Mal zum Nachdenken für die Kollegen die in erster Linie den Wert des Schatzes sehen...
Der Materialwert ist wesentlich geringer, als der Wert eine exakt dokumentierten Fundes.
Was da so alles aus Ländern wie Bulgarien, Rumänien & Co in den vergangenen Jahren auf dem Markt angeboten wurde und aktuell angeboten wird, hat zu einem Preisverfall im Antikenbereich gesorgt.
Ein exakt dokumentierter Fund, inkl. Sicherung und Dokumenation der Befunde, Ortsangabe, Fundgeschichte, wissenschaftlicher Auawertung,... ist also X-fach wertvoller, sowohl für den Finder als auch in seinem Wissenschftlichen Wert.
ABER:
In allen Bundesländern, außer in Bayern, kommt jetzt wieder die einzelnen Schatzregale der Bundesländer mit ins Spiel.
Egal ob der Finder nun einen Bagger nimmt um den vermeintlichen Schrott zum Altmetallpreis zu entsorgen, oder ob er im Idealfall gemeinsam mit den zuständigen Archäologen eine fachgerechte Bergung durchführt, der Finder wird in der Regel mit einem Trinkgeld abgespeist. Der Grundstückseigentümer geht leer aus.
Die Schatzregale fördern also die Vernichtung und den Untergang der Zeugnisse unserer Vergangenheit.
Hier mal die etwas ausführlichere Meinung eins Experten:
Unseres? Deins? Meins?-
Wem gehören archäologische Kulturgüter?
Raimund Karl
Eingereicht: 6. Sept. 2013
angenommen: 2. Nov. 2013
online publiziert: 6. Jan. 2014
Zusammenfassung – Archäologie und archäologische Denkmalpflege rechtfertigen ihre Existenz gewöhnlich mit der Behauptung, dass
sie eine Dienstleistung für die Allgemeinheit erbringen, die im öffentlichen Interesse gelegen ist: die Erhaltung und Erforschung archäologischer
Kulturgüter, von denen wir behaupten, dass sie der Allgemeinheit gehören oder wenigstens gehören sollten und nicht Privateigentum
sein können oder sollen. In diesem Beitrag argumentiere ich, dass wir statt zu diskutieren, wem archäologische Kulturgüter gehören,
die verschiedenen Interessen erforschen sollten, die verschiedene Teile der Allgemeinheit an archäologischen Kulturgütern haben. Diese
Interessen haben uns bisher nämlich weder besonders interessiert noch haben wir uns in irgendeiner Weise um sie gekümmert, außer – in
der Regel – um gegen sie anzukämpfen, wenn sie mit unseren eigenen Interessen an archäologischen Kulturgütern in Konflikt geraten. Ich
erläutere, dass die derzeit populäre fachliche Behauptung, dass archäologische Kulturgüter der Allgemeinheit gehören sollten, nicht mehr
ist als eine Schutzbehauptung (die so glaubwürdig scheint, dass wir sie selbst für wahr halten), die dazu dient zu verbergen, dass diese
Behauptung zuerst und hauptsächlich einer ganz bestimmten gesellschaftlichen Interessengruppe dient: uns ArchäologInnen. Wie ich
zeige, ist diese Forderung nichts anderes als eine Forderung danach, dass archäologische Kulturgüter der archäologischen Wissenschaft
gehören sollen. Ich argumentiere, dass diese Forderung daher nicht nur aus rechtlicher Sicht falsch, sondern insbesondere auch ethisch
unhaltbar ist. Mehr noch, die Frage nach Eigentum an archäologischen Kulturgütern ist missgeleitet: wenn, wie wir behaupten und fordern,
archäologische Kulturgüter tatsächlich der Allgemeinheit gehören sollen, ist die wesentliche Frage nicht wer den rechtlichen Eigentumstitel
an jedem einzelnen oder allen von ihnen innehat, sondern vielmehr die, wie Jedermann tatsächlich irgendein Eigentumsrecht an ihnen
wahrnehmen kann. Ich behaupte daher, dass statt zu fordern, dass das Eigentum an archäologischen Kulturgütern (in der Praxis) in unseren
Händen liegen sollte, wir Methoden entwickeln müssen, wie Mitglieder der Allgemeinheit, die Interessen bezüglich archäologischer
Denkmäler haben (und nicht etwa nur „Eigentümer“ archäologischer Kulturgüter) in archäologischen Entscheidungsfindungsprozessen
Gehör finden und diese auch im Sinne ihrer tatsächlichen Interessen beeinflussen und somit zu mitentscheidenden Teilhabern am archäologischen
Erbe werden können.
Link zum kompletten Beitrag:
https://journals.ub.uni-heidelberg.de/i ... 15328/9202