Vielfach wird versucht zu argumentieren der Sondengänger würde bei der Berung von Metallartefakten den Fundzusammenhang zuerstören...
Aber:

Oftmals gibt es keinen Fundzusammenhang da wir außerhalb von Bodendenkmäler oft auf Verlustfunde stoßen

Ist dies nur ein Vorwand um auszugrenzen. Auch ein Sondengänger besitzt eine gewisse Lernfähigkeit... Oder wurde diese Fähigkeit dem Amtsarchäologen angeboren?

Ist der Sondengänger im Gegensatz zum Amtsarchäologen oftmal in der Lage ein Vielfaches seiner Zeit in die Prospektion einzubringen und erzielt auch mehr Funde. Aber jeder Einzelbefund kann eine aus schnellen Schlussfolgerungen gestrickte Dissertaion eines promovierten Archäologen ins Wanken bringen... das ist nicht gerne gesehn.

Kosten die Erfassung und Bearbeitung der Sondengängerfunde Zeit, Geld, Lagerkapazitäten, lösen Notgrabungen aus und beschneiden Amtsarchäologen beim Etat und den personellen Kapazitäten für deren Projekte. Es entsteht also quasi eine Konkurrenzsituation.

Hat man von Amtsseite wohl noch nicht verstanden das ein Bagger / eine Raupe / ein Skraper / ein Holzvollernter / ein Pflug / Egge /... um Welten brachialer an die unwiederbringliche Vernichtung eines Kulturdenkmal heran geht als dies ein besoffener und noch dazu blinder Sondengänger in den schlimmsten Hororvorstellungen eines Amtsarchäologen leisten könnte.

Das es einen Artikel 5 im Grundgesetz gibt der die Forschungsfreiheit nicht nur für Amtsarchäologen garantiert.
