur natürlichen Umwelt zurückzuverfolgen;
• für die Ausgrabungen oder Funde und andere Methoden der Erforschung des Menschen und seiner jeweiligen Umwelt als hauptsächliche Informationsquellen dienen;
• die sich in einem beliebigen Gebiet unter der Hoheitsgewalt der Vertragsparteien befinden.

Das archäologische Erbe umfaßt Bauwerke, Gebäude, Ensembles, erschlossene Stätten, bewegliche Gegenstände, Denkmäler jeder Art sowie Umgebung, gleichviel ob an Land oder unter Wasser.

Erfassung des Erbes und Schutzmaßnahmen

Artikel 2

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, durch die dem betreffenden Staat geeignet erscheinenden Mittel ein Rechtssystem zum Schutz des archäologischen Erbes einzuführen und dabei folgendes vorzusehen:

i. Sie führt ein Inventar ihres archäologischen Erbes und bezeichnet geschützte Denkmäler und geschütztes Gelände;
ii. sie schafft archäologische Schutzzonen auch dort, wo auf der Erdoberfläche oder unter Wasser keine Überreste sichtbar sind, um die von künftigen Generationen zu untersuchenden Zeugnisse der Vergangenheit zu erhalten;
iii. sie verpflichtet den Entdecker eines zufälligen Fundes von Elementen archäologischen Erbes, den Fund den zuständigen Behörden zu melden, und stellt den Fund zu Untersuchungszwecken zur Verfügung.

Artikel 3

Zur Bewahrung des archäologischen Erbes und um die wissenschaftliche Bedeutung archäologischer Forschungsarbeit zu gewährleisten, verpflichtet sich jede Vertragspartei:

i. Verfahren zur Genehmigung und Überwachung von Ausgrabungen und sonstigen archäologischen Tätigkeiten so anzuwenden:
a. dass jede unerlaubte Ausgrabung oder Beseitigung von Elementen des archäologischen Erbes verhindert wird;
b. dass archäologische Ausgrabungen und Erkundungen in wissenschaftlicher Weise und mit der Maßgabe vorgenommen werden,
• dass soweit möglich zerstörungsfreie Untersuchungsmethoden angewandt werden;
• dass die Elemente des archäologischen Erbes nicht freigelegt werden oder während oder nach der Ausgrabung freigelegt bleiben, ohne dass für
ihre sachgemäße Bewahrung, Erhaltung und Behandlung Vorkehrungen getroffen worden sind;
ii. sicherzustellen, dass Ausgrabungen und andere möglicherweise zerstörende technische Verfahren nur von fachlich geeigneten, besonders ermächtigten Personen durchgeführt werden;
iii. den Einsatz von Metalldetektoren und anderen Suchgeräten oder von Verfahren für archäologische Forschungsarbeiten von einer vorherigen Sondergenehmigung abhängig zu machen, soweit das innerstaatliche Recht des Staates dies vorsieht.

Artikel 4

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, Maßnahmen zum physischen Schutz des archäologischen Erbes zu ergreifen, indem sie je nach den Umständen folgendes vorsieht:

i. Erwerb oder anderweitiger geeigneter Schutz von Gelände seitens der Behörden, das für die Schaffung archäologischer Schutzgebiete vorgesehen ist;
ii. Erhaltung und Pflege des archäologischen Erbes, vornehmlich an Ort und Stelle;
iii. Schaffung geeigneter Aufbewahrungsorte für archäologische Überreste, die von ihrem Ursprungsort entfernt wurden.#


Den gesamten Text kann man sich gern durchlesen:

http://conventions.coe.int/treaty/ger/t ... ml/143.htm


Diese bösen Archäologen setzen eigentlich nur das um, was eine Regierung 1992 unterschrieben und 2002 für wirksam erklärt hat.
Wer will es ihnen verdenken?

Und nun sollte man sich überlegen, warum Gesetze verschärft wurden?

