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Genehmigungsverfahren in NRW

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon DiggersHSK » Mo 3. Mär 2014, 20:34

Hallo Leute, wir sind neu hier. Zum letzten Hollandurlaub haben wir uns eine Sonde gekauft und sind am Strand sondeln gegangen.
Jetzt haben wir erfahren, dass wir fürs sondeln in Deutschland/ NRW eine Genehmigung brauchen. Hat jemand von euch Erfahrung mit dem Genehmigungsverfahren?
Kann uns jemand Tipps geben, was man am besten angibt, wonach man sucht o. ä. ?

Toto und Manu
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 3. Mär 2014, 21:13

Erstmal :welcome hier im Forum :thumbup

Was willst Du denn gezielt suchen...

Antiken oder eher Neuzeit :?:

:welcome :welcome
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Beitragvon DiggersHSK » Mo 3. Mär 2014, 21:29

Uns ist generell egal was wir finden. Wir suchen auch nichts bestimmtes. Macht das denn einen Unterschied für die Antragstellung?
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 3. Mär 2014, 21:50

Ja :mrgreen:
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Beitragvon DiggersHSK » Mo 3. Mär 2014, 21:52

Inwiefern?
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 3. Mär 2014, 22:03

Hier mal ein paar Auszüge aus dem Denkmalschutzgesetz NRW:

§ 13
Ausgrabungen

(1) Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde.

(...)

Also:
Wenn Ihr in NRW gezielt nach Bodendenkmälern / Antiken suchen wollt, dann benötigt ihr dazu eine Genehmigung der Denkmalbehörde.
Gilt die Suche neuzeitlichen Dingen (die nun mal keine Bodendenkmale / Antiken sind) braucht ihr keine Genehmigung. Diese Suche tangiert ja nun einmal nicht die Belange des Denkmalschutzes.


Es sind aber ein paar Punkte zu beachten:

§ 14 Grabungsschutzgebiete

(1) Die Obere Denkmalbehörde kann bestimmte Grundstücke, die nachweislich oder nach der Überzeugung von Sachverständigen Bodendenkmäler enthalten, durch ordnungsbehördliche Verordnung im Benehmen mit dem Landschaftsverband oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) für drei Jahre zu Grabungsschutzgebieten erklären; die Frist kann angemessen verlängert werden, soweit die Bedeutung der Bodendenkmäler dies erfordert. Wenn in dem betreffenden Gebiet dem Bergrecht unterliegende Mineralien anstehen, ist das Einvernehmen mit dem Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen herbeizuführen.

(...)

Also:
In Grabungsschutzgebieten und auf Kulturdenkmälern bringt die Suche Probleme.

Soltet Ihr doch unerwartet auf ein Bodendenkmal stoßen, dann sind die §§ 15 ff. zu beachten:


§ 15
Entdeckung von Bodendenkmälern

(1) Wer in oder auf einem Grundstück ein Bodendenkmal entdeckt, hat dies der Gemeinde oder dem Landschaftsverband unverzüglich anzuzeigen. Die Gemeinde hat unverzüglich den Landschaftsverband zu benachrichtigen. Dieser unterrichtet die Obere Denkmalbehörde.

(..)

§ 16
Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern

(1) Die zur Anzeige Verpflichteten haben das entdeckte Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte in unverändertem Zustand zu erhalten.

(...)

§ 17 Schatzregal

(1) Bewegliche Denkmäler und bewegliche Bodendenkmäler sowie Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, die herrenlos sind oder die solange verborgen waren, dass das Eigentum nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes. Sie sind unverzüglich an die Untere Denkmalbehörde oder das Denkmalpflegeamt zu melden und zu übergeben.

(2) Denjenigen, die ihrer Ablieferungspflicht nachkommen, soll eine angemessene Belohnung in Geld gewährt werden, die sich am wissenschaftlichen Wert des Fundes orientiert. Ist die Entdeckung bei unerlaubten Nachforschungen gemacht worden, sollte von der Gewährung einer Belohnung abgesehen werden. Über die Gewährung der Belohnung und ihre Höhe entscheidet im Einzelfall die Oberste Denkmalbehörde im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Denkmalpflegeamt.“

Bei Fragen gerne fragen... :mrgreen:
Die ist meine Meinung und keine Rechtsberatung.

