EnJoy hat geschrieben:Hi
Ich bin aus Süd Hessen, Kreis groß gerau.
Und was ist die nfg ? Eine Art Genehmigung zur öffentlichen suche?
Mfg
NFG gleich...... Nachforschungsgenehmigung
Kurz gesagt gehst du mit dem land hessen einen vertrag ein,den du unterschreibst alle funde gibst du ab und schreibst eine Fundmeldung,alles gefundene ist Eigentum des landes auch auf Privatbesitz.In der regel bekommt mann alles nach wissentschaftlicher Aufbereitung wieder zurück,wenn du was findest auf Bauers xy ackers ist der fund dem Grundstückseigentümer.Bevor mann auf einen acker geht fragt mann den eigentühmer und läst sich das betretungsrecht unterschreiben dann kann nix passieren,Waldsuche ist generell verboten wenn du eine nfg bekommst ist die das erste jahr zum scherbenlesen heist ohne Detektor.
der für dich zuständige Kreisarchäologe ist Dr.Göldner in Darmstadt.
Informiere dich in Wiesbaden auf dem LDA alles andere ist für den Arsch..................................................gruss Silex

In Extremo,die Glorreichen Sieben die so laut wie Hunde bellen.
Aktuelle Kamera Fuji Finepic HS25EXR
Einmal Sucher,Immer Sucher