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In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werden

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Watzmann » Mo 29. Aug 2016, 20:34

Ach Jens.
Das ist das Problem mit Euch DSU´lern !
Erst die User ein wenig anfüttern und dann kommt nichts mehr!
Ihr glaubt wohl auch die User sind etwas bekloppt!
Evtl. solltet Ihr einmal das Konzept überarbeiten. :lol:
Im übrigen schreibt man das genannte Aktenzeichen nach der 13 mit Leerzeichen dazwischen. ;)
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 29. Aug 2016, 20:52

Watzmann hat geschrieben:Ach Jens.
Das ist das Problem mit Euch DSU´lern !
Erst die User ein wenig anfüttern und dann kommt nichts mehr!
Ihr glaubt wohl auch die User sind etwas bekloppt!
Evtl. solltet Ihr einmal das Konzept überarbeiten. :lol:
Im übrigen schreibt man das genannte Aktenzeichen nach der 13 mit Leerzeichen dazwischen. ;)


Also doch zu bequem zum nachfragen... :thumbdown

Aber auch wenn alle Details hier bis zum Ernrechen ausgebreitet würden, dann hätten solche Typen noch was zu meckern :winken:
*

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Beitragvon Watzmann » Mo 29. Aug 2016, 21:05

Womöglich weiß ich mehr wie Du und muss bei Eurem Obermotz gar nicht nachfragen? :winken:
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Beitragvon Candy Bulloc » Mo 5. Sep 2016, 19:16

Wallenstein hat geschrieben:
Wenn das Schriftstück kommt wird es publiziert.
Das kann aber noch einige Tage dauern.


Jetzt sind schon einige Tage vergangen.
Genauer gesagt : 15 Tage.

Wird das Schriftstück nun publiziert ? :popcorn:
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Beitragvon Wallenstein » Mo 5. Sep 2016, 22:12

Bitte bei der DSU nachfragen... ich habe beruflich "Land unter" und bin nicht auf dem aktuellen Stand.
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Beitragvon Euronenjäger » Mo 5. Sep 2016, 22:52

Hoffentlich im positiven Sinne
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Beitragvon csdragon » Di 6. Sep 2016, 09:49

Watzmann hat geschrieben:
flumi hat geschrieben: ...und dann noch dem armen Bauherren die Grabungskosten präsentierst.


Nenn doch bitte einmal ein Beispiel aus BW wo ein "normaler" Häuslebauer für die Grabung zahlen musste.


In BW vielleicht nicht... in Bayern wohl scheinbar sehr wohl:

http://www.mittelbayerische.de/region/r ... 47564.html
Ich kann natürlich nicht zu 100% den Wahrheitsgehalt überprüfen... Laut dem Bauherren hätte aber er die Ausgrabung zahlen müssen.

Bei Firmen ist es definitiv so, dass diese die Ausgrabungen zahlen müssen... und aus dem Grunde bin ich mir sicher, dass viele entdeckte Schätze einfach verschwunden oder noch tiefer verbuddelt wurden!

EDIT:

http://www.strobl-archaeologie.de/basis_bayern.php

Zitat:


Kostentragung

Die Kosten für die zur Freimachung des Baufeldes durchgeführte Ausgrabung trägt nach dem sog. Verursacherprinzip der Bauherr. Er hat auch für die Auswahl und Beauftragung der Grabungsfirma zu sorgen. Rechtsgrundlage ist das BayVwVfG Art. 36 u. Art.74 Abs. 2 Satz 2.

Mit anderen Worten: in Bayern muss der Bauherr die Ausgrabung finanzieren...
Er bekommt zwar auch den Fund (normal bekommt hier ja derjenige, der den Schatz gefunden hat die Hälfte und der Besitzer des Grundstücks die andere -> in diesem Falle ist der Grundstückseigentümer sowohl Finder als auch Besitzer)...
Aber ob das Ganze sich dann noch auszahlt...
csdragon Offline

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Beitragvon Watzmann » Di 6. Sep 2016, 11:57

csdragon hat geschrieben:
In BW vielleicht nicht... in Bayern wohl scheinbar sehr wohl:


