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E-bay und Co.

Münzen und Metallfunde zeigen und bestimmen.

Moderator: DHS

Beitragvon enzi_der_psycho » Sa 4. Mai 2013, 11:26

Zu mir sagte man letztens noch, bei e-bay werden keine Fibeln Verkauft, das ist Verboten und man wird diese Verkäufer melden, was ist dann das hier, ist das erlaubt zu Verkaufen ?

http://www.ebay.de/sch/russentante/m.ht ... 7675.l2562

oder

http://www.ebay.de/itm/LOT-KELTEN-3-x-R ... 2c6e78d593

Würde mich interesiern darf man das Verkaufen ja oder nein ?
enzi_der_psycho Offline


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Beitragvon Ebinger1 » Sa 4. Mai 2013, 12:52

Wie die Richtlinien in Ötziland aussehen... keine Ahnung.

Die DGUF spricht folgende Empfehlung in ihrem aktuellen Newsletter vom 02.05.2013 aus:

Zitat:

5.2.
Ebay als Umschlagplatz für illegale Funde, und was Sie dagegen tun
können
Immer wieder finden sich bei Ebay Angebote, welche gegen gängiges Recht
sowie die selbst auferlegten Ebay-Richtlinien verstoßen. Häufig handelt
es sich dabei um Metallfunde von Sondengängern und Raubgräbern. Illegale
Auktionen lassen sich durch den fehlenden Herkunftsnachweis in der
Artikelbeschreibung relativ leicht enttarnen. Die einzige und gleichzeitig
ganz wichtige Möglichkeit, dagegen vorzugehen, ist, Ebay die Auktion zu
melden und auf eine Reaktion des Ebay-Supports zu hoffen. Voraussetzung
dafür ist lediglich ein Ebay-Account. Wichtig ist dass diese Auktionen
möglichst häufig dem Support gemeldet werden, also von möglichst vielen
Ebay-Nutzern, damit sowohl die Auktion als auch (theoretisch) das
Benutzerkonto des Verkäufers gesperrt werden können. Die Meldefunktion
an Ebay findet sich unter dem Link "Bericht" oberhalb der
Artikelbeschreibung. In den Dropdown-Listen wählt man dann "Verbotene und
fragwürdige Artikel", "Artefakte, Grabbeigaben und Indianerkunst und
-handwerk" und dann "Sonstige Artefakte oder Grabbeigaben“. Auch bereits
beendete Auktionen können noch gemeldet werden: Dazu wird zuerst den
Link "Originalangebot aufrufen" benutzt und dann das Meldeformular
ausgefüllt. Auch wenn kommerziell agierende Sondengänger, Raubgräber
und ihre Kunden inzwischen auch andere Vertriebswege für ihr Diebesgut
gefunden haben, ist es dennoch wichtig, besonders Ebay als weltweit
größtes Online-Auktionshaus im Auge zu behalten und offensichtliche oder
vermutlich illegale Auktionen zu melden.
http://pages.ebay.de/help/policies/artifacts.html
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
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Beitragvon enzi_der_psycho » Sa 4. Mai 2013, 13:05

Nach dem müsste bei e-bay aber einiges gesperrt werden, wo nicht wird. Meine Billigknöpfe waren keine 5 Minuten online :shock:
enzi_der_psycho Offline


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Beitragvon Kai-Erik » Sa 4. Mai 2013, 21:48

Ja müsste aber bei eBay blickt keiner so richtig durch, wie die da mit "Meldungen" umgehen. Einige Verkäufer können die Fibelm problemlos dort verkaufen, andere nicht. Warum das so ist, keine Ahnung.

Gruß

K.-E.
Ich lass mich in diesem Forum nicht mehr von Ebinger1 verhören. Irgendwann ist Schluss! Wir sind doch hier nicht in einem STASI-Forum!
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Beitragvon sicarius » Mo 6. Mai 2013, 19:46

In der Bucht gab es früher Gräberinventare mit Erde an den Artefakten.
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Beitragvon Hr.Kaleu » Do 9. Mai 2013, 08:26

Kai-Erik hat geschrieben:Ja müsste aber bei eBay blickt keiner so richtig durch, wie die da mit "Meldungen" umgehen. Einige Verkäufer können die Fibelm problemlos dort verkaufen, andere nicht. Warum das so ist, keine Ahnung.

