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Forum zur Bestimmung von Militariafunden.

Moderator: DHS

Forumsregeln
Wichtig! NS-Symbole auf den gezeigten Fundstücken bitte abdecken.

Beitragvon strusina » Mi 2. Dez 2015, 07:37

Hi Kollegen,
hat jemand eine Ahnung, was das ist?
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20151202_062027.jpg
strusina Offline

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Beitragvon Hr.Kaleu » Mi 2. Dez 2015, 07:45

Bitte das Hackenkreuz auf dem Foto retuschieren. Danke! :thumbup
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Beitragvon Flo87 » Mi 2. Dez 2015, 08:48

Hi!
Das ist ein Abzeichen der Waffen SS.

Gruß Flo
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Beitragvon Dingefinder » Mi 2. Dez 2015, 11:09

Das Abzeichen ist Tag der Deutschen Polizei 1942.
WHW-Abzeichen. . .nix Waffen-SS
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Beitragvon Harzer » Mi 2. Dez 2015, 12:21

Schönes Teil sowas will ich auch mal finden!
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Beitragvon strusina » Mi 2. Dez 2015, 16:09

Hr.Kaleu hat geschrieben:Bitte das Hackenkreuz auf dem Foto retuschieren. Danke! :thumbup


Bei allem Respekt Herr Kollege- Wikipedia:
Der Bundesgerichtshof klärte in exemplarischen Prozessen die Reichweite von § 86 StGB. Verboten sind demnach Hakenkreuze auf Kriegsspielzeug und originalgetreuen Modellen von Waffen der NS-Zeit. Seit 1973 dürfen Hakenkreuze abgebildet werden, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten:

in Kunstwerken, zum Beispiel politischen Karikaturen,[5]
in Auktionskatalogen,[6]
zur Religionsausübung der Falun Gong in Deutschland,[7]
als Antinazisymbole antifaschistischer Gruppen, die damit ihre Ablehnung rechtsextremer Organisationen und Ideologien zeigen. Darum hob der Bundesgerichtshof 2007 Urteile auf, die zuvor gegen Verwender von Antinazisymbolen gefällt worden waren
strusina Offline

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Beitragvon strusina » Mi 2. Dez 2015, 16:13

Vielen Dank für so schnelle Antworten. Hier bin ich richtig, nur Profis am Werk. :thanks
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Beitragvon Hr.Kaleu » Mi 2. Dez 2015, 18:16

strusina hat geschrieben:
Hr.Kaleu hat geschrieben:Bitte das Hackenkreuz auf dem Foto retuschieren. Danke! :thumbup


Bei allem Respekt Herr Kollege- Wikipedia:
Der Bundesgerichtshof klärte in exemplarischen Prozessen die Reichweite von § 86 StGB. Verboten sind demnach Hakenkreuze auf Kriegsspielzeug und originalgetreuen Modellen von Waffen der NS-Zeit. Seit 1973 dürfen Hakenkreuze abgebildet werden, die objektiv den Nationalsozialismus nicht befürworten:

in Kunstwerken, zum Beispiel politischen Karikaturen,[5]
in Auktionskatalogen,[6]
zur Religionsausübung der Falun Gong in Deutschland,[7]
als Antinazisymbole antifaschistischer Gruppen, die damit ihre Ablehnung rechtsextremer Organisationen und Ideologien zeigen. Darum hob der Bundesgerichtshof 2007 Urteile auf, die zuvor gegen Verwender von Antinazisymbolen gefällt worden waren


Mein lieber Herr Kollege, ich würde dich trotzdem ersuchen dir einmal (§ 86 Abs. 2 Satz 1 StGB) durchzulesen.

Tatobjekte können Kennzeichen von solchen Parteien oder Vereinigungen sein, die in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 StGB aufgeführt werden. Als Kennzeichen werden dabei u. a. Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen verstanden (§ 86 Abs. 2 Satz 1 StGB).

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden ... nisationen

In den Forenregeln steht zudem, Zitat: "Wichtig ! NS-Symbole auf den gezeigten Fundstücken bitte abdecken."


Diese Regel NS-Symbole unkenntlich zu machen wurde hier nicht aus Jux und Tollerei eingeführt, sondern dient 1. zum Schutz der User und 2. zum Schutz des Forenbetreibers. Unter Garantie wird sich der Forenbetreiber schadlos halten wenn es zu einer Anklage wegen des Zeigens eines Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organistaion kommt, denn dieser hat explizit in den Forenregeln darauf hingewiesen.

Aber meinetwegen, lasst es darauf ankommen! Mein Geld und mein Strafregister ist es nicht!
Hr.Kaleu Offline

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Beitragvon Flo87 » Mi 2. Dez 2015, 18:46

Ooops hab mich da in der textstelle verlesen :oops:
Aber das bild ist zumindest nicht falsch :winken:
Flo87 Offline


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