Weltklasse! EuroTek (LTE) für europäische Suchbedingungen optimiert!
Logo Zur Startseite Neueste Beiträge

  • Information
Die besten Metalldetektoren im Vergleich
>>> Detektorcheck.de - Vergleichsportal für Metalldetektoren <<<

Auf meinem Grundstück liegt ein Schatz. Und nun?

Alles was nicht in die anderen Rubriken passt.

Beitragvon Meck-Pomm2015 » So 1. Mär 2015, 12:54

Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum, falls ich irgendwelche Regeln nicht einhalten sollte, bitte einfach darauf aufmerksam machen.
Folgendes "Problem":
Wir haben vor einigen Jahren ein großes Grundstück mit einem Stück Wald gekauft. Dieses Grundstück war früher der Schloßpark des Gutsherren. Wir haben nun aus verlässlicher Quelle erfahren, dass auf diesem Grundstück ein Schatz vergraben wurde. Und zwar handelt es sich um eine Kiste (Material und Größe unbekannt), in der viele Silberobjekte und Schmuck enthalten sind. Während des zweiten Weltkrieges, wurden die Wertgegenstände von der Tochter des Gutsherren, im Park vergraben, da die Familie Angst vor der Enteignung hatte (was auch eingetreten ist).

Es entstehen nun zwei Fragen für mich: 1. Wenn wir den Schatz finden und bergen, müssen wir ihn irgendwo melden? Die ursprünglichen Besitzer leben nicht mehr, jedoch noch die Enkel.
2. Das Grundstück ist sehr vermüllt, da zu DDR Zeiten viel Schrott einfach auf dem jahrzehntelang herrenlosen Grundstück und Wald, geschmissen wurde. Wir sind schon mal mit einer Sonde drüber gelaufen, aber es piept alle 2m. Gibt es irgendwelche Tipps, um Schrott vom Schatz zu unterscheiden?

Danke für's Lesen und für jeden gutgemeinten Rat.
Meck-Pomm2015 Offline


Einsteiger (Rang 1 von 7)
 
Beiträge: 14
Registriert: So 1. Mär 2015, 12:13
Metallsonde: Discovery 3300

Information

Beitragvon Exuser » So 1. Mär 2015, 13:39

Sondengänger Jagd ?!
Zuletzt geändert von Exuser am So 1. Mär 2015, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
Exuser Offline


Profisucher (Rang 5 von 7)
 
Beiträge: 448
Registriert: Di 18. Feb 2014, 22:52

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Meck-Pomm2015 » So 1. Mär 2015, 13:44

tomxxxtom hat geschrieben:Sondengänger jagt ?!


Ich kann leider nicht das Geringste damit anfangen, bzw. kann diese Aussage nicht deuten.
Meck-Pomm2015 Offline


Einsteiger (Rang 1 von 7)
 
Beiträge: 14
Registriert: So 1. Mär 2015, 12:13
Metallsonde: Discovery 3300

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Exuser » So 1. Mär 2015, 13:50

Meck-Pomm2015 hat geschrieben:
tomxxxtom hat geschrieben:Sondengänger jagt ?!


Ich kann leider nicht das Geringste damit anfangen, bzw. kann diese Aussage nicht deuten.



bin ja nicht flüssig mit deutsch. Ich empfinde aber dein post als Fangfrage.
Exuser Offline


Profisucher (Rang 5 von 7)
 
Beiträge: 448
Registriert: Di 18. Feb 2014, 22:52

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Meck-Pomm2015 » So 1. Mär 2015, 14:02

Was genau soll daran eine Fangfrage sein? Irgendwo auf meinem (!) Grundstück liegt eine Kiste mit Silberwaren und Schmuck. Ich möchte bei der ersten Frage nur wissen, ob ich den Fund melden muss, wenn er geborgen wird, da die Nachkommen des ehemaligen Besitzers bekannt sind. Oder ob das keine Rolle spielt, da es sich um mein eigenes Grundstück handelt.
Meck-Pomm2015 Offline


Einsteiger (Rang 1 von 7)
 
Beiträge: 14
Registriert: So 1. Mär 2015, 12:13
Metallsonde: Discovery 3300

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Ebinger1 » So 1. Mär 2015, 14:05

:willkommen:

Unter das Schatzregal fällt der Familienschatz schon einmal nicht... der Verberger ist bekannt.

