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Barbarenschatz+Fundbüro

Die neuesten Infos zum Thema Barbarenschatz.

Beitragvon Leser47 » Mo 2. Feb 2015, 13:27

hatte schonmal im anderen Thema gefragt aber da wird es bestimmt untergehen und es ist ja doch interessant auch mit Blick auf zukünftige Funde.

Man liest hier immer nur das der Schatz nicht für archäologisch wertvoll gehalten wurde und daher nicht sofort beim Amt abgegeben wurde. Aber hätte er dann nicht im Fundbüro abgegeben werden müssen? Für mich liest sich das Gesetzt ziemlich eindeutig..

Also Benny, warum hast du den Fund nicht umgehend beim Fundbüro-Polizei abgegeben.

Müssen Detektorfunde über 10€ wert ins Fundbüro? Wenn ich es nicht mache, mache ich mich der Fundunterschlagung schuldig??

§ 965
Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen, also so schnell wie nach den Umständen möglich“, sagt Alexander Rilling vom Verband Deutscher Anwälte (VDA). Wer seinen Fund nicht meldet, sondern ihn einfach behält, macht sich der Unterschlagung schuldig. Mögliche Folgen sind Geldbußen und in schweren Fällen sogar Haftstrafen.
Leser47 Offline


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Beitragvon Charlie » Do 5. Feb 2015, 19:45

§ 984 Schatzfund




Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.
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Beitragvon Leser47 » Do 5. Feb 2015, 20:56

Wurde ja nicht als Schatz erkannt und Benny konnte nicht wissen das der Besitzer nicht mehr ermittelt werden kann(z.B. Diebesgut von Hildes Kamin)

Also Absatz 2 ??
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Was sagen die Rechtsexperten? Ebinger ??

Benny, hast du mittlerweile etwas Zeit um die Frage zu beantworten??
warum hast du den Fund nicht umgehend beim Fundbüro-Polizei abgegeben
Leser47 Offline


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Beitragvon DJHomer » Do 5. Feb 2015, 21:42

da muss ich hier mal ne Gegenfrage stellen

was ist mit gefundenen Münzen, Schmuck usw?? wird der von allen Sondlern zum Fundbüro gebracht???

meine Prognose wäre nein
DJHomer Offline


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Beitragvon Watzmann » Do 5. Feb 2015, 23:19

DJHomer hat geschrieben:da muss ich hier mal ne Gegenfrage stellen

was ist mit gefundenen Münzen, Schmuck usw?? wird der von allen Sondlern zum Fundbüro gebracht???

meine Prognose wäre nein

Gegenfrage abgelehnt!
Du bist aber nicht gefragt und die Frage wurde ja eindeutig an Benny gestellt.
Und für Gegenfragen ist hier einzig der Ebinger zuständig. :lol:
Aber da der Finder angeblich wegen Fundunterschlagung angezeigt ist, wird wohl eben dieser Absatz 2 greifen.
Watzmann Offline


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Beitragvon Ebinger1 » Do 5. Feb 2015, 23:50

Leser47 hat geschrieben:hatte schonmal im anderen Thema gefragt aber da wird es bestimmt untergehen und es ist ja doch interessant auch mit Blick auf zukünftige Funde.

Man liest hier immer nur das der Schatz nicht für archäologisch wertvoll gehalten wurde und daher nicht sofort beim Amt abgegeben wurde. Aber hätte er dann nicht im Fundbüro abgegeben werden müssen? Für mich liest sich das Gesetzt ziemlich eindeutig..

Also Benny, warum hast du den Fund nicht umgehend beim Fundbüro-Polizei abgegeben.

Müssen Detektorfunde über 10€ wert ins Fundbüro? Wenn ich es nicht mache, mache ich mich der Fundunterschlagung schuldig??

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Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen, also so schnell wie nach den Umständen möglich“, sagt Alexander Rilling vom Verband Deutscher Anwälte (VDA). Wer seinen Fund nicht meldet, sondern ihn einfach behält, macht sich der Unterschlagung schuldig. Mögliche Folgen sind Geldbußen und in schweren Fällen sogar Haftstrafen.


Na, was hättest DU denn gemacht :?:
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Beitragvon Wahrsager » Fr 6. Feb 2015, 00:17

Watzmann hat geschrieben:Und für Gegenfragen ist hier einzig der Ebinger zuständig. :lol:



@ Watzmann
Nachdem die Gegenfrage auch ordnungsgemäß und prompt kam,
verleihe ich dir hiermit den "Hellseher-Orden 1. Grades" :lol:


Danke Ebi, für die Steilvorlage
Wahrsager Offline


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Beitragvon Watzmann » Fr 6. Feb 2015, 00:26

Wahrsager hat geschrieben:
Watzmann hat geschrieben:Und für Gegenfragen ist hier einzig der Ebinger zuständig. :lol:



@ Watzmann
Nachdem die Gegenfrage auch ordnungsgemäß und prompt kam,
verleihe ich dir hiermit den "Hellseher-Orden 1. Grades" :lol:

Danke.
Hätte mich ansonsten auch gewundert. :lol:
Watzmann Offline


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Beitragvon Ebinger1 » Fr 6. Feb 2015, 00:41

...und wo sind die produktiven Beiträge :?:


Ihr solltet euch einfach mal fragen warum euer Auftreten andere Finder so 100%ig ermutigt neue Funde zu melden :?:

Wer sich dann auch noch in vorauseilendem Gehorsam bemüht einen Sündenbock zu finden...

der wird auch wissen warum er ihn benötigt :mrgreen:

http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BCndenbock
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Beitragvon Watzmann » Fr 6. Feb 2015, 00:58

Mimimi :lol:
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Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
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Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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