Sorry, aber da gibt es kein Schlupfloch raus, für mich leider eindeutig geschrieben, und ich habe den untersten Text noch einmal herauskopiert:
Eine undokumentierte Bergung solcher Objekte zerreißt den archäologischen Zusammenhang, aus dem Archäologen vieles zur Geschichte herauszulesen vermögen. Auch soweit eine solche Befundzerstörung nicht die Absicht des Sondengängers sein sollte, wird sie doch billigend in Kauf genommen, denn anhand des Detektorsignals lässt sich die Qualität von Funden und Befunden schlicht nicht ermessen. Selbst wenn im Nachhinein noch eine fachgerechte Einmessung der Funde erfolgt, hat die Denkmalsubstanz in vielen Fällen bereits Schaden genommen, da eine unverfälschte Zuordnung zur früheren Befundstruktur nicht mehr möglich ist.
Hobby-Sondengänger können grundsätzlich keine Nachforschungs-Genehmigung erhalten, denn das öffentliche Interesse, die Denkmalsubstanz für auch künftige Generationen zu erhalten, überwiegt das private Hobby-Interesse an Nachforschungen. Nur von der Landesdenkmalpflege geschulte Hobby-Sondengänger können mit der systematischen Prospektion auf bestimmten Flächen beauftragt werden. Wer hingegen ungenehmigte Nachforschungen mit Metallsonden unternimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 27 Absatz 1 Nr. 1 DSchG, die mit einer Geldbuße in empfindlicher Höhe geahndet werden und sogar strafrechtliche Folgen haben kann, wenn eine Fundunterschlagung hinzukommt.
Illegale Sondengänger und Schatzsucher schädigen in Baden-Württemberg seit vielen Jahren immer wieder archäologische Kulturdenkmale, indem sie Metallobjekte entfernen und sich dabei auch vor tiefen Bodeneingriffen nicht scheuen. Durch die Falschmeldung über eine angebliche Entscheidung des Verwaltungsgericht Stuttgarts ist eine Zunahme illegaler Sondengänger zu befürchten. Verdächtige Vorgänge sollten umgehend der Polizei gemeldet werden.
Das heißt im Klartext für mich...gehe ich hinaus, werde erwischt begehe ich eine Ordnungswidrigkeit