Das BGB sieht die Hadrianische Fundteilung vor: 50% Finder und 50% Grundstückseigentümer.

Im Falle einer Enteign ung könnte man aber noch die Argumentation einbringen, das der Grundstückseigentümer / Verberger ja nicht freiwillig das Eigentum (sowohl am Schatz wie auch dem Grundstück) aufgegeben hat und in wie fern er die Möglichkeit hatte den Besitz wieder zu erlangen.
Da müsste man erst die Sachlage genauer betrachten.

Im schlimmsten Fall steht dir nur ein Finderlohn lt. BGB (etwa 3%) zu und im Besten Fall (Finder und Grundstückseigentümer) 50% + 50% = 100% :mrgreen:
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
Ebinger1 Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 8281
Registriert: Sa 7. Jan 2012, 00:24

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Wallenstein » So 1. Mär 2015, 14:28

Ich würde um alles vorab zu klären mit den Nachfahren des ehemaligen Besitzers einen Vertrag schließen und eine Teilung für den Fall des Auffindens vereinbaren.
Jens Diefenbach
Wallenstein Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 4092
Registriert: Fr 6. Jan 2012, 00:23
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Metallsonde: Teknetics T2 V9 und EuroTek PRO

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Meck-Pomm2015 » So 1. Mär 2015, 14:37

Danke für die Rückmeldung. Dass es rein rechtlich nicht einfach ist, haben wir uns schon gedacht. Gerade was die damalige Enteignung durch das DDR Regime angeht.
Es würde niemand mitbekommen, wenn wir den Schatz wirklich heben würden. Aber (man glaubt es kaum) es geht auch um den moralischen Aspekt. Wenn es sich um persönliche Gegenstände handelt, würden wir sie auch freiwillig zurückgeben.
Nach einigen Pressemitteilungen bzgl. Schatzfunde, sind wir aber etwas unsicher, ob uns bei einer Fundmeldung, nicht sowas wie Unterschlagung droht, falls einer der Enkel, der Meinung wäre, es müsste sich um viel mehr gehandelt haben. Genau weiß es halt niemand.
Zudem ist es fraglich, ob wir überhaupt etwas finden, da es wie gesagt, überall piept und wir nicht das ganze Grundstück umbuddeln möchten (2 Hektar).
Meck-Pomm2015 Offline


Einsteiger (Rang 1 von 7)
 
Beiträge: 14
Registriert: So 1. Mär 2015, 12:13
Metallsonde: Discovery 3300

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Ebinger1 » So 1. Mär 2015, 14:42

Das Recht dein Grundstück zu entmüllen kann dir keiner absprechen...

Die Altlasten hast du ja mitgekauft und bist auch für deren Entsorgung verantwortlich :mrgreen:

Gab es an die Alteigentümer (vor deinem Kauf) ein Angebot auf Rückübertragung oder wurden von den Alteigentümern / Rechtsnachfolgern ein Antrag auf Rückübertragung gestellt :?:
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
Ebinger1 Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 8281
Registriert: Sa 7. Jan 2012, 00:24

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Exuser » So 1. Mär 2015, 14:43

Meck-Pomm2015 hat geschrieben:Was genau soll daran eine Fangfrage sein? Irgendwo auf meinem (!) Grundstück liegt eine Kiste mit Silberwaren und Schmuck. Ich möchte bei der ersten Frage nur wissen, ob ich den Fund melden muss, wenn er geborgen wird, da die Nachkommen des ehemaligen Besitzers bekannt sind. Oder ob das keine Rolle spielt, da es sich um mein eigenes Grundstück handelt.



Woher kommst du auf die Idee, dass du den Fund melden musst ?
Schone Geschichte.
Exuser Offline


Profisucher (Rang 5 von 7)
 
Beiträge: 448
Registriert: Di 18. Feb 2014, 22:52

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Nächste


  • Information

Zurück zu Dies und Das

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste