autamecky hat geschrieben:Hallo liebe Sondelgemeinde,
Nachdem ich von anderen Sondlern gelesen habe, dass es fast unmöglich ist in Brandenburg eine N.E. zubekommen und ich aber trotz allem diesen schönen Hobby legal nachgehen möchte, habe ich mir jetzt das Brandenburger Denkmalschutzgesetz reingezogen. Hier kommen mir mal so einige Fragen hoch die ihr mir vielleicht beantworten könnt, bzw. sagen könnt, ob ich das richtig verstanden habe.
1. Gibt es noch andere Gesetze die sich mit dem
sondeln beschäftigen?
2. Ist nicht nur das Graben verboten und dieses auch nur auf Bodendenkmälern?
Zumal ich sowieso nur auf ein paar Euro´s oder DM´s usw aus bin.
Gut Fund

BRB ist so ziemlich das besch...ste BL in D...
Gehe nicht über Los, informiere dich nicht in Wünstdorf über die Aussicht eine NFG zu erhalten, sondern begib dich direkt auf einen Acker deiner Wahl (vorher den Landwirt fragen), oder geh an Badestränden etc suchen
Naturschutzgebiete, bekannte Schlachtfelder WK1 + 2, eingetragene Bodendenkmale, Baudenkmale und deren "Umfeld" (Schloß mit Garten zb) meiden...immer schön den Besitzer fragen...ein guter Draht zum Revierförster ist auch vorteilhaft und niemals nicht irgendwelchen Munitionskram mit nach Hause schleppen
Ergänzungen erwünscht !

ausser solche....wie, " die Suche mit technischen Hilfmitteln nach kulturhist... bla, bedarf einer Geneh.....blabla