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Bin verwirrt

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Ebinger1 » Di 30. Dez 2014, 00:12

xAkkarin hat geschrieben:Hallo,
ich denke meine Frage passt hier ganz gut zu:
ich möchte mir nun eine Sonde kaufen und sie auf einem Waldgrundstück verwenden. Das Grundstück gehört meiner Familie und befindet sich in NRW, somit kann ich dort so viel suchen und finden wie ich möchte oder kann mir dort jemand reinreden ?


Mal eine Gegenfrage, ja es ist unhöflich, aber sie dient dem Verständnis:

Situation:

Du findest auf dem Grundstück deiner Familie in einem z.B. Tontopf 350 römische Goldmünzen.

Wem denkst du gehören diese?
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Beitragvon Niklot » Di 30. Dez 2014, 00:21

Ebinger1 hat geschrieben:
xAkkarin hat geschrieben:Hallo,
ich denke meine Frage passt hier ganz gut zu:
ich möchte mir nun eine Sonde kaufen und sie auf einem Waldgrundstück verwenden. Das Grundstück gehört meiner Familie und befindet sich in NRW, somit kann ich dort so viel suchen und finden wie ich möchte oder kann mir dort jemand reinreden ?


Mal eine Gegenfrage, ja es ist unhöflich, aber sie dient dem Verständnis:

Situation:

Du findest auf dem Grundstück deiner Familie in einem z.B. Tontopf 350 römische Goldmünzen.

Wem denkst du gehören diese?


Wenn dir jemand eine knallt, was meinst du, wer hat nächsten Tag Durchfall?
So blöde Vergleiche kann hier nur einer bringen.....
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Beitragvon xAkkarin » Di 30. Dez 2014, 12:38

Ebinger1 hat geschrieben:
xAkkarin hat geschrieben:Hallo,
ich denke meine Frage passt hier ganz gut zu:
ich möchte mir nun eine Sonde kaufen und sie auf einem Waldgrundstück verwenden. Das Grundstück gehört meiner Familie und befindet sich in NRW, somit kann ich dort so viel suchen und finden wie ich möchte oder kann mir dort jemand reinreden ?


Mal eine Gegenfrage, ja es ist unhöflich, aber sie dient dem Verständnis:

Situation:

Du findest auf dem Grundstück deiner Familie in einem z.B. Tontopf 350 römische Goldmünzen.

Wem denkst du gehören diese?


Dann für dein Verständnis, mir gehts bei der Sache nicht drum, reich zu werden und auf den Großen Fund zu hoffen.
Es geht mir mehr darum, dass ich falls ich irgendwas finde, es einmal in der Hand gehabt habe, und evtl einmal für mich und nicht für meine Dozenten in die Bib gehen kann. Ich will lediglich wissen, ob beispielsweise ein Förster oder sonst ein Außenstehender dagegen etwas unternehmen kann. Wenn ich einen Topf voller Münzen finden sollte, würde ich ihn sogar, ob du glaubst oder nicht, melden.
Ich möchte nur nicht ständig Polizei, Ordnungsamt oder wen auch immer neben mir stehen haben, weil irgendein Radfahrer was verdächtiges gesehen hat. Dementsprechend die Frage, ob mir jemand was könnte, und wenn ja wie ich dem Vorbeuge...
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Beitragvon Niklot » Di 30. Dez 2014, 13:17

Dann werde ich mal versuchen dir eine Antwort auf deine Frage zu geben, höre bloß nicht darauf was Ebinger dir hier versucht hat zu verkaufen.

Sicher kannst du auf deinem eigenen Grund und Boden mit einem Detektor auf die Suche gehen, das kann dir niemand verbieten.
Und das was du findest wird hoffentlich nichts sein was dich in eine Situation bringt, die niemand vorhersehen kann.

Machst du zB einen Fund, also die römischen Goldmünzen um mal beim Beispiel zu bleiben auf deinem Grund, dann ist es nicht automatisch Eigentum des Landes, du musst nachweisen können das es sich um deinen Besitz handelt,den zB Opa vor Jahren dort vergraben hat.

Kannst du das nicht, dann ist der Besitzer unbekannt, nicht ermittelbar und geht in das Eigentum des Landes über.