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Beitragvon echinococcus » Fr 6. Mär 2015, 18:06

Manana hat geschrieben:Und nun sollte man sich überlegen, warum Gesetze verschärft wurden?

Manana


Ob das eventuell durch das rücksichtslose, unbelehrbare, verbohrte Verhalten diverser Sondengänger kommen könnte..... NEIN natürlich nicht, niemals.... :ironie
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Beitragvon Manana » Fr 6. Mär 2015, 18:40

echinococcus hat geschrieben:
Manana hat geschrieben:Und nun sollte man sich überlegen, warum Gesetze verschärft wurden?

Manana


Ob das eventuell durch das rücksichtslose, unbelehrbare, verbohrte Verhalten diverser Sondengänger kommen könnte..... NEIN natürlich nicht, niemals.... :ironie



Aber nein! DAS sind alles Auswüchse gelangweilter Archäologen. Die sitzen bestimmt von 9.00-12.00h am Konferenztisch und überlegen sich, womit sie Sondengänger ärgern können :ironie

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Beitragvon ReallySorry » Fr 6. Mär 2015, 18:53

Manana hat geschrieben:
echinococcus hat geschrieben:
Manana hat geschrieben:Und nun sollte man sich überlegen, warum Gesetze verschärft wurden?

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Ob das eventuell durch das rücksichtslose, unbelehrbare, verbohrte Verhalten diverser Sondengänger kommen könnte..... NEIN natürlich nicht, niemals.... :ironie



Aber nein! DAS sind alles Auswüchse gelangweilter Archäologen. Die sitzen bestimmt von 9.00-12.00h am Konferenztisch und überlegen sich, womit sie Sondengänger ärgern können :ironie

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Also meine Archäologin und ich verstehen uns super :thumbup
Aber Bayern :jump:
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Beitragvon Tobi74 » Fr 6. Mär 2015, 19:07

ReallySorry hat geschrieben:Und nun sollte man

Also meine Archäologin und ich verstehen uns super :thumbup
Aber Bayern :jump:


habt ihr gemeinsamen sex? :popcorn:
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 6. Mär 2015, 19:19

Einfach mal genauer auf die Aussagen der Amtsseite achten...

nur weil einigen ein paar Brotkrumen vorgeworfen worden sind, oder sie sich solche erhoffen, ist das noch lange kein Grund sich jeden Quatsch von der Amtsseite bieten zu lassen. :thumbdown
*

Aktion Archäologie
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Beitragvon ReallySorry » Fr 6. Mär 2015, 19:24

Tobi74 hat geschrieben:
ReallySorry hat geschrieben:Und nun sollte man

Also meine Archäologin und ich verstehen uns super :thumbup
Aber Bayern :jump:


habt ihr gemeinsamen sex? :popcorn:


:angle
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Beitragvon Manana » Fr 6. Mär 2015, 20:16

Ebinger1 hat geschrieben:Einfach mal genauer auf die Aussagen der Amtsseite achten...

nur weil einigen ein paar Brotkrumen vorgeworfen worden sind, oder sie sich solche erhoffen, ist das noch lange kein Grund sich jeden Quatsch von der Amtsseite bieten zu lassen. :thumbdown



Wie gut, dass ich mich nicht als Täubchen fühle, dem Brotkrumen vorgeworfen werden.

Warum ist es so schwer zu akzeptieren, dass das, was heute in diesem Land geschieht, schon vor langer Zeit seinen Lauf nahm?

1992 gab es die Konvention von Valletta
2002 erst wurde sie in Deutschland in Kraft gesetzt und seitdem wird sie nach und nach umgesetzt.

Und ich frage jetzt und hier noch einmal:
Warum werden denn die Gesetze jetzt so drastisch verschärft?

Bestimmt nicht, weil Sondengänger sich an Spielregeln gehalten haben, oder?
Bestimmt nicht, weil Sondengänger sich an Gesetze gehalten haben, oder?

Hier wird immer nur gefordert. Aber, was gebt ihr dafür? Was tut ihr, damit es zu einer Zusammenarbeit kommen kann?


Manana
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