ACHTUNG! Mit einer CORS-Spule kann man die Fundrate verdoppeln!
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Aktueller offizieller Leitfaden RLP ua für Sondler

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon 8hunter » Mo 8. Feb 2016, 03:51

Manana hat geschrieben:
Raidtomber hat geschrieben:Lass den Ebinger in Ruhe. Das ist wenigstens eine der Eier in der Hose hat. Cochones! Comprehende Amigo?
Ciao!
RT


Ups, Ebi hat 'nen neuen, scharfen Wachhund :lol:

:lol: Manana :lol:


ach....am besten gar keine Häppchen geben....der eine frisst sie weil er Hunger hat, der andere, weil er hungrig ist................ :winken: :winken: :winken:
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Beitragvon toter winkel » Mo 8. Feb 2016, 22:44

[quote="Raidtomber"]Ach mit "eine" meinte ich natürlich "eine Korifäe". Also einer der sich mit seinen rechten auskennt und nicht schnell klein beigibt. Da können sich einige ne Scheibe von abschneiden!!!

ÄH.".Korifäe"ist das eine Fischsorte..
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Beitragvon Thomas Schwarz » Di 9. Feb 2016, 17:02

Ich hab keinen Bock auf langes TamTam und reduziere ich mich daher mal auf das Wesentliche.

1. Es gibt schon seid geraumer Zeit - für jeden ersichtlich - eine Karte mit roten Bereichen von RLP wo Grabungsschutzgebiete eingezeichnet sind. Wer sich damit beschäftigen mag der rufe lanis.rlp auf, da wird er fündig.


2. Kann sein das bei mir im Antrag was anderes drin steht, aber für mich ist die Aussage bezüglich der Teilnahme an Schatzsuchertreffen ohne weiteres zu verstehen:

„Die beantragte Nachforschungsgenehmigung ist insofern auch unvereinbar mit der
aktiven Teilnahme an sog. Schatzsuchertreffen, mit einem finanziellen Interesse an
den Funden, dem Verkauf eigener Funde oder Handel mit archäologischen Objekten.“

Vielleicht ist die Satzstellung ja was verwirrend (ob bewusst oder durch Zufall) – ich drösele es daher noch mal etwas „übersichtlicher“ auf:

„Die beantragte Nachforschungsgenehmigung ist insofern auch unvereinbar mit der
aktiven Teilnahme an sog. Schatzsuchertreffen - mit einem finanziellen Interesse an
den Funden, dem Verkauf eigener Funde oder Handel mit archäologischen Objekten.“

Ich hab hier statt einem Komma ein Bindestrich eingesetzt – jetzt müsste die Aussage auch klar rüberkommen. Die im Übrigen nicht auf einer Interpretation von mir beruht – ich hab da selbst mal nachgefragt!


...für ganz Begriffstutzige hier aber noch mal das ganze mit meinem Worten geschrieben:
"Es ist für einen NFG-Inhaber unvereinbar mit einem finanziellen Interesse an
den Funden, dem Verkauf eigener Funde oder Handel mit archäologischen Objekten, an einer Schatzsucherveranstalltung teilzunehmen, was meiner Meinung dann auch für Stammtische und andere Sondlerkuschelgruppen gilt. Wer also als ganz normaler Gast/Teilnehmer mit NFG an diesen Events teilnimmt der ist auch von diesem Passus nicht betroffen.
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Beitragvon Wallenstein » Di 9. Feb 2016, 18:48

Thomas Schwarz hat geschrieben:
2. Kann sein das bei mir im Antrag was anderes drin steht, aber für mich ist die Aussage bezüglich der Teilnahme an Schatzsuchertreffen ohne weiteres zu verstehen:

„Die beantragte Nachforschungsgenehmigung ist insofern auch unvereinbar mit der
aktiven Teilnahme an sog. Schatzsuchertreffen, mit einem finanziellen Interesse an
den Funden, dem Verkauf eigener Funde oder Handel mit archäologischen Objekten.“



Ich hätte das folgendermaßen interpretiert, da ein Komma eine Aufzählung ist.

Die beantragte Nachforschungsgenehmigung ist insofern auch unvereinbar mit:
- der aktiven Teilnahme an sog. Schatzsuchertreffen,
- mit einem finanziellen Interesse an den Funden,
- dem Verkauf eigener Funde oder Handel mit archäologischen Objekten.

Aber gut, da es das Amt nun gerne anders interpretiert haben möchte umso besser. Osburg ist gerettet, nun müssen nur noch die Veranstalter aus dem Quark kommen.

Im übrigen würde ich nie Funde kaufen oder verkaufen. Schon gar nicht auf einem Sondengänger-Treffen. Die teuren Münzen, die dort angeboten werden sind oft nicht gefunden sondern haben eher das Prädikat "eigene Herstellung". Man könnte auch sagen, es gibt dort nicht nur eine Meisterschaft im Wettsondeln sondern auch im "übers Ohr hauen".
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Beitragvon Thomas Schwarz » Di 9. Feb 2016, 19:16

Wallenstein hat geschrieben:Im übrigen würde ich nie Funde kaufen oder verkaufen. Schon gar nicht auf einem Sondengänger-Treffen. Die teuren Münzen, die dort angeboten werden sind oft nicht gefunden sondern haben eher das Prädikat "eigene Herstellung". Man könnte auch sagen, es gibt dort nicht nur eine Meisterschaft im Wettsondeln sondern auch im "übers Ohr hauen".


da hast Du sicher nicht ganz Unrecht.... Aber das müssen keine Münzen sein das passiert auch gerne bei "seltener" Literatur - ist mir auch schon passiert in jungen Jahren :oops:
Das Buch hab ich hier immer noch rumstehen als Warnung....
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Beitragvon Ebinger1 » Di 9. Feb 2016, 21:16

Thomas Schwarz hat geschrieben:Ich hab keinen Bock auf langes TamTam und reduziere ich mich daher mal auf das Wesentliche.

