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Beitragvon Ebinger1 » Fr 3. Jan 2014, 23:30

Eine sehr peinliche Aussage von Seiten des Amtes...

Aber schauen wir uns mal Deinen Antrag an. Dann kann ich Dir mehr dazu sagen :mrgreen:

Wenn man sich den Art. 5 des Grundgesetzes anschaut, dann ist es schon eine Frechheit Dir / Deinem Sohn eine nachforschungsgenehmigung zu versagen.

Hier mal ein Auszug aus dem Grundgesetz;

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Dein Sohnemann interessiert sich für archäologie und will Forschen... das darf ihm nicht verboten werden.
...oder man müsste das GG umschreiben.

Jetzt ist die Frage wie der Antrag formuliert war.
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 3. Jan 2014, 23:41

Wenn dein Antrag formal richtig gestellt wurde, dann würde ich jetzt erst mal abwarten... :mrgreen:

Es gibt im Verwaltungsverfahrensgesetz die Genehmigungsfiktion.

Hier ein Link zur Übersicht:

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg ... E013200310

§ 42a Genehmigungsfiktion

(1) Eine beantragte Genehmigung gilt nach Ablauf einer für die Entscheidung festgelegten Frist als erteilt (Genehmigungsfiktion), wenn dies durch Rechtsvorschrift angeordnet und der Antrag hinreichend bestimmt ist. Die Vorschriften über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und über das Rechtsbehelfsverfahren gelten entsprechend.
(2) Die Frist nach Absatz 1 Satz 1 beträgt drei Monate, soweit durch Rechtsvorschrift nichts Abweichendes bestimmt ist. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen.
(3) Auf Verlangen ist demjenigen, dem der Verwaltungsakt nach § 41 Abs. 1 hätte bekannt gegeben werden müssen, der Eintritt der Genehmigungsfiktion schriftlich zu bescheinigen.

Wenn Du als 3 Monate nach antragstellung keine schriftlich begrpndete Ablehnung bekommen hast, gilt der Antrag als genehmigt und dies muss Dir dann auch noch nach satz (3) bestätigt werden :mrgreen:
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Beitragvon raglo68 » Sa 4. Jan 2014, 00:42

Hab gerade geschaut wegen dem Schriftverkehr' mit der Behörde. Leider hat meine Frau die Mails gelöscht' so ein Ärgernis. Hätte sie gerne hier mal eingestellt um eure Meinung dazu zu hören. Wie sollte den ein Antrag aussehen... ?
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Beitragvon raglo68 » Sa 4. Jan 2014, 00:47

Die Ablehnung habe ich schon lange. Sie sagte auch das kein Gebiet frei wäre und keiner teilen wolle, ich fragte sogar ob man mit jemandem mitgehen kann, Antwort : Nein
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Beitragvon Niklot » Sa 4. Jan 2014, 01:19

raglo68 hat geschrieben:werde schauen wo es ist und einstellen.

Sie sagte mir nur das ich sein lassen sollte, denn es wäre auf jeden fall strafbar.
Und sie hätten das Lager voll mit Detektoren die Beschlagnahmt wurden.


Wenn es denn eine strafbare Handlung wäre, dann würde die Polizei beschlagnahmen und ein Staatsanwalt ermitteln.
Das sie die Lager voll mit Dedektoren haben ist eine glatte Lüge, eine Falschaussage und das mit Vorsatz.
Mal verliert man, mal gewinnen die anderen :-)
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Beitragvon Hr.Kaleu » Sa 4. Jan 2014, 12:55

Hallo raglo68,

herzlich Willkommen im "Schatzsucher" ! :welcome
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Beitragvon SeppDepp » Sa 4. Jan 2014, 18:37

Servus erst mal

Ich kann dir des aus meiner Erfahrung sagen:
Ich habe bei uns in Dachau bei der Verantwortlichen Stelle angerufen und bekam eine richtig unqualifizierte Antwort, dann hab ich es hier ins Form geschrieben und nach ein paar tipps nochmal angerufen, diesmal war jemand anderes am Telefon. Aber der hat es mir gleich verboten :lol:

Naja ich hab mir gedacht so nicht mit mir :angle

So Telefon in die Hand und beim Landesamt für denkmalpflege anrufen und nach einer Genehmigung gefragt.

Und das Ende war:

Der gute Herr sagte zu mir ich kann Ihnen keine Genehmigung geben für was das nicht verboten ist. :jump: oder haben sie eine ge (h) nemigung aufn Gehweg zu gehen und 2 Euro aufzuheben. ...

der gute Herr dr.prof.... war echt cool drauf.

Gruß Thomas
Erst wenn man stolpert, achtet man auf den Weg.
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Beitragvon schüppe » Mo 6. Jan 2014, 20:47

Wenn ich durch den Wald gehe kann ich alles aufsammeln was ich finde. Sollte etwas dabei sein von historischem Wert muss ich es melden.Aber was keiner weiß macht auch keinen heiß,
oder ,Wo kein Kläger da kein Richter.Verwaltungsbeamte haben meist keine Sachkenntnis,die sollen verwalten und nach Vorschriften handeln die Sie meist nicht verstehen. :ironie
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