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News aus der Sondengängerszene.

Beitragvon DHS » Sa 18. Okt 2014, 10:48

Moin,

wie mim Bagger?????? :shock: :shock: einfach so weg :?: :gruebel: :?: im ernst jetzt oder verspäteter Aprilscherz?


Gruß Olli :winken:
Unser wichtigstes Gut ist unsere Vergangenheit, aus ihr ziehen wir lehren für unsere Zukunft.
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Beitragvon Behörden-Depp » So 19. Okt 2014, 11:31

Sondelpower hat geschrieben: Ja das ist mal wieder typisch Bild, aber ich bin heute auch sehr positiv überascht über die Bildzeitung. 2 Falschaussagen möchte ich hier kurz entkräften: 1. Es waren keine Münzen beim Schatz dabei, was eine Einordnung des Schatzes um vieles leichter gemacht hätte. 2. Der Schatz wurde von mir gemeldet und nicht von dritten, freiwillig und ohne Druck. Da mir die Geschichte unseres Landes am herzen liegt.


@all
... vor einem Gericht entscheidet der Richter. Nach Sachlage, Gutachten, Fach- und Expertenmeinung. Weniger nach Höhe und Anzahl rechtlich "unwissender" (Laien) Beitragsschreiber in Internetforen.

Wie ist eigntlich der Zusammenhang zwischen Fundzeitpunkt Mai 1013 und Fundmeldung im Febeuar 2014 zu bewerten?

Lieben Gruß
Sepp
(darf ich nochmals um Änderung meines Namens bitten?
S gegen D tauschen ...)
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Beitragvon Dany » So 19. Okt 2014, 11:47

Und der Richter hat, wie jeder andere Mensch, persönliche Vorlieben und Abneigungen, die auf ihre Art und Weise in das Urteil einfließen.
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Beitragvon Behörden-Depp » So 19. Okt 2014, 12:47

Du sprichst aus Erfahrung? :roll:

sicherlich :ironie

S.
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Beitragvon Dany » So 19. Okt 2014, 13:09

Ich habe eine gewisse Menschenkenntnis ;)
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Beitragvon Oberon » So 19. Okt 2014, 13:28

oh bei Abwägung der Sachlage u Bewertung von Beweisen u Indizien werden auch deutsche Richter durchaus von eigenen Ansichten beeinflusst .........u jeglicher guter o auch fairer Willen der eigtl hoffentlich vorliegen mag, manchmal dadurch hinfällig, dass man diese Geschichte mit der eigenen Subjektivität selbst oftmals nur bis zu gewissen Grad wahrnimmt ;)

u je nach Anwalt wird vor Gericht sonstwas verwurstet ......auch hier in good old Germany !
weil auch wenn unzulässig, könnt ja was hängenbleiben u juchhe Subjektivität wo hoffentlich mal unbemerkt stärker ausgeprägt :mrgreen:
manche Anwälte bestimmt auch nur durch fleißiges Law&Order schauen in Beruf gefunden :roll:
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Beitragvon Ebinger1 » So 19. Okt 2014, 23:17

Behörden-Depp hat geschrieben:@all
... vor einem Gericht entscheidet der Richter. Nach Sachlage, Gutachten, Fach- und Expertenmeinung. Weniger nach Höhe und Anzahl rechtlich "unwissender" (Laien) Beitragsschreiber in Internetforen.

Wie ist eigntlich der Zusammenhang zwischen Fundzeitpunkt Mai 1013 und Fundmeldung im Febeuar 2014 zu bewerten?

Lieben Gruß
Sepp


Gut erkannt... Wir fällen hier kein Urteil, aber jeder darf seine Meinung einbringen... und auch ein Richter ist bei der Wertung eines Falles an Recht und Gesetz gebunden. Ich gehe ja mal davon aus das Benny nicht vor den Volksgerichtshof zitiert wird.

Wenn ich das richtig beobachtet habe, wurde der Fund zwar um Mai 2013 gefunden aber die Fundmeldung war wohl vor Weihnachten 2013.

Um den Zeitraum zw. Fundzeitpunkt und der Meldung des Fundes zu bewerten, sollten wir zuerst einmal in das Denkmalschutzgesetz von RLP schauen:

§ 16
Begriff des Fundes
Funde im Sinne dieses Gesetzes sind Gegenstände, von denen bei ihrer Entdeckung anzunehmen ist, daß sie Kulturdenkmäler (§ 3) sind oder als solche gelten.


