Niklot hat geschrieben:Ebinger1 hat geschrieben:Ob sich jemand als Räubgräber betätigt und versucht aus seiner Suche maximalen Profit zu schlagen, kann auch eine NFG nicht eindämmen.
Sie kann aber einem Raubgräber ganz einfach ein legales Deckmäntelchen verschaffen.
Das ist zwar die absolute Minderheit der Sondengänger, aber man erkennt in dieser kleinen Gruppe schon eine ganz besondere Flexibilität.
Wenn ich das schon wieder lese kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Denkst du manchmal auch bevor du schreibst?
Was ist daran falsch? Eine NFG ist nur eine Berechtigung. Eine Kontrollinstanz gibt es nicht.


