hatte schonmal im anderen Thema gefragt aber da wird es bestimmt untergehen und es ist ja doch interessant auch mit Blick auf zukünftige Funde.
Man liest hier immer nur das der Schatz nicht für archäologisch wertvoll gehalten wurde und daher nicht sofort beim Amt abgegeben wurde. Aber hätte er dann nicht im Fundbüro abgegeben werden müssen? Für mich liest sich das Gesetzt ziemlich eindeutig..
Also Benny, warum hast du den Fund nicht umgehend beim Fundbüro-Polizei abgegeben.
Müssen Detektorfunde über 10€ wert ins Fundbüro? Wenn ich es nicht mache, mache ich mich der Fundunterschlagung schuldig??
§ 965
Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
„Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen, also so schnell wie nach den Umständen möglich“, sagt Alexander Rilling vom Verband Deutscher Anwälte (VDA). Wer seinen Fund nicht meldet, sondern ihn einfach behält, macht sich der Unterschlagung schuldig. Mögliche Folgen sind Geldbußen und in schweren Fällen sogar Haftstrafen.

