Wie die Richtlinien in Ötziland aussehen... keine Ahnung.
Die DGUF spricht folgende Empfehlung in ihrem aktuellen Newsletter vom 02.05.2013 aus:
Zitat:
5.2.
Ebay als Umschlagplatz für illegale Funde, und was Sie dagegen tun
können
Immer wieder finden sich bei Ebay Angebote, welche gegen gängiges Recht
sowie die selbst auferlegten Ebay-Richtlinien verstoßen. Häufig handelt
es sich dabei um Metallfunde von Sondengängern und Raubgräbern. Illegale
Auktionen lassen sich durch den fehlenden Herkunftsnachweis in der
Artikelbeschreibung relativ leicht enttarnen. Die einzige und gleichzeitig
ganz wichtige Möglichkeit, dagegen vorzugehen, ist, Ebay die Auktion zu
melden und auf eine Reaktion des Ebay-Supports zu hoffen. Voraussetzung
dafür ist lediglich ein Ebay-Account. Wichtig ist dass diese Auktionen
möglichst häufig dem Support gemeldet werden, also von möglichst vielen
Ebay-Nutzern, damit sowohl die Auktion als auch (theoretisch) das
Benutzerkonto des Verkäufers gesperrt werden können. Die Meldefunktion
an Ebay findet sich unter dem Link "Bericht" oberhalb der
Artikelbeschreibung. In den Dropdown-Listen wählt man dann "Verbotene und
fragwürdige Artikel", "Artefakte, Grabbeigaben und Indianerkunst und
-handwerk" und dann "Sonstige Artefakte oder Grabbeigaben“. Auch bereits
beendete Auktionen können noch gemeldet werden: Dazu wird zuerst den
Link "Originalangebot aufrufen" benutzt und dann das Meldeformular
ausgefüllt. Auch wenn kommerziell agierende Sondengänger, Raubgräber
und ihre Kunden inzwischen auch andere Vertriebswege für ihr Diebesgut
gefunden haben, ist es dennoch wichtig, besonders Ebay als weltweit
größtes Online-Auktionshaus im Auge zu behalten und offensichtliche oder
vermutlich illegale Auktionen zu melden.
http://pages.ebay.de/help/policies/artifacts.html