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Einschränkung von Suchgenehmigungen / Unrecht

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Ebinger1 » Di 31. Jan 2012, 00:09

Ich denke den Text sollte man sich an einem ruhigen Tag ansehen...

Man sollte bei der Diskussion um die Erteilung von Suchgenehmigungen bzw. der Rechtmäßigkeit von Einschränkungen, bspw. der Sondensuche, auch einmal einen Blick auf das Subsidiaritätsprinzip werfen.

Zitat Wikipedia:

"Subsidiarität (von lat. subsidium „Hilfe, Reserve“) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die auf die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, die Selbstbestimmung und die Eigenverantwortung abstellt. Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich unternommen werden, also wenn möglich vom Einzelnen, vom Privaten, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform. Nur wenn dies nicht möglich ist oder mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform die Aufgaben und Handlungen subsidiär unterstützen und übernehmen. Für diesen Zweck wird nach der Maxime ein Zurückdrängen der individuellen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung in Kauf genommen.

Zumeist wird der Grundsatz der Subsidiarität im politischen und wirtschaftspolitischen Kontext verwendet, bei dem Aufgaben zunächst selbstbestimmt und eigenverantwortlich vom Individuum ausgeführt werden sollten. Erst subsidiär sollen der private Haushalt und andere private Gemeinschaften bis hin zu den öffentlichen Kollektiven wie Gemeinden, Städten, Landkreisen, Ländern, Staaten und zuletzt Staatengemeinschaften und supranationale Organisationen eingreifen.
(...)
Dieser Ansatz, der zunächst vom Verhältnis zwischen dem Einzelnen und der Gesellschaft ausgeht, lässt sich verallgemeinern und auf das Verhältnis zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen und staatlichen Ebenen abstrahieren, „so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen.“

In die Staatstheorie übertragen bedeutet dies also: Der Staat dient und ist kein Selbstzweck. Er darf nicht an sich reißen, was kleine gesellschaftliche Einheiten wie Initiativen, Vereine und Verbände übernehmen können. Wenn hingegen diese kleinen Einheiten mit der konkreten Aufgabe überfordert sind, so erwächst auch aus dem Subsidiaritätsprinzip die Verpflichtung der übergeordneten Ebene, sich der Aufgabe anzunehmen, die Angelegenheit zu erledigen oder die kleine Einheit bei deren Erledigung zu unterstützen. Somit hat das Subsidiaritätsprinzip zwei Dimensionen: Erstens den Handlungsvorrang der leistungsfähigen kleinen Einheit und zweitens die Unterstützungspflicht der größeren Einheit bei deren Überforderung. In der zweiten Dimension spiegelt sich auch der lateinische Wortstamm des Unterstützens im Subsidiaritätsprinzip wider. Man kann daher von einer defensiven und einer subsidiären Dimension des Subsidiaritätsprinzips sprechen.

Diese beiden Dimensionen bilden auch den Ausgangspunkt unterschiedlicher Verständnisse des Subsidiaritätsprinzips in der rechtspolitischen Wirklichkeit. Während die kleinen Einheiten die defensive Dimension in den Vordergrund rücken werden, kann die subsidiäre Dimension für die größere Einheit als Legitimationsgrundlage dienen.
(...)
Den wichtigsten Niederschlag findet die Maxime in der Beachtung bei neuen Gesetzen und Ausarbeitung von Gesetzesänderungen. Untergeordnete Ebenen können aber auch z. B. Religionsgemeinschaften, Berufsverbände und zuletzt das Individuum sein. Das Subsidiaritätsprinzip gewährleistet auf diese Weise insbesondere die Freiräume, derer es für eine pluralistisch ausgerichtete Gesellschaft bedarf.
(...)
Mit dem Maastricht-Vertrag zur EU von 1992 wurden der europäischen Kommission und dem Ministerrat drei Verhaltensregeln vorgegeben, die bei ihrer Tätigkeit zu beachten sind:

Stärkung der demokratischen Kontrolle in der EU
Transparenz bei der gemeinschaftlichen Gesetzgebung
Achtung des Subsidiaritätsprinzips.

Das Subsidiaritätsprinzip wurde in der Präambel und in Art. 5 Abs. 3 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) festgeschrieben. Es war bereits im Keim im EGKS-Vertrag von 1951 (Art. 5 Abs. 1, Abs. 2), implizit im EWG-Vertrag von Rom (1957) und ausdrücklich in den Bestimmungen der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) über die Umwelt (Art. 130r) enthalten.

Die Einheitliche Europäische Akte führte das Subsidiaritätsprinzip für die Umweltpolitik der damaligen Europäischen Gemeinschaft ein. Mit dem Vertrag von Maastricht ist das Subsidiaritätsprinzip im allgemeinen Teil der Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft und Union verankert, Vgl. Art. 5 Abs. 2 EGV. Die Details regelt das "Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit"

Langes Geschreibsel, kurzer Sinn:

Besonders mit Hinblick auf Art. 5 GG (Freiheit der Lehre und Forschung, auf dem auch das Mythos Urteil basiert) darf unser lieber Staat kein Forschungsmonopol in Anspruch nehmen.
Er muss sogar im Hinblick auf das Subsidiaritätsrinzip Organisationen oder gar einzelne Forscher dulden und nötigenfalls in ihrem Bestreben, die Geschichte zu erforschen, unterstützen.

