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Wo darf ich, was mach ich eigentlich?

Alle Themen rund um Schatzsuche und Sondengehen, Einsteigertipps, Fundplatzrecherche.

Beitragvon Regenmuschel » Do 28. Jan 2016, 17:35

Hay,
also ich bin neu beim sondeln, habe nur mal an der See mit einem Ace 150 rumprobiert und es gefiel mir schonmal.
Nun möcht ich in Waldgebieten und auf Feldern suchen, jedoch komme ich aus Thüringen, wo ja wie ich lesen konnte und vom Bekanntenkreis
her das sondeln verboten sei. Die generelle Gesetzeslage ist mir nur in Gesamtdeutschland bekannt und ich habe nicht vor sie umgehen zu müssen.
Da hier in der Region sehr viel Militaria / Munition liegt, möchte ich danach auch nicht suchen.
Wie sieht es aus mit Sachsen Anhalt? Das wäre nicht weit von hier entfernt.

Ich habe auch noch keine Sonde, denke aber an den ADX150 Pro, der passt wohl in vielen Bereichen. Pinpointer kommt ein paar Wochen später dazu.

Wie ichs mir vorstelle: Auf Äckern vorher den Bauern fragen ob ich sein Feld von Metall und Schrott befreien darf, sonst geh ich nicht rauf.
In Wäldern und Wiesen einfach drauflosgehen, bei Kontakten mit Förstern, usw. darauf hinweisen das ich Natur achte und auch Müll mitnehme, Löcher zumache usw.
Andere Szenarien kenn ich noch nicht.
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Beitragvon Effect_zero » Do 28. Jan 2016, 17:43

Schau mal hier nach:
http://www.lda-lsa.de/denkmalschutzgesetz/

Interessant für SA sind § 2 Begriffsbestimmung, § 12 Schatzregal/Ablieferungspflicht und natürlich § 14 Genehmigungspflicht
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Beitragvon Regenmuschel » Do 28. Jan 2016, 18:21

Effect_zero hat geschrieben:Schau mal hier nach:
http://www.lda-lsa.de/denkmalschutzgesetz/

Interessant für SA sind § 2 Begriffsbestimmung, § 12 Schatzregal/Ablieferungspflicht und natürlich § 14 Genehmigungspflicht

Davon hab ich schonmal was gelesen. Nun im Wald wo keine Denkmäler sind, wie siehts da aus?
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Beitragvon Effect_zero » Do 28. Jan 2016, 18:28

Ööhm .. schau mal bitte unter § 2 genau nach und lies Absatz 5 nochmal.
Natürlich ist da nicht der Wald aufgelistet, aber in einem Genehmigungsverfahren, oder einer Erteilung wird man dir schon sagen, wo du sondeln darfst und wo nicht.
Auf eine Diskussion zum Thema Waldsondeln habe ich keine Lust, da das Suchgebiet eindeutig aus einer Genehmigung hervor geht.
Nebenbei würde ich noch gerne wissen, wie du zu der Annahme kommst, dass im Wald keine Denkmäler sind?!
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Beitragvon Ebinger1 » Do 28. Jan 2016, 19:57

Es gibt außer in SH...

in keinem Bundesland ein Verbot der allgemeinen Suche mit einem Metalldetektor.

Erst wenn Du gezielt nach Kulturdenkmälern suchen willst (außer in Bayern) brauchst Du dazu eine Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde.
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Beitragvon Effect_zero » Do 28. Jan 2016, 20:27

Auszug aus dem DschG in SA
(2) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind:
5. bewegliche Kulturdenkmale und Bodenfunde als Einzelgegenstände und Sammlungen, wie Werkzeuge, Geräte, Hausrat, Gefäße, Waffen, Schmuck, Trachtenbestandteile, Bekleidung, Kultgegenstände, Gegenstände der Kunst und des Kunsthandwerkes, Münzen und Medaillen, Verkehrsmittel, Maschinen und technische Aggregate, Teile von Bauwerken, Skelettreste von Menschen und Tieren, Pflanzenreste und andere Hinterlassenschaften

Was soll er denn da noch als Ausrede benutzen? Eisenhaltiger Tierkot? Obwohl das schon fast wieder unter andere Hinterlassenschaften fallen könnte ...
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Beitragvon Ebinger1 » Do 28. Jan 2016, 20:36

Effect_zero hat geschrieben:Auszug aus dem DschG in SA
(2) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind:
5. bewegliche Kulturdenkmale und Bodenfunde als Einzelgegenstände und Sammlungen, wie Werkzeuge, Geräte, Hausrat, Gefäße, Waffen, Schmuck, Trachtenbestandteile, Bekleidung, Kultgegenstände, Gegenstände der Kunst und des Kunsthandwerkes, Münzen und Medaillen, Verkehrsmittel, Maschinen und technische Aggregate, Teile von Bauwerken, Skelettreste von Menschen und Tieren, Pflanzenreste und andere Hinterlassenschaften

Was soll er denn da noch als Ausrede benutzen? Eisenhaltiger Tierkot? Obwohl das schon fast wieder unter andere Hinterlassenschaften fallen könnte ...


