Aber schauen wir uns mal Deinen Antrag an. Dann kann ich Dir mehr dazu sagen
Wenn man sich den Art. 5 des Grundgesetzes anschaut, dann ist es schon eine Frechheit Dir / Deinem Sohn eine nachforschungsgenehmigung zu versagen.
Hier mal ein Auszug aus dem Grundgesetz;
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Dein Sohnemann interessiert sich für archäologie und will Forschen... das darf ihm nicht verboten werden.
...oder man müsste das GG umschreiben.
Jetzt ist die Frage wie der Antrag formuliert war.