Danke für die Ausdauer beim lesen!
*

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Beitragvon Ebinger1 » Di 31. Jan 2012, 16:09

Ich habe einmal versucht den o.a. eingestellten Text ein wenig zu veranschaulichen:

Nach Auffassung einiger Rechtswissenschaftler ist es aber noch prikärer!

Erst wenn nicht die entsprechenden Strukturen auf den" Unteren Ebenen" vorhanden sind, darf der Staat es als normierende Instanz auftreten und quasi per Diktat die Übergeordneten Strukturen schaffen, um diese Lücke zu schließen.

Und die Pyramide baut sich von unten auf!


Denkmalschutz als staatliche Institution auf Bundesebene

Denkmalschutz als staatliche Institution auf Landesebene

Denkmalschutz als staatliche Institution auf Gemeinde / Kreisebene

I n t e r e s s e n v e r e i n i g u n g e n / V e r e i n e / V e r b ä n d e

d e r e i n z e l n e S u c h e r / F o r s c h e r

Den sog. untergeordneten Stellen ist von der staatlichen Ebene die nötige Unterstützung zu gewähren.

...und WIR sind die untere Ebene!

Das wäre dann auch gesetzeskonform.

Bisher hat Papa Staat bei den Gesetzesentwürfen im Denkmalschutzbereich immer vorausgesetzt das es keine "Untere Ebene" gibt und die Strukturen durch gesetzgeberiche Maßnahmen erst geschaffen werden müssen. Dem ist aber nicht.

WIR müssen uns nur Gehör verschaffen und unsere Ansprüche formulieren!
*

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Beitragvon Wallenstein » Di 31. Jan 2012, 18:06

Ebinger1 hat geschrieben:WIR müssen uns nur Gehör verschaffen und unsere Ansprüche formulieren!


Das ist voll und ganz richtig. Nur herrscht unter den Sondlern kein Zusammenhalt, sodaß man zu keinem gemeinsamen Weg findet.
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Beitragvon Ebinger1 » Di 31. Jan 2012, 20:27

Wir sind halt alle Individualisten...

Im Prinzip auch eine schöne Sache.

Aber so langsam kommt da ein Punkt der uns zum Umdenken zwingt.


ich sehe für die Zukunft nur ein paar Wege:

Anbiedern:

Wir ignorieren die gesetzlichen Möglichkeiten und biedern uns bei den Landesdenkmalämtern an, buckeln und üben uns in vorauseilendem Gehorsam um auch ja dabei bleiben zu dürfen.

Widerstand:


Es gibt einige Initiativen die sich den Widerstand gegen die geltende Gesetzeslage auf die Fahnen geschrieben haben. Lasst uns schauen und diskutieren welche Gruppierung am erfolgversprechensten Vorgeht.
Mit ein paar Euro im Monat können wir diese entscheidend voranbringen.

Illegal:

Wir arbeiten uns still und heimlich durch Wiesen, Felder, Wald und Flur. Sind dabei gut getarnt und immer auf der Hut vor Entdeckung. Lagern schöne Funde bei Oma oder Papa und erfreuen uns daran im Dämmerlicht und der Angst vor Entdeckung.

Mal zum Nachrechnen: 3€

Ich schätze es gibt in der BRD ca. 15-20.000 aktive Sondler. Von denen haben die wenigsten eine Nachforschungsgenehmigung...
Wenn wir nur 20% von denen motivieren können einen kleinen Obulus im Monat in die Legalisierung und aufrechte Ausübung des Hobbys Sondensuche zu investieren, dann kommt eine beachtliche Summe zusammen.

20% von 15-20.000 Sondlern = 3.000 bis 4.000 Sondler
3.000 - 4.000 x 3 Euro = 9.000 - 12.000 Euro M0nat x 12 = 108.000 - 144.000 € / Jahr

...und ich denke 3€ / Monat dürfte keinem in der Sondlergemeinde die Existenzgrundlage gefährden.

Mit einem Vorlauf von ein paar Monaten kommt da ein schönes Anfangskapital zusammen.
Alleine mit den monatlich auflaufenden Beträgen könnte man schon Anwalts- und Gerichtskosten für einen Musterprozess, samt Gutachter und allen nötigen Auslagen decken.
Begleitet man diese Aktion mit einer interessanten PR-Aktion, dann dürfte auch das Interesse der Medien und des beauftragten Rechtsanwaltes nicht so schnell abebben.

Wichtig ist nur das wir uns formieren und das die einmal eingeschlagene Richtung durchgehalten wird und es nicht zu aufreibenden und kleinkrämerischen Diskussionen kommt welche das ursprüngliche Ziel überlagern.