Das du es trotzdem melden würdest macht dich symphatisch
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Beitragvon Feingold » Di 30. Dez 2014, 13:22

xAkkarin hat geschrieben:..............Ich möchte nur nicht ständig Polizei, Ordnungsamt oder wen auch immer neben mir stehen haben, weil irgendein Radfahrer was verdächtiges gesehen hat. Dementsprechend die Frage, ob mir jemand was könnte, und wenn ja wie ich dem Vorbeuge...


dem kannst du nicht vorbeugen. Es kann immer sein, das ein "aufmerrksamer Mitbürger" verdächtige Personen bei der Polizei meldet.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob es verboten ist, das eigene Grundstück mit einem Metalldetektor abzusuchen, dann Frag doch mal die örtliche Polizei, die sollten es doch wissen.
Eine "rechtssichere" Antwort kann dir kein Internetforum geben.
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Beitragvon Ebinger1 » Di 30. Dez 2014, 13:40

Schau mal ins Denkmalschutzgesetz NRW:

§ 13
Ausgrabungen
(1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden.

(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.

(3) Die Erlaubnis kann mit Auflagen und unter Bedingungen erteilt werden, die die Planung und Ausführung der Grabung oder Bergung, die Leitung durch vorgebildete Fachkräfte, die Behandlung und Sicherung der Bodenfunde, die Dokumentation der Grabungsfunde, die Berichterstattung und die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte betreffen. Sie kann auch unter der Bedingung erteilt werden, daß die Ausführung nach einem von der Oberen Denkmalbehörde gebilligten Plan erfolgt.


Dann musst du dich also uerst einemal Fragen ob es sich bei der (sicherlich oberflächlichen) Suche mit einem Detektor und dem anschl. Bergen eines Signals um eine Grabung handelt... oder nicht.
Evtl. kann dir die Frage einer deiner Profs genauer beantworten.

Wenn dann der Fall eintritt das du ein Bodendenkmal entdeckst, bitte den § 15 & 16 beachten:

§ 15
Entdeckung von Bodendenkmälern
(1) Wer in oder auf einem Grundstück ein Bodendenkmal entdeckt, hat dies der Gemeinde oder dem Landschaftsverband unverzüglich anzuzeigen. Die Gemeinde hat unverzüglich den Landschaftsverband zu benachrichtigen. Dieser unterrichtet die Obere Denkmalbehörde.

(2) Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und die sonstigen Nutzungsberechtigten sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen das Bodendenkmal entdeckt worden ist, sobald sie von der Entdeckung erfahren. Absatz 1 gilt entsprechend. Die Anzeige eines Verpflichteten befreit die übrigen.


Dann wäre da noch die von mir oben gestellte Frage nach dem Eigentum, hier einfach mal lesen:

§ 17
Schatzregal
(1) Bewegliche Denkmäler und bewegliche Bodendenkmäler sowie Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, die herrenlos sind oder die solange verborgen waren, dass das Eigentum nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes. Sie sind unverzüglich an die Untere Denkmalbehörde oder das Denkmalpflegeamt zu melden und zu übergeben.

(2) Denjenigen, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen, soll eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden, die sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes orientiert. Ist die Entdeckung bei unerlaubten Nachforschungen gemacht worden, sollte von der Gewährung einer Belohnung abgesehen werden. Über die Gewährung der Belohnung und ihre Höhe entscheidet im Einzelfall die Oberste Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Denkmalpflegeamt.“


Also, die gezielte Suche bedarf der Genehmigung.
Die allgemeine Suche ist nicht verboten.
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Beitragvon Ebinger1 » Di 30. Dez 2014, 13:45

Niklot hat geschrieben:Dann werde ich mal versuchen dir eine Antwort auf deine Frage zu geben, höre bloß nicht darauf was Ebinger dir hier versucht hat zu verkaufen.

Sicher kannst du auf deinem eigenen Grund und Boden mit einem Detektor auf die Suche gehen, das kann dir niemand verbieten.
Und das was du findest wird hoffentlich nichts sein was dich in eine Situation bringt, die niemand vorhersehen kann.

Machst du zB einen Fund, also die römischen Goldmünzen um mal beim Beispiel zu bleiben auf deinem Grund, dann ist es nicht automatisch Eigentum des Landes, du musst nachweisen können das es sich um deinen Besitz handelt,den zB Opa vor Jahren dort vergraben hat.

Kannst du das nicht, dann ist der Besitzer unbekannt, nicht ermittelbar und geht in das Eigentum des Landes über.

Das du es trotzdem melden würdest macht dich symphatisch



Das Gesetz unterscheidet nicht zw. eigenem Grund und Boden oder fremden (egal ob mit oder ohne Zustimmung des Grundstückseigentümer) Grundstücken. :idea:
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