ACHTUNG! Mit einer CORS-Spule kann man die Fundrate verdoppeln!
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In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werden

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Spürhund » Sa 15. Okt 2016, 00:06

Das habe ich unter der Suche nach dem Aktenzeichen gefunden, da ich als BaWüler betroffen bringt, kann ich das ganze gleich wieder einstampfen oder nach Rheinland Pfalz tingeln

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt8/Seiten/pressemitteilung.aspx?rid=1021
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 15. Okt 2016, 01:23

Spürhund hat geschrieben:Das habe ich unter der Suche nach dem Aktenzeichen gefunden, da ich als BaWüler betroffen bringt, kann ich das ganze gleich wieder einstampfen oder nach Rheinland Pfalz tingeln

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt8/Seiten/pressemitteilung.aspx?rid=1021


Schau mal ins Denkmalschutzgesetz...

dann kannst Du dich wieder beruhigen :mrgreen:
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Beitragvon Spürhund » Sa 15. Okt 2016, 10:13

Sorry, aber da gibt es kein Schlupfloch raus, für mich leider eindeutig geschrieben, und ich habe den untersten Text noch einmal herauskopiert:

Eine undokumentierte Bergung solcher Objekte zerreißt den archäologischen Zusammenhang, aus dem Archäologen vieles zur Geschichte herauszulesen vermögen. Auch soweit eine solche Befundzerstörung nicht die Absicht des Sondengängers sein sollte, wird sie doch billigend in Kauf genommen, denn anhand des Detektorsignals lässt sich die Qualität von Funden und Befunden schlicht nicht ermessen. Selbst wenn im Nachhinein noch eine fachgerechte Einmessung der Funde erfolgt, hat die Denkmalsubstanz in vielen Fällen bereits Schaden genommen, da eine unverfälschte Zuordnung zur früheren Befundstruktur nicht mehr möglich ist.

Hobby-Sondengänger können grundsätzlich keine Nachforschungs-Genehmigung erhalten, denn das öffentliche Interesse, die Denkmalsubstanz für auch künftige Generationen zu erhalten, überwiegt das private Hobby-Interesse an Nachforschungen. Nur von der Landesdenkmalpflege geschulte Hobby-Sondengänger können mit der systematischen Prospektion auf bestimmten Flächen beauftragt werden. Wer hingegen ungenehmigte Nachforschungen mit Metallsonden unternimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 27 Absatz 1 Nr. 1 DSchG, die mit einer Geldbuße in empfindlicher Höhe geahndet werden und sogar strafrechtliche Folgen haben kann, wenn eine Fundunterschlagung hinzukommt.

Illegale Sondengänger und Schatzsucher schädigen in Baden-Württemberg seit vielen Jahren immer wieder archäologische Kulturdenkmale, indem sie Metallobjekte entfernen und sich dabei auch vor tiefen Bodeneingriffen nicht scheuen. Durch die Falschmeldung über eine angebliche Entscheidung des Verwaltungsgericht Stuttgarts ist eine Zunahme illegaler Sondengänger zu befürchten. Verdächtige Vorgänge sollten umgehend der Polizei gemeldet werden. ​

Das heißt im Klartext für mich...gehe ich hinaus, werde erwischt begehe ich eine Ordnungswidrigkeit :-(
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Beitragvon Watzmann » Sa 15. Okt 2016, 10:20

Spürhund hat geschrieben:...gehe ich hinaus, werde erwischt begehe ich eine Ordnungswidrigkeit :-(

Noch!
Es ist nur eine Frage der Zeit bis es, wie in SH, als Straftat, zählt.
Ist, zumindest Gerüchten nach, anscheinend auch gerade in RLP in der Änderung. :gruebel:
(Wundern würde es mich nicht.)
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Beitragvon A3B » Sa 15. Okt 2016, 14:36

Watzmann hat geschrieben:
Spürhund hat geschrieben:...gehe ich hinaus, werde erwischt begehe ich eine Ordnungswidrigkeit :-(

Noch!
Es ist nur eine Frage der Zeit bis es, wie in SH, als Straftat, zählt.
Ist, zumindest Gerüchten nach, anscheinend auch gerade in RLP in der Änderung. :gruebel:
(Wundern würde es mich nicht.)


Komisch...einige meiner Kollegen erzählen das jetzt auch schon. Wäre jetzt ja auch komisch, wenn Archäologen zum sondeln aufrufen würden oder?
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 15. Okt 2016, 14:49

A3B hat geschrieben:
Watzmann hat geschrieben:
Spürhund hat geschrieben:...gehe ich hinaus, werde erwischt begehe ich eine Ordnungswidrigkeit :-(

Noch!
Es ist nur eine Frage der Zeit bis es, wie in SH, als Straftat, zählt.
Ist, zumindest Gerüchten nach, anscheinend auch gerade in RLP in der Änderung. :gruebel:
(Wundern würde es mich nicht.)


Komisch...einige meiner Kollegen erzählen das jetzt auch schon. Wäre jetzt ja auch komisch, wenn Archäologen zum sondeln aufrufen würden oder?


In RLP sind auch einige Leute in der Führungsriege früher (heute auch noch :?: :gruebel: ) begeisterte Sondengänger gewesen...