Nebeneffekte:

Wir leben auf einem der Geschitsträchtigesten Böden auf dieser Welt. Auch heute noch bietet uns dieser eine Fülle von neuen Erkenntnissen und wundervollen Funden an.
Ich sehe hier eine ganze Menge an schlummernden Möglichkeiten und Unmengen an Chancen bspw. wenn man alleine nur die Eerhöhung der touristischen Attraktivität einer Region betrachtet.
-Erschließung neuer Angebote und Vermarktungsstrategien / Konzepte
-Festigung und Ausbau der touristichen Infrastruktur
-Sicherung und Ausbau bestehender Arbeitsplätze

...um nur ein paar Schlagworte ins Rennen zu werfen.
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Beitragvon jantaurus » Sa 4. Feb 2012, 14:28

tolle idee von ebinger 1 mit den 3 euronen
wäre sofort dabei

jantaurus
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 4. Feb 2012, 15:18

Ich habe hier mal ein paar Punkte zusammengefasst die man bei einer Gründung eines Sondlerverbandes / Vereins in Betracht ziehen müsste:

Es sollte in erster Linie darauf hin gearbeitet werden das es eine Entkopplung vom staatlichen Denkmalschutz gibt.
Wir stellen eine private Initiative dar, welche auch entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip (siehe oben im Text) und den Bestimmungen im Art. 5 GG vom Staat unterstützt (ich rede hier noch nicht von Geldmitteln) werden muss.

Wir sollten uns breiter vernetzen und die Möglichkeit der Kooperationen mit Heimat und Geschichtsvereinen, Tourismusförderung, Schulen,... mit in unser Konzept aufnehmen.

Ein weiterer und wichtiger Punkt sollte die Schließung von Lücken in der geschichtlichen Erforschung unseres Landes, die Prospektion (Suche) nach Zeugnissen der Geschichte, deren Erfassung, Bewahrung, Konservierung, Zugänglichmachung und die Darstellung / Lehre der geschichtlichen Zusammenhänge sein.

Als kleinen Nebenpunkt sollte wir uns auch eine Überprüfung der geschichtlichen Korrektheit der publizierten Lehrmeinungen erlauben. Klingt zwar ein wenig arrogant... aber damit werden wir vielen Archeologen die gegen uns Sturm laufen wollen, schnell ein wenig Wind aus den Segeln nehmen.

Jeder von uns könnte sich bestimmt unter diesen Prämissen eine Zusammenarbeit vorstellen.
...und jeder kann sich nach seinen Neigungen / Begabungen / Interessen hier unterschiedlich intensiv und mehr / weniger Umfänglich mit einbringen.
Wer z.B. nur in seiner Region sondeln will und die Funde erfasst und über uns weiter gibt... der soll das tun.
Aber diesem Sondler, quasi dem Scout, seine Nachforschung von Amtswegen zu untersagen (durch die Nichterteilung einer NFG) wäre dann schon die Behinderung unserer Vereinsarbeit / Ziele!
Die entsprechende Behörde würde also damit unsere gesamte Initiative in Frage stellen.


Im ersten Schritt sollten wir einmal ein Statement / Grundsatzpapier verfassen.

Dann wären wir für den Einstieg schon mal ganz gut aufgestellt.

Wir sind personell und in der techn. Ausstattung den einzelnen Denkmalschutzbehörden X-fach überlegen.
Aber so lange wir uns nicht formieren / organisieren, ist jeder einzelne Sondler der Amtswillkür ausgeliefert.

Aber dafür bedarf es eines wohl abgewogenen Konzeptes.

Der Motor darf zwar Frust und Verunsicherung sein, aber das Ziel muss ganz klar fixiert werden.

Wenn wir diese Argumentationsschiene klar verfolgen und herausstellen bleiben nur noch ganz wenige von Amtswegen vorzutragende Argumente übrig.
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Beitragvon Ebinger1 » Do 22. Nov 2012, 00:31

Ab und an muss man auch mal etwas ältere Kamellen wieder aufwärmen...
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Beitragvon lucius » Do 22. Nov 2012, 08:05

:ironie Man nennt es auch Threadnekrophilie

Und? Gibt es schon ausgearbeitete Ansätze in dieser Richtung? Hast du schon ein Verwaltungsmodell ausgearbeitet,mit dem die Gelder nachprüfbar und transparent verwaltet werden könn(t)en? Bei solchen Summen auf einem Haufen wird nämlich auch das Finanzamt schnell hellhörig;und wenns wegen der zu erwartenden Zinsen ist.
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Beitragvon Ebinger1 » Do 22. Nov 2012, 10:58

Oh keine Sorge... wie die Erfahrung gezeigt hat geht eine ganze Menge auf ehrenamtlicher Basis.
Der Finanzielle Aspekt ist nebensächlich.

Es ging mir beim "aufwärmen des Themas" nur um die rechtlichen Aspekte.
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Beitragvon Roubi Boubi » Fr 6. Sep 2013, 16:04

Braucht man nun eine Genehmigung ??? :roll:
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