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Wer Ist schon mal auf scharfe Sachen gestoßen

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Beitragvon Goldjunge » Sa 26. Okt 2013, 20:47

hi ,

solche sachen hier findet man sehr oft ...

interessant ist aber die unterschiedlichen kaliber die man aber leider nicht immer bestimmen kann

munition.jpg


DSC00607.jpg


hier mal einige bezeichnungen die man erkennen kann ...wennn einer sich da auskennt würde ich mich über infos freuen

DM 4 ist die dicke oben links

RS BS I 50 ??? obere reihe rechts noch scharf

303 British und 35 P S* 111 ?? unten die leeren hülsen

mittig sind einschraubzünder von granaten ??
Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.
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Beitragvon michaelb » So 27. Okt 2013, 00:49

Goldjunge hat geschrieben:DM 4 ist die dicke oben links
DM Des Moines Ordnance Plant, Des Moines, Iowa, USA, 4 bedeutet 1944
Goldjunge hat geschrieben:303 British
303 British Service Cartridge.
ob man an der stelle sucht, muss man selbst entscheiden. ich würe es tun, vor dem graben gucken, wie gross und tief das objekt ist und vorsichtig ohne hacke, oder spaten graben. scharfe waffen zu finden ist theoretisch überall möglich, an der von dir beschriebenen stelle evtl. etwas wahrscheinlicher.
Augen auf beim Suchen

Grüsse
Michael
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Beitragvon Niklot » So 27. Okt 2013, 08:36

Wer mit der Sonde unterwegs ist, der hat mit Sicherheit auch schon etwas scharfes gefunden.
Die Frage hätte besser "wer hat was gefunden" lauten können und wie man damit umgegangen ist.

Wenn man an seinem Loch buddelt und sich abzeichnet was man da gerade versucht freizulegen und der Puls beginnt zu rasen, das ist schon ein krasses Erlebnis.
Nicht zu vergleichen mit dem Glücksgefühl wenn man eine silberne gefunden hat.
Mal verliert man, mal gewinnen die anderen :-)
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Beitragvon denno » Mo 28. Okt 2013, 12:30

Zum Threadanfang möchte ich zwei Dinge sagen. Ich glaube den wenigsten ist überhaupt bewusst das der Besitz von Munition in Deutschland strafbar ist. Es sei denn man hat eine Waffenbesitzkarte. Selbst eine einzelne scharfe Patrone verstösst schon gegen das § 52 Waffengesetz und wenn es alte scharfe Munition ist gegen das § 22 a Abs. 6 Kriegswaffenkontrollgesetz. Darauf stehen echt drakonische Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Es wäre schon irgendwie Unklug wenn man hier Angaben zu scharfen Funden machen würde die man zuhause hortet obwohl man keine WBK Karte hat oder einem Schützen- oder Jägerverein angehört.

Der Besitz von Munition aus Bodenfunden ist nur dann zugelassen wenn die Munition in Folge von chemischen Zersetzungen etc. über die Jahre "entschärft" wurde bzw. zündunfähig geworden ist.
Zuletzt geändert von denno am Mo 28. Okt 2013, 16:10, insgesamt 1-mal geändert.
denno Offline


 

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Beitragvon Guybrush » Mo 28. Okt 2013, 14:03

denno hat geschrieben:Zum Threadanfang möchte ich zwei Dinge sagen. Ich glaube den wenigsten ist überhaupt bewusst das der Besitz von Munition in Deutschland strafbar ist. Es sei denn man hat eine Waffenbesitzkarte. Selbst eine einzelne scharfe Patrone verstösst schon gegen das § 52 Waffengesetz und wenn es alte scharfe Munition ist gegen das § 22 a Abs. 6 Kriegswaffenkontrollgesetz. Darauf stehen echt drakonische Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Es wäre schon irgendwie Unklug wenn man hier Angaben zu scharfen Funden machen würde die man zuhause hortet obwohl man keine WBK harte oder einem Schützen- oder Jägerverein angehört.

Der Besitz von Munition aus Bodenfunden ist nur dann zugelassen wenn die Munition in Folge von chemischen Zersetzungen etc. über die Jahre "entschärft" wurde bzw. zündunfähig geworden ist.