Die wissen was man so im Land findet und sammeln kann :mrgreen:
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 15. Okt 2016, 15:02

Spürhund hat geschrieben:Sorry, aber da gibt es kein Schlupfloch raus, für mich leider eindeutig geschrieben, und ich habe den untersten Text noch einmal herauskopiert:

Eine undokumentierte Bergung solcher Objekte zerreißt den archäologischen Zusammenhang, aus dem Archäologen vieles zur Geschichte herauszulesen vermögen. Auch soweit eine solche Befundzerstörung nicht die Absicht des Sondengängers sein sollte, wird sie doch billigend in Kauf genommen, denn anhand des Detektorsignals lässt sich die Qualität von Funden und Befunden schlicht nicht ermessen. Selbst wenn im Nachhinein noch eine fachgerechte Einmessung der Funde erfolgt, hat die Denkmalsubstanz in vielen Fällen bereits Schaden genommen, da eine unverfälschte Zuordnung zur früheren Befundstruktur nicht mehr möglich ist.

Hobby-Sondengänger können grundsätzlich keine Nachforschungs-Genehmigung erhalten, denn das öffentliche Interesse, die Denkmalsubstanz für auch künftige Generationen zu erhalten, überwiegt das private Hobby-Interesse an Nachforschungen. Nur von der Landesdenkmalpflege geschulte Hobby-Sondengänger können mit der systematischen Prospektion auf bestimmten Flächen beauftragt werden. Wer hingegen ungenehmigte Nachforschungen mit Metallsonden unternimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 27 Absatz 1 Nr. 1 DSchG, die mit einer Geldbuße in empfindlicher Höhe geahndet werden und sogar strafrechtliche Folgen haben kann, wenn eine Fundunterschlagung hinzukommt.

Illegale Sondengänger und Schatzsucher schädigen in Baden-Württemberg seit vielen Jahren immer wieder archäologische Kulturdenkmale, indem sie Metallobjekte entfernen und sich dabei auch vor tiefen Bodeneingriffen nicht scheuen. Durch die Falschmeldung über eine angebliche Entscheidung des Verwaltungsgericht Stuttgarts ist eine Zunahme illegaler Sondengänger zu befürchten. Verdächtige Vorgänge sollten umgehend der Polizei gemeldet werden. ​

Das heißt im Klartext für mich...gehe ich hinaus, werde erwischt begehe ich eine Ordnungswidrigkeit :-(


Für die Mitleser die sich hinters licht führen lassen wollen:
Die oben zitierten Aussagen beziegen sich auf das Denkmalschutzgesetz des Lands und die gezielte Suche nach Bodendenkmälern... :gruebel:

Das ist wie mit dem SEX...

Dieser ist unter bestimmten Maßgaben verboten und unter Strafe gestellt.

Würde nun eine Behörde behaupten, das Sex grundsätzlich verboten sei... würden wir uns wochenlang vor lachen nicht mehr halten können.

Die x-fache Wiederholung der Behauptung macht sie auch nicht wahr :mrgreen:
Die mitläufer die sich auch auf den Standpunkt stellen würden, Sex sei generell verboten, würden wir auch ein wenig mitleidig betrachten.

Im Denkmalrecht gibt es weniger Kritiker bei solchen Aussagen... da sind viele zu faul um mal selber nachzulesen oder zu geizig um mal einen Anwalt zu befragen :mrgreen:
Da haben dann die Forentrolle ihren großen Auftritt...
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Beitragvon Wallenstein » Sa 15. Okt 2016, 15:05

Dass sie in RLP das Gesetz ändern glaube ich nicht. Wobei sie schon lange davon gesprochen haben. Aber das wäre das Todesurteil für eine Zusammenarbeit. Die in RLP arbeiten nach dem ON/OFF Prinzip.

Je nachdem wie man auf Archiseite drauf ist, gibt es Genehmigungen oder nicht. Ein Beispiel: Trier hat jahrelang mit Sondengängern zusammengearbeitet. Koblenz und Mainz eher nicht.

Nun ist Koblenz sehr offenherzig wenn es um Genehmigungen geht, Trier hingegen vergibt wohl aktuell keine mehr und die Sondengänger stehen plötzlich ohne Legitimation da. Was bedeutet dies? Es ist keine Konstanz drin. Jeder der sich heute noch über eine Genehmigung freuen kann läuft Gefahr morgen als aktenbekannter "Illegaler" dazustehen.
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 15. Okt 2016, 15:33

Wallenstein hat geschrieben:Dass sie in RLP das Gesetz ändern glaube ich nicht. Wobei sie schon lange davon gesprochen haben. Aber das wäre das Todesurteil für eine Zusammenarbeit. Die in RLP arbeiten nach dem ON/OFF Prinzip.

Je nachdem wie man auf Archiseite drauf ist, gibt es Genehmigungen oder nicht. Ein Beispiel: Trier hat jahrelang mit Sondengängern zusammengearbeitet. Koblenz und Mainz eher nicht.

Nun ist Koblenz sehr offenherzig wenn es um Genehmigungen geht, Trier hingegen vergibt wohl aktuell keine mehr und die Sondengänger stehen plötzlich ohne Legitimation da. Was bedeutet dies? Es ist keine Konstanz drin. Jeder der sich heute noch über eine Genehmigung freuen kann läuft Gefahr morgen als aktenbekannter "Illegaler" dazustehen.


In Trier wurden selbst Suchern die bedeutende Schatzfunde gemeldet hatten, aktuell keine NFG erteilt... :thumbdown
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Beitragvon Watzmann » So 16. Okt 2016, 08:30

Warum?
Und welche "bedeutenden Schatzfunde"?
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Ausrüstung - Robuste Grabehacke


Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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