habe vor kurzem einen formlosen Antrag für eine NFG beim L-Denkmalamt in Wiesbaden gestellt. Zurück kam ein
mehrseitiges Schreiben. Um es kurz zumachen: Es gibt feste Kriterien für dessen Erteilung.
- Nachweis der denkmalfachlichen Eignung (Gesamteindruck seines Verhaltens, Fachwissen und seine Qualifikation).
-Erwerb und Nachweis dieser Qualifikation.
-Grundkenntnisse zum Fundmaterial und Befundsituation
- Seit mindestens einem Jahr Fortbildungsmaßnahmen.
Meine Frage! Wer hat Erfahrung mit einem "Neuantrag!!!" und wie spezifisch soll das Fachwissen sein.
Oder sind die ca. 100 Inhaber der NFG in Hessen immer der gleiche Personenkreis?
Optimus