BW ist aber nicht Bayern. :weisheit:
Also bitte beim Thema bleiben.
Firmen oder Wohnungsbaugesellschaften müssen in BW auch zahlen bzw. sich daran beteiligen.
Und es kommt "im Ernstfall" mit Sicherheit auch zu einem vorübergehenden Baustop, mit den dazugehörigen unangenehmen Folgen für den privaten Bauherrn.
Aber es fehlt noch immer das Beispiel für einen privaten Häuslebauer aus BW,
der tatsächlich für die Grabungskosten aufkommen musste.
Bisher ist es nur immer ein Gerücht, dass noch nie widerlegt wurde.
Von dem her würde ich gerne einmal ein konkretes Beispiel sehen, wo tatsächlich auch ein privater Häuslebauer in BW dazu belangt wurde,
die Kosten für eine Grabung durch die Archäologen zu übernehmen.
Watzmann Offline


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Beitragvon Nordischerkreis » Di 6. Sep 2016, 13:39

Um das mit dem Bauen und bezahlen für eine Grabung mal klar zu stellen!

Die Archäologie ist "Träger öffentlicher Belange" wie Naturschutz etc.

Sie wird vor dem Bauen, also nach dem Bauantrag gefragt. Dann kann sie sagen "Ja, dort gibt es ein Bodendenkmal oder es ist eins zu Vermuten, wir müssen eine kleine Voruntersuchung machen" errechnet die Kosten einer Ausgrabung und diese mus der Bauherr zahlen wenn er Bauen will. Hier gilt auch die Verhältnissmäßigkeit.

Wenn die Archäologie dort nichts vermutet oder nichts bekannt ist gibt sie "Baufreiheit". Wenn jetzt gebaut wird und es zu einem Befund kommt und gegraben wird muss die Archäologie die Kosten tragen.

Wenn jemand auf einem Acker einen Fund macht der Ausgegraben werden muss, trägt auch die Achäologie die Kosten und nicht der Finder oder Bauer.

Ob es vor 20-30-40 Jahren in einigen Gebieten mal anders gehandhabt wurde...........

Aber jetzt ist es so wie von mir beschrieben. Habe beruflich mit der Planung von Gebäuden zu tun und kenne mich von daher sehr gut damit aus.
Nordischerkreis Offline

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Beitragvon flumi » Di 6. Sep 2016, 18:49

Watzmann hat geschrieben:
csdragon hat geschrieben:
In BW vielleicht nicht... in Bayern wohl scheinbar sehr wohl:


BW ist aber nicht Bayern. :weisheit:
Also bitte beim Thema bleiben.
Firmen oder Wohnungsbaugesellschaften müssen in BW auch zahlen bzw. sich daran beteiligen.
Und es kommt "im Ernstfall" mit Sicherheit auch zu einem vorübergehenden Baustop, mit den dazugehörigen unangenehmen Folgen für den privaten Bauherrn.
Aber es fehlt noch immer das Beispiel für einen privaten Häuslebauer aus BW,
der tatsächlich für die Grabungskosten aufkommen musste.
Bisher ist es nur immer ein Gerücht, dass noch nie widerlegt wurde.
Von dem her würde ich gerne einmal ein konkretes Beispiel sehen, wo tatsächlich auch ein privater Häuslebauer in BW dazu belangt wurde,
die Kosten für eine Grabung durch die Archäologen zu übernehmen.



Was willst denn immer mit deinem Häuslebauer? Ich habe vom Grundbesitzer gesprochen, das kann auch eine Wohnbaugesellschaft sein, die ein Baugebiet gekauft hat und da es ja kurz davor ist dort der Humus weggeschoben wird frag ich ob ich drauf darf. Ja heisst es dann, aber nur wenn die Pinselschwinger dann nicht auftauchen. Und da ich Gesetzestreu bin lass ichs dann und geh woanders suchen. Das habe ich geschrieben und nix anderes. Euch will man nicht haben, also redet ihr nicht vom Grundbesitzer. Der will euch nicht. Kapiert das endlich und benehmt euch nicht weiter wie in Nordkorea. Seid dankbar dass durch eine Baustelle neue Sachen entdeckt wurden und hört auf die Leute zu verärgern. Das könnt ihr mit den armen Sondengängern treiben, denen ihr auf nem tausendmal durchgeheckselten Acker die Hölle heiß macht, aber nicht mit ner beauftragten Baufirma, der Baggerfahrer hat meist genaue Anweisungen was er zu machen hat wenn irgendwelche Grundmauern zum Vorschein kommen. Nämlich Vollgas geben und den Scheiß möglichst schnell verschwinden lassen.
Das ist allein EURE Schuld, weil ihr komplett naiv seid.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhal ... 4f09a.html
flumi Offline

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