1. Es gibt schon seid geraumer Zeit - für jeden ersichtlich - eine Karte mit roten Bereichen von RLP wo Grabungsschutzgebiete eingezeichnet sind. Wer sich damit beschäftigen mag der rufe lanis.rlp auf, da wird er fündig.


2. Kann sein das bei mir im Antrag was anderes drin steht, aber für mich ist die Aussage bezüglich der Teilnahme an Schatzsuchertreffen ohne weiteres zu verstehen:

Die beantragte Nachforschungsgenehmigung ist insofern auch unvereinbar mit der
aktiven Teilnahme an sog. Schatzsuchertreffen
, mit einem finanziellen Interesse an
den Funden, dem Verkauf eigener Funde oder Handel mit archäologischen Objekten.“

Vielleicht ist die Satzstellung ja was verwirrend (ob bewusst oder durch Zufall) – ich drösele es daher noch mal etwas „übersichtlicher“ auf:

Die beantragte Nachforschungsgenehmigung ist insofern auch unvereinbar mit der
aktiven Teilnahme an sog. Schatzsuchertreffen -
mit einem finanziellen Interesse an
den Funden, dem Verkauf eigener Funde oder Handel mit archäologischen Objekten.“

Ich hab hier statt einem Komma ein Bindestrich eingesetzt – jetzt müsste die Aussage auch klar rüberkommen. Die im Übrigen nicht auf einer Interpretation von mir beruht – ich hab da selbst mal nachgefragt!


...für ganz Begriffstutzige hier aber noch mal das ganze mit meinem Worten geschrieben:
"Es ist für einen NFG-Inhaber unvereinbar mit einem finanziellen Interesse an
den Funden, dem Verkauf eigener Funde oder Handel mit archäologischen Objekten, an einer Schatzsucherveranstalltung teilzunehmen, was meiner Meinung dann auch für Stammtische und andere Sondlerkuschelgruppen gilt. Wer also als ganz normaler Gast/Teilnehmer mit NFG an diesen Events teilnimmt der ist auch von diesem Passus nicht betroffen.


:mrgreen:
Mal abwarten wann das Amt dann die Interpretation wieder auf den tatsächlichen Wortlaut geändert haben möchte...

:thanks

...und was sagen die Herrn von der GDKE dazu :?:
*

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Beitragvon Ebinger1 » Di 9. Feb 2016, 21:20

Thomas Schwarz hat geschrieben:Ich hab keinen Bock auf langes TamTam und reduziere ich mich daher mal auf das Wesentliche.

1. Es gibt schon seid geraumer Zeit - für jeden ersichtlich - eine Karte mit roten Bereichen von RLP wo Grabungsschutzgebiete eingezeichnet sind. Wer sich damit beschäftigen mag der rufe lanis.rlp auf, da wird er fündig.


Wenn dem in RLP tatsächlich so wäre...

und alle Bodendenkmäler entsprechend dem Denkmalschutzgesetz eingetragen sind,dann hätte das Verwaltungsgericht die Tätigkeitsklage schon vor der schriftlichen Verhandlung abgewiesen.

:thanks
*

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Beitragvon blockwart_ABC » Mi 10. Feb 2016, 23:46

Thomas Schwarz hat geschrieben:
Wallenstein hat geschrieben:Im übrigen würde ich nie Funde kaufen oder verkaufen. Schon gar nicht auf einem Sondengänger-Treffen. Die teuren Münzen, die dort angeboten werden sind oft nicht gefunden sondern haben eher das Prädikat "eigene Herstellung". Man könnte auch sagen, es gibt dort nicht nur eine Meisterschaft im Wettsondeln sondern auch im "übers Ohr hauen".


da hast Du sicher nicht ganz Unrecht.... Aber das müssen keine Münzen sein das passiert auch gerne bei "seltener" Literatur - ist mir auch schon passiert in jungen Jahren :oops:
Das Buch hab ich hier immer noch rumstehen als Warnung....


Hallo Sucherkollege, was für "seltene" Literatur meinst du denn? Was wird denn da so gefälscht???
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Beitragvon toter winkel » Do 11. Feb 2016, 00:01

[

Hallo Sucherkollege, was für "seltene" Literatur meinst du denn? Was wird denn da so gefälscht???[/quote]
War so sicher" Mein Kampf"(:
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Beitragvon Thomas Schwarz » Do 11. Feb 2016, 10:39

Tut hier nichts zur Sache Herr Blockwart. Wehn es interessiert kann sich das Buch gerne hier vor Ort ansehen. Die meisten die schon bei mir im Ladengeschäft waren hatten es schon in den Händen und nein, es ist nicht mein Kampf.
Es ist ein Faksimile und es wurde mir als original und extrem selten angeboten und der Verkäufer brauchte Geld so dass ich dachte - uiiiih da machste jetzt ein echtes Schnäppchen - aber so ist das halt oft mit dem Denken und dem Scheinbaren....
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Ausrüstung - Robuste Grabehacke


Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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