Link zum Gesetz:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... #det286839
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Beitragvon DiggersHSK » Mo 3. Mär 2014, 22:12

Naja, wodurch kann eine Behörde denn feststellen, wonach man wirklich sucht?

Auch, wenn man nach neuzeitlichen Dingen sucht, kann man ja auf Bodendenkmälern stoßen...
Heißt es dann nicht von Behördenseite, dass man dieses "Risiko" billigend in Kauf genommen hat...?

Wir haben gehört, dass das sondeln in Wäldern generell verboten ist.
Unabhänig davon, was man sucht, Ist das korrekt?
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 3. Mär 2014, 22:26

DiggersHSK hat geschrieben:Naja, wodurch kann eine Behörde denn feststellen, wonach man wirklich sucht?

Auch, wenn man nach neuzeitlichen Dingen sucht, kann man ja auf Bodendenkmälern stoßen...
Heißt es dann nicht von Behördenseite, dass man dieses "Risiko" billigend in Kauf genommen hat...?

Wir haben gehört, dass das sondeln in Wäldern generell verboten ist.
Unabhänig davon, was man sucht, Ist das korrekt?


In erster Linie kommt es in einem freien Land darauf an mit welcher Absicht Ihr sucht.
Keiner kann in Euren Kopf schauen. Also sind da schon Eure Auskünfte und Absichten ganz wichtig um den Sachverhalt zu beurteilen.

Das mit dem "billigend in Kauf nehmen" wurde bisher einmal in einem Urteil in Norddeutschland von einem Gericht zu ungunsten des Klägers ausgeführt, aber der hat sich schon sehr weit mit seinen Aussagen in den Schlamassel geritten.

Verschiedene Denkmalschutzbehörden in Deutschland versuchen immer wieder auf sogenannte ungestörte Böden zu verweisen...
Aber welcher Boden ist denn heute belegbar ungestört oder wird es Morgen noch sein?
Waldgebiete wurden gerodet und zu urbar gemacht, Kulturen wurden schon vor fast 100 jahren mit schwehrem Gerät angelegt, Tagebau von Sand, Lehm, Ton, Steinen,... hat schon in früheren Jahrhunderten diese Bereiche gestört, Wiesen waren Felder, Hänge sind im Laufe der zeit gerutscht,... um nur ein paar Beispiele anzuführen.

So weit ich das überblicken kann gibt es kein Gesetz welches die Suche nach nicht Kulturdenkmälern in sog. "ungestörten Bereichen" untersagt.

Wo habt Ihr denn das Gesetz zum ungestörten Boden gefunden?
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Beitragvon DiggersHSK » Mo 3. Mär 2014, 22:37

Durch diesen jüngst gefundenen 1-Millionen-Schatz haben sich ja viele "Fachleute"
in den Medien geäußert. Unter anderem war zu lesen, dass man jeden Sondler, der
in einem Wald angetroffen wird, anzeigen solle, da Genehmigungen für Wälder generell NIE
ausgestellt werden und daher das Suche dort IMMER verboten sei.
Auf welcher Gesetzesgrundlage diese Aussage basiert, ist mir allerdings auch nicht klar.
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 3. Mär 2014, 22:45

DiggersHSK hat geschrieben:Durch diesen jüngst gefundenen 1-Millionen-Schatz haben sich ja viele "Fachleute"
in den Medien geäußert. Unter anderem war zu lesen, dass man jeden Sondler, der
in einem Wald angetroffen wird, anzeigen solle, da Genehmigungen für Wälder generell NIE
ausgestellt werden und daher das Suche dort IMMER verboten sei.
Auf welcher Gesetzesgrundlage diese Aussage basiert, ist mir allerdings auch nicht klar.


Ja... viele Fachleute.

Es gibt bei einigen Nachforschungsgenehmigungen die Einschränkung das die Waldsuche in der NFG ausgeschlossen ist. Abder dabei handelt es sich um eine Auflage die von den Denkmalschutzbehörden zumindest den Sondlern gemacht werden die sich nicht wehren...
Es gibt auch Bundesländer die NFG für die Suche nach Antiken auch ausdrücklich im Wald gestatten.

Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht.
Dafür gibt es um so mehr (bewußte???) Falschaussagen von Seiten der Behörden.
Ein Schelm wer böses dabei denkt.
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