Pfälzer hat geschrieben:Aber wo kommt denn Pfälzers offensichtlicher Frust her

@Ebinger1
Da du offensichtlich kein Pfälzer bist - solltest du besser nicht um Vorgänge in der Pfalz - deine Ergüsse absetzen. Die Menschen dort ticken komplett anders als bei euch. Und deine zweitklassigen Hintergrundinformationen sind auch nicht wirklich gewinnbringend und zeigen keinerlei neuen Perspektiven auf. Als der "Vorstand" der Aktion Archäologie habe ich mehr erwartet. Da hatte ich dich als Person wirklich überschätzt. Hast du eigentlich deine Web-Site aus dem Netz genommen ??????
Ich habe mir jetzt einige Threads hier komplett durchgelesen und deine Antworten waren, gelinde und höflich gesagt, eher ausweichend und wenn es um Argumente ging bist du entweder frech oder agressiv geworden. Und bevor du jetzt loslegst..............- Denke erst nach und komme einfach zur Erkenntniss:
Leg dich nicht mit einem Pfälzer an.
Und an dich Benny:Es geht hier nicht um die rechtliche Würdigung deines Verhaltens oder Fehlverhaltens. In einem Forum ist das sowieso der falsche Ort. Das soll nur das Gericht machen. Da wird vielen zwar wieder die Galle hochkommen. Aber, what for. Leider wird nach deiner Urteilsverkündung in Rheinland-Pfalz genau das passieren - was die Hessen schon hinter sich haben.
Um es mit meinen einfachen Worten zu sagen: 
Du bist eines Pfälzers unwürdig.

An unserer gemeinsamen Heimat liegt dir anscheinend überhaupt nichts. Sonst hättest du kapiert um was es eigentlich geht. Diese Leute, die dich hier hofieren und vor ihren Karren spannen, werden dich auch genauso schnell wieder fallen lassen - sobald sie keinen Nutzen mehr aus deiner Bekanntheit ziehen können.
Schade für dich, schade für Sucher allgemein. Schade für unsere Heimat.

How, der selbst ernannte Oberpfälzer hat gesprochen
Ich kann es dir nicht verübeln wenn du in das Horn einiger selbst ernannter Gesetzesausleger auf der Amtsseite bläst und versuchst deren scheinbar bewusst falsch ausgelegten Gesetzesinterpretationen noch mit ein paar markigen und bestimmt auch ein wenig antiquierten, Heimatsprüchlein aufzuhübschen...
Aber wenn du den "Fall Barbarenschatz" nüchtern betrachtet hättest, dann wäre dir auch klar geworden für was er steht.
Natürlich kann man die Augen verschließen vor Rechtsbeugungen durch die Denkmalbehörde und die zuständige Ministerin.
Wie einfach das ist, wurde ja uns im Fall Barbarenschatz klar vor Augen geführt.
Von wem
Na, von der zuständigen Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Gericht.
Warum
Was ist nach all den Diffamierungen, Verleumdungen, üblen Nachreden, Gerüchten und & zur Verunglimpfung von Benny letztendlich an Vorwürfen gebleiben
Eine Anklage wegen Fundunterschlagung.
...und die wie wohl ausgehen wird. Da habe ich mich hier schon ab und an zu geäußert
Du suchst nach Perspektiven im Denkmalschutz und denkst das kann man aus der Perspektive eines Besserpfälzers lösen und betrachten
Dann schau erst mal um was es dir denn im Grunde genommen geht...
Evtl. solltest du dich auch einmal damit auseinander setzen das Obrigkeitsdenken selten zielführend war und es auch nie sein wird. Es geht nicht um Blut und Boden sondern um Teilhabe, ein Ende der Rechtsbeugungen und die Chance sich aufrecht zu äußern.
Aber in dem Forum in dem auch du moderierst, wurde ich schon vor die Tür gesetzt als ich ein paar kritische Fragen zu den angeblich so positiven Entwicklungen in BW im Hinblick auf die Sondensuche hatte.
Das nenne ich mal offen und konstruktiv.
Schau dir mal deinen obigen Beitrag unter dem Stichwort "vorauseilender Gehorsam" an.
Wenn es schon nicht mehr erlaubt sein soll an den nicht gesetzeskonformen Handlungen einer Behörde Kritik zu üben und diese auch zum Ausdruck zu bringen, dann können wir unser Rechtssystem gleich schließen.
Aber jetzt bekomme ich ja mit dir, einem Pfälzer, Ärger...
Was hast du, besonders als Pfälzer, denn vom Sinn des Denkmalgesetzes verstanden
§ 1
Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
(1) Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, die Kulturdenkmäler (§ 3) zu erhalten und zu pflegen, insbesondere deren Zustand zu überwachen, Gefahren von ihnen abzuwenden und sie zu bergen.
(2) Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es auch, die Kulturdenkmäler wissenschaftlich zu erforschen und die Ergebnisse der Öffentlichkeit, insbesondere für Zwecke der Bildung und Erziehung, zugänglich zu machen.Wenn ich das richtig lese ist da keine Verpflichtung enthalten Finder maximal zu kriminalisieren, die Teilhabe weiter Bereiche der Bevölkerung an der Erforschung der Geschichte zu verhindern, Volksverhetzung zu betreiben und NFG Inhaber gegen andere Sondengänger aufzuwiegeln, Finder zu kriminalisieren, zu benachteilgen und damit die Erlangung wichtiger Informationen zum Schutz von Kulturdenkmälern zu verhindern ...
Wurden die zuständigen Mitarbeiter dieser Behörde ihren Verpflichtungen im gesetzlichen Rahmen nachkommen, wären sie jetzt nicht angreifbar. Nun haben aber die Reaktionen im Fall Barbarenschatz und die Betrachtung vieler anderer Fälle, eine nicht mehr aufzuhaltende Kettenreaktion ausgelöst.
Bisher wurden viele Vorwürfe nur in ein paar Sondengängerforen angesprochen...
wie werden wohl die Medien, Pilitik und die Öffentlichkeit auf eine gezielte Dokumentation einiger Amtsherrlichkeiten reagieren
