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Nachforschungsgenehmigung (Rheinland Pfalz)Wer weiß was?

News aus der Sondengängerszene.

Beitragvon impact » Sa 6. Aug 2016, 20:25

neben der Nachforschungsgenehmigung brauchst du auch noch die Genehmigung der Forstbehörde. In der Regel wird aber eine G.Forstbehörde nicht erteilt. Der Grund: Munition könnte sich entzünden und den Wald abbrennen. So geschehen im Reichswald Kreis Kleve.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/kle ... -1.1078117
impact Offline


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Beitragvon waldläufer » Sa 6. Aug 2016, 21:15

Schaufler hat geschrieben:HALLOO :winken:
Kann jemand aus Erfahrung sagen wie ich an eine Nfg in meinem
UMKREIS komme?Der Jäger möchte mich im Wald nicht noch einmal ermahnen müssen :thumbdown
er meinte ich würde das Wild beunruhigen und ich soll mir eine Genehmigung gefälligst holen.

Ich hab schon hier und da was zum Thema gefunden allerdings nicht in meinem Umkreis...
Wär super wenn ihr ein paar Tipps hättet :thanks


Ich kenne auch etliche Jäger, die keine Angst haben, dass ich "DAS Wild beunruhige"! Wie bitte soll das denn gehen? Ich renne den Viechern doch nicht hinterher u. hetze sie... :gruebel:
Bin ich auch zu alt für so´n Scheiß! Aber diese Redeweise gebrauchen manche Waidgenossen irgendwie gerne.
Gruß vom waldläufer!

Der Vorteil der Klugen besteht darin, sich dumm stellen zu können, was gegenteilig nur sehr schwer möglich ist!
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Beitragvon Wallenstein » Sa 6. Aug 2016, 21:37

Nein Forstbehoerde ist nicht erforderlich.
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Beitragvon Candy Bulloc » Sa 6. Aug 2016, 21:46

Schaufler hat geschrieben:HALLOO :winken:
Kann jemand aus Erfahrung sagen wie ich an eine Nfg in meinem
UMKREIS komme?Der Jäger möchte mich im Wald nicht noch einmal ermahnen müssen :thumbdown
er meinte ich würde das Wild beunruhigen und ich soll mir eine Genehmigung gefälligst holen.

Ich hab schon hier und da was zum Thema gefunden allerdings nicht in meinem Umkreis...
Wär super wenn ihr ein paar Tipps hättet :thanks



Mit anderen Worten :

Mit einer Genehmigung wir das Wild nicht beunruhigt. :gruebel:

Diese Jäger-Logik ist schon ziemlich beeindruckend.
:popcorn:
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Beitragvon impact » Sa 6. Aug 2016, 23:08

@ Wallenstein
natürlich brauch er auch eine vom Staatsforst und bei Privat eben vom Eigentümer.
Alles was ausserhalb normaler Betätigung des allgemeinen Betretungsrechtes oder Waldgesetzes gemacht wird, muß genehmigt werden. Sonst Ordnungswidrigkeit.

Grillen ist nicht verboten, aber auch nicht überall erlaubt<- wer sich nicht erkundigt, der muß halt zahlen.
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Beitragvon Dark Relic » So 7. Aug 2016, 00:58

Mann, wer hat schon einen Waldbesitzer oder einen Bauern vorher gefragt? Ich nicht einmal! Zum Mal das ja auch gar nicht geht, denn man bekommt gar nicht heraus wem der Wald oder die Parzelle in der man gerade läuft, gehört.

Manches mal glaube ich, dass die ganzen Genehmigungsornanierer und Fingerzeiger nur die Konkurrenz so klein wie möglich halten wollen :angst: :angst: :angst:
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Beitragvon Steffen » So 7. Aug 2016, 01:24

Wallenstein hat geschrieben:Für Bad Kreuznach ist vermutlich Mainz zuständig?

Einfach einmal dort bei den Archis anfragen.

Seit neuen gibt es einen Paten der den Sondengänger nicht kontrolliert aber sehr gut beraten tut.

Dark Relic hat geschrieben:Mann, wer hat schon einen Waldbesitzer oder einen Bauern vorher gefragt? Ich nicht einmal! Zum Mal das ja auch gar nicht geht, denn man bekommt gar nicht heraus wem der Wald oder die Parzelle in der man gerade läuft, gehört.

Manches mal glaube ich, dass die ganzen Genehmigungsornanierer und Fingerzeiger nur die Konkurrenz so klein wie möglich halten wollen :angst: :angst: :angst:


:thanks und glaub mir das machen viele so. Ich geh erst zum Bauen wenn ich was finde :ironie
Bin über meine <----- Webseite, WhatsApp, Handy und Slack erreichbar. Gut Fund Gruß Steffen
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Beitragvon Schaufler » So 7. Aug 2016, 17:55

:thanks
Für eure Meinungen und Erfahrungen ...
Ich werd morgen mal in Mainz anrufen mal hören was sie mir sagen.

Sollte ich keine Genehmigung bekommen heißt das wohl für mich nur Äcker und Wiesen mit Erlaubnis :thumbdown

Was könnte mir denn blühen wenn ich nochmals im Wald erwischt werden würde.. :popcorn:
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Beitragvon Schaufler » So 7. Aug 2016, 18:11

Bin gerade fündig geworden aber weiß nicht was ich davon halten soll :offtopic
Hier mal der Link dazu.....

http://www.forum-der-wehrmacht.de/index ... ma-Sondengängerei/
Schaufler Offline

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Beitragvon impact » So 7. Aug 2016, 19:34

das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit und kostet 50-80 Euro Strafe. Allerdings wäre es auch möglich, das bei dir eine Hausdurchsuchung gemacht wird. Hättest du beim erwischt werden scharfe Mun oder Kriegswaffenteile in der Tasche, wird der Förster wohl die Polizei rufen. Achtung der Staats Förster ist weisungsbefugt( gewisse Polizeirechte in seinem Forst) der Jäger nicht!

zu deinem link: genau so wie in dem Beitrag beschrieben, hat das OVG Schleswig geurteilt. Der Sondengänger musste die Strafen zahlen und die Genehmigung wurde ihm nicht erteilt.
Der Betrieb eines Metalldetektors(ohne Genehmigung) ist in Schleswig-Holstein mittlerweile eine Straftat!
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