Im ersten Schritt musste sich der Finder des Barbarenschatzes also erst mal darüber im Klaren sein das es sich bei seinem Fund um ein Kulturdenkmal handelt. Erst wenn dies für ihn zweifelsfrei fest steht... ist er meldepflichtig. Im Gesetz steht ja nicht Ahnung, Vermutung, Hypothese, Traum,... oder wie auch immer sondern es steht da klar das anzunehmen ist das sie (der Fund) Kulturdenkmaäler sind oder als solche gelten.

Darauf, also als er dies feststellte, ist er seiner gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen und hat den Fund wie im § unten beschrieben gemeldet.

§ 17
Anzeige
(1) Funde (§ 16) sind unverzüglich der Denkmalfachbehörde mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch bei der unteren Denkmalschutzbehörde, der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Gemeindeverwaltung erfolgen; diese leiten die Anzeige unverzüglich der Denkmalfachbehörde weiter.

Um aber letztendlich zur Anzeige eines Fundes (§16) verpflichtet zu sein, muss man sich aber zuerst einmal darüber bewusst sein, was man denn da gefunden hat. Ist der Fund dann von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, dann greift auch der §20.

§ 20
Schatzregal
(1) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (§ 22) entdeckt werden.


Aber wie geschrieben, dafür muss man sich zuerst einmal darüber bewusst sein das es sich um ein Denkmal handelt.

Oder es müsste jeder jeden Schrott gemeldet den jeder irgendwo findet... es könnte sich ja letztendlich um ein Kulturdenkmal handeln.

Jetzt muss man aber auch einen Blick darauf werfen welches Interesse die Denkmalbehörde in RLP daran hat den Finder des Barbarenschatzes in ein schlechtes Licht zu rücken:

§ 20
Schatzregal
(2) Der Finder soll im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts eine Belohnung erhalten. Über die Höhe entscheidet die Denkmalfachbehörde unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.


Je schlechter der Finder also letztendlich im öffentlichen Ansehen steht, um so einfacher kann man ihm die im § 20 Abs. 2 Satz 1 zustehende Belohnung (nach Satz 2) verweigern... :thumbdown
Meiner Meinung nach der entscheidende Fakror warum Benny von der Denkmalbehörde so massiv verleumdet wurde. :thumbdown
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
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Beitragvon Oberon » Mo 20. Okt 2014, 00:20

Ebinger1 hat geschrieben:§ 16
Begriff des Fundes
Funde im Sinne dieses Gesetzes sind Gegenstände, von denen bei ihrer Entdeckung [b]anzunehmen
ist, daß sie Kulturdenkmäler (§ 3) sind oder als solche gelten.[/b]
Im ersten Schritt musste sich der Finder des Barbarenschatzes also erst mal darüber im Klaren sein das es sich bei seinem Fund um ein Kulturdenkmal handelt. Erst wenn dies für ihn zweifelsfrei fest steht... ist er meldepflichtig.


na soviel Klarheit weder von Nöten noch erlangbar, da ja erst KD wenn von offizieller Seite dazu erklärt
selbst zweite Himmelsscheibe o goldene Totenmaske des Drusus wär erst mal nur schlicht Fund ...........bei denen man als Volllaie wohl auch kaum per se zu der Annahme verpflichtet wär, dass das jetzt unbedingt KD :weisheit:

inwiefern man dem ID-Ass Benny jetzt profunderes Beurteilungsvermögen bezüglich alten Silbergeschirrs zutrauen muss u ob man nicht auch ebenso annehmen darf, dass er es einfach nur als historisierende Arbeit der Zeit um 1900 u Nazibönzchenversteckware gehalten hat, sei mal dahin gestellt
ohne allzu sehr über Benny lästern zu wollen, also bis Mai 2013 hab ich mitunter recht absurde Fundfehlansprachen von ihm via Video/Forentext mitbekommen ....... :mrgreen:
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Beitragvon Behörden-Depp » Mo 20. Okt 2014, 09:47

Ebinger, die Argumentationskette ist zwar schön - aber selbstgefertigt nach eigenem Wunschdenken ...
Ob ein Richter das so sieht, waage ich zu bezweifeln.

Der eine oder andere ist vor Gericht zwar talentiert auf "dumm" zu machen, aber der Richter muß es nicht gleichzeitig auch sein.
"Man muß erstmal merken, was man da gefunden hat ..." In diesem Fall mit einem gehörigen Teil Gold sogar, mit den Videos im Hintergrund, da würde ich nicht davon ausgehen, das der Richter dem Argument folgen wird.

Abwarten.
Wir sind nicht das Gericht
Seb.
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Beitragvon Dany » Mo 20. Okt 2014, 10:00

@Oberon
Deine Posts sind aufgrund des Schreibstils für mich total nervig zu lesen :thumbdown
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