Verstehe ich das richtig?
Wenn ich ein WBK habe oder einen von den Vereinen angehöre kann ich soviel scharfe Munition zuhause horten wie ich will???
Gruß Guybrush

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Beitragvon Silex » Mo 28. Okt 2013, 15:03

[quote="denno"]Zum Threadanfang möchte ich zwei Dinge sagen. Ich glaube den wenigsten ist überhaupt bewusst das der Besitz von Munition in Deutschland strafbar ist. Es sei denn man hat eine Waffenbesitzkarte. Selbst eine einzelne scharfe Patrone verstösst schon gegen das § 52 Waffengesetz und wenn es alte scharfe Munition ist gegen das § 22 a Abs. 6 Kriegswaffenkontrollgesetz. Darauf stehen echt drakonische Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Es wäre schon irgendwie Unklug wenn man hier Angaben zu scharfen Funden machen würde die man zuhause hortet obwohl man keine WBK harte oder einem Schützen- oder Jägerverein angehört.

Der Besitz von Munition aus Bodenfunden ist nur dann zugelassen wenn die Munition in Folge von chemischen Zersetzungen etc. über die Jahre "entschärft" wurde bzw. zündunfähig geworden ist.[/Quote
:thumbup :thumbup :thumbup :thumbup :thumbup :thumbup :thumbup :thumbup :thumbup :thumbup :thumbup :thumbup :thumbup :thumbup :thumbup :thumbup :thumbup :thumbup :thumbup
Top Beitrag völlig korekt :thanks Verstehe sowieso nicht wie man so unproffesionel naiv ist sowas mit nachhause zu schleppen.Ein Sucherkollege von mir hat in Jungen jahren Hand und Unterarm,ein Auge verloren den sehe ich am samstag werde ihn mal fragen ob er mir mal ein Foto von seinem arm erlaubt Leute mit sowas ist nicht zu spassen. :o :o :o :gruebel:
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 28. Okt 2013, 15:16

...und keine naive Hoffnung entwickeln.

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Beitragvon denno » Mo 28. Okt 2013, 16:09

Guybrush hat geschrieben:Verstehe ich das richtig?
Wenn ich ein WBK habe oder einen von den Vereinen angehöre kann ich soviel scharfe Munition zuhause horten wie ich will???


Fast. Eher in haushaltsüblichen Mengen, Wenn du allerdings eine Garage voller Munition hast werden sicherlich Fragen aufkommen :ironie Nein Spass.... wenn du keine WBK hast brauchst du ein Munitionserwerbsschein. Sie wird für eine Munitionsart und für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Ein Munitionserwerbsschein bedarf nicht, wer Inhaber einer Waffenbesitzkarte ist und die dort eingetragenen Waffen mit Munition bestücken möchten oder aber Inhaber eines Jagdscheines ist. Ordnungsgemäße Lagerung der Munitions sowei Sachkundenkenntnisse sind auch Voraussetzung. etc. etc.

Ist in Deutschland halt ein sensibles Thema.
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Beitragvon Draupnir » Mo 28. Okt 2013, 18:20

Ja aber selbst mit wbk usw sollte man vorsichtig sein stahlkern oder eine leuchtspur und schon hat man richtig ärger.
Und mit einem jagdschein darf man nur langwaffenmunition in allen kalibern besitzen aber nur munition für kurzwaffen die man auch selbst besitzt.
Auserdem meine ich mal etwas gehört zu haben das man nur zertifizierte munition besitzen darf?
Gruß Draupnir.
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 28. Okt 2013, 18:36

Munitions- / Kampfmittel-, Waffenfunden sind bei Hausdurchsuchungen bei Sondlern in der Regel immer die Basis auf der eine rechtswirksame Verurteilung gestützt werden kann.

Wenn man bei Euch eine goldene Himmelsscheibe findet... dann muss der Staatsanwalt nachweisen woher sie genau stammt um Anklage zu erheben...

Bei Munitions- / Kampfmittel-, Waffenfunden reicht alleine der Besitz aus.
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Ausrüstung - Robuste Grabehacke


Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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