Es geht um das Denkmalschutzgesetz... :mrgreen:

und im Punkt 5. um bewegliche Kulturdenkmale

Aber ich könnte mich ja auch irren...
Dann sollten alle Sondengänger in dem Bundesland aber schleunigst mal ein paar Runden über Äcker und Feldwege, durch die Wälder und über die Wiesen drehen und mal ein paar Wochen lang alle Funde die unter Punkt 5. fallen (inkl. der am Vortag vom Trekker gefallenen Hinterlassenschaften) abgeben. :mrgreen:

Dann wird auch das zuständige LDA da ein eindeutiges Statement abgeben :thanks
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Beitragvon Effect_zero » Do 28. Jan 2016, 20:59

Ebinger1 hat geschrieben:Erst wenn Du gezielt nach Kulturdenkmälern suchen willst (außer in Bayern) brauchst Du dazu eine Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde.


Was ist denn jetzt das Problem mit einem beweglichen Kulturdenkmalen, wenn es um einen Sondengänger geht, der Knöpfe, Münzen, Abzeichen etc. "ersondelt"?
Es steht doch genau beschrieben, was unter die einzelnen Kulturdenkmale fällt.
1. Baudenkmale
2. Denkmalbereiche als Mehrheiten baulicher Anlagen
3. archäologische Kulturdenkmale als Reste von Lebewesen etc.
4. archäologische Flächendenkmale
und
5. bewegliche Kulturdenkmale und Bodenfunde als Einzelgegenstände und Sammlungen, wie Werkzeuge etc.

§14 Absatz 3 Wer Nachforschungen anstellen, insbesondere nach Kulturdenkmalen graben will, bedarf der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde
Da gibt es keine Abstufung und somit tritt das in Kraft, was in §2 Absatz 5 geregelt ist ... oder sehe ich das falsch?
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Beitragvon Ebinger1 » Do 28. Jan 2016, 21:18

Effect_zero hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Erst wenn Du gezielt nach Kulturdenkmälern suchen willst (außer in Bayern) brauchst Du dazu eine Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde.


Was ist denn jetzt das Problem mit einem beweglichen Kulturdenkmalen, wenn es um einen Sondengänger geht, der Knöpfe, Münzen, Abzeichen etc. "ersondelt"?
Es steht doch genau beschrieben, was unter die einzelnen Kulturdenkmale fällt.
1. Baudenkmale
2. Denkmalbereiche als Mehrheiten baulicher Anlagen
3. archäologische Kulturdenkmale als Reste von Lebewesen etc.
4. archäologische Flächendenkmale
und
5. bewegliche Kulturdenkmale und Bodenfunde als Einzelgegenstände und Sammlungen, wie Werkzeuge etc.

§14 Absatz 3 Wer Nachforschungen anstellen, insbesondere nach Kulturdenkmalen graben will, bedarf der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde
Da gibt es keine Abstufung und somit tritt das in Kraft, was in §2 Absatz 5 geregelt ist ... oder sehe ich das falsch?


Steht doch klar im Gesetz:

§14 Absatz 3 Wer Nachforschungen anstellen, insbesondere nach Kulturdenkmalen graben will, bedarf der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde

Auf Deutsch und ein klein wenig verkürzt:

Wer nach Kulturdenkamlen graben will, braucht eine Genehmigung der Denkmalbehörde.

Wer nicht danach graben will... braucht halt keine.

Und schaut Euch mal an wie die Archäologie eine Grabung definiert...
Das hat bestimmt nicht mit den Eingriffen zu tun die ein Sondengänger unternimmt um einen Metallfund zu bergen.

Im Übrigen erstreckt sich die Regelungskompetenz des Denkmalrechts...

auf die Denkmäler und nicht auch auf den Rest unseres Lebens.

Sonnst könnte man (als falsche Auslegung) behaupten es dürften grundsätzlich keine Bodeneingriffe mehr vorgenommen werden.

Was wird dann aus den Bauern, Forstwirten, Bauarbeitern, Landschaftsbauern, spielenden Kindern, Gärtnern,...

die hätten ja dann alle mit ihren Grabungen gegen das Denkmalrecht verstoßen.

Wer schreibt die Bußgeldbescheide :gruebel: :mrgreen:
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Beitragvon Effect_zero » Do 28. Jan 2016, 21:23

Ebinger1 hat geschrieben:Auf Deutsch und ein klein wenig verkürzt:
Wer nach Kulturdenkamlen graben will, braucht eine Genehmigung der Denkmalbehörde.
Wer nicht danach graben will... braucht halt keine.


Was sind dann, damit wir im passenden Bundesland bleiben, in SA keine Kulturdenkmale?
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