Gruß

K.-E.



Vor ca. 3 Jahren hatte ich einen Artikel eingestellt (kein Bodenfund) der zu meiner Verwunderung innerhalb von 30min. gelöscht wurde, in einer darauffolgenden Mail wurde mir dann mitgeteilt ich hätte gegen irgendwelche "Richtlinien" verstossen und dieser Artikel dürfe bei ebay nicht verkauft werden.

Auf meine Anfragen hin warum denn andere Anbieter den exakt gleichen Artikel verkaufen dürfen und ich nicht bekam ich keine Antwort.. :thanks
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Beitragvon corinna12 » Do 9. Mai 2013, 11:52

Hi,

ich habe eben diesen Thread gefunden und mit Interesse gelesen. Auf eBay und auch anderen Auktionsplattformen tingel ich schon seit einigen Jahren rum, suche und finde auch immer wieder interessante Angebote. Nur - wie sieht das Ganze so richtig von der rechtlichen Seite aus?
Immer wieder stoße ich auf Antworten wie: "Dein eigenes Risiko", "hm, ist doch klar, dass Du da besch.... wirst! etc.
Aber es kann doch irgendwie nicht sein, dass man da vollkommen ausgeliefert ist oder?

Nun fand ich gerade heute auch diesen Passus:
Ein in Deutschland sehr bekannter Auktionator ist eBay, der sogenannte C2C-Auktionen durchführt. C2C-Auktion bedeutet hier, dass private Personen Waren zur Versteigerung anbieten. Wenn Unternehmen Auktionen für Unternehmen anbieten, nennt man das B2B-Auktion. In beiden Fällen handelt es sich nicht um eine Versteigerung im rechtlichen Sinne.

Quelle: auktionshäuser.de

Nur: Was bedeuted das, wenn es keine Versteigerung im rechtlichen Sinne ist? - Gibt es so zusagen keinen rechtlichen Schutz in diesem Fall oder wie?

Kann mir mal wer helfen?

Danke und Viele Grüße
Corinna
corinna12 Offline


 

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Beitragvon Hr.Kaleu » Fr 10. Mai 2013, 05:18

corinna12 hat geschrieben:Hi,

ich habe eben diesen Thread gefunden und mit Interesse gelesen. Auf eBay und auch anderen Auktionsplattformen tingel ich schon seit einigen Jahren rum, suche und finde auch immer wieder interessante Angebote. Nur - wie sieht das Ganze so richtig von der rechtlichen Seite aus?
Immer wieder stoße ich auf Antworten wie: "Dein eigenes Risiko", "hm, ist doch klar, dass Du da besch.... wirst! etc.
Aber es kann doch irgendwie nicht sein, dass man da vollkommen ausgeliefert ist oder?

Nun fand ich gerade heute auch diesen Passus:
Ein in Deutschland sehr bekannter Auktionator ist eBay, der sogenannte C2C-Auktionen durchführt. C2C-Auktion bedeutet hier, dass private Personen Waren zur Versteigerung anbieten. Wenn Unternehmen Auktionen für Unternehmen anbieten, nennt man das B2B-Auktion. In beiden Fällen handelt es sich nicht um eine Versteigerung im rechtlichen Sinne.

Quelle: auktionshäuser.de

Nur: Was bedeuted das, wenn es keine Versteigerung im rechtlichen Sinne ist? - Gibt es so zusagen keinen rechtlichen Schutz in diesem Fall oder wie?

Kann mir mal wer helfen?

Danke und Viele Grüße
Corinna


Eine "echte" Versteigerung ist im BGB § 156 definiert, bzw. die Voraussetzungen dafür:

z.B. ein Auktionator ist anwesend, der Artikel kann vor der Auktion besichtigt werden usw. - darum keine Versteigerung im "rechtlichen" Sinn !

http://blog.auktion-und-recht.de/grundl ... 7-156-bgb/
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Beitragvon Hr.Kaleu » Fr 10. Mai 2013, 05:28

Um das Risiko bei Online Auktionen zu minimieren wurde seitens eBay das Bewertungssystem eingführt, muß dann aber jeder selbst für sich entscheiden ob er einen hochpreisigen Artikel von "privat" ersteigert.
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