Thomas Schwarz hat geschrieben:
2. Kann sein das bei mir im Antrag was anderes drin steht, aber für mich ist die Aussage bezüglich der Teilnahme an Schatzsuchertreffen ohne weiteres zu verstehen:
„Die beantragte Nachforschungsgenehmigung ist insofern auch unvereinbar mit der
aktiven Teilnahme an sog. Schatzsuchertreffen, mit einem finanziellen Interesse an
den Funden, dem Verkauf eigener Funde oder Handel mit archäologischen Objekten.“
Ich hätte das folgendermaßen interpretiert, da ein Komma eine Aufzählung ist.
Die beantragte Nachforschungsgenehmigung ist insofern auch unvereinbar mit:
- der aktiven Teilnahme an sog. Schatzsuchertreffen,
- mit einem finanziellen Interesse an den Funden,
- dem Verkauf eigener Funde oder Handel mit archäologischen Objekten.
Aber gut, da es das Amt nun gerne anders interpretiert haben möchte umso besser. Osburg ist gerettet, nun müssen nur noch die Veranstalter aus dem Quark kommen.
Im übrigen würde ich nie Funde kaufen oder verkaufen. Schon gar nicht auf einem Sondengänger-Treffen. Die teuren Münzen, die dort angeboten werden sind oft nicht gefunden sondern haben eher das Prädikat "eigene Herstellung". Man könnte auch sagen, es gibt dort nicht nur eine Meisterschaft im Wettsondeln sondern auch im "übers Ohr hauen".