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In Baden-Württemberg kann genehmigungsfrei gesucht werden

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon impact » Di 23. Aug 2016, 20:27

Genau so einen Schuß vor den Bug, haben die mal gebraucht !

Aber das Urteil ist kein grundsatzurteil! Ein OVG in Schleswig hat hier deutlich anders geurteilt.
Jeder Fall ist ein Einzelfall !

Jetzt bleibt nur abzuwarten ob die jetzt ihr Denkmalschutzgesetz dem von Schleswig-Holstein anpassen ! Dort wird ja unmissverständlich klar gemacht, dass das Suchen ohne Genehmigung mit einem Metalldetektor( Mess und Suchgeräte) eine Straftat ist.
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Beitragvon Charlie » Di 23. Aug 2016, 20:49

impact hat geschrieben:Genau so einen Schuß vor den Bug, haben die mal gebraucht !

Aber das Urteil ist kein grundsatzurteil! Ein OVG in Schleswig hat hier deutlich anders geurteilt.
Jeder Fall ist ein Einzelfall !

Jetzt bleibt nur abzuwarten ob die jetzt ihr Denkmalschutzgesetz dem von Schleswig-Holstein anpassen ! Dort wird ja unmissverständlich klar gemacht, dass das Suchen ohne Genehmigung mit einem Metalldetektor( Mess und Suchgeräte) eine Straftat ist.


Hallo, ja es sind Einzeifallurteile.

Nur denke ich kann man hier diese beiden Urteile nicht miteinander vergleichen. Hier hat ein Richter die rechtliche Lage präzise begründet wo m.E. nach der Richter beim OVG SH den Äußerungen
der streitenden Parteien gefolgt ist. Zum einen sinngemäß: ja ich könnte BD's finden und zum anderen die Darlegung der Gegenpartei, das WKII Funde sehr wohl BD's seien können mit dem Verweis
auf eine Gedenkstätte in Berlin.

Nur das nicht die Tatsache das Exponate in Gedenkstätten, Ausstellungen oder Museen stehen, diese zu BD's macht sondern nur die Begriffsbestimmungen in den DschG festlegt was ein BD ist und
was nicht. Dies wurde vor den OVG SH nicht mal ansatzweise berücksichtigt.
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Beitragvon Ebinger1 » Di 23. Aug 2016, 20:55

impact hat geschrieben:Genau so einen Schuß vor den Bug, haben die mal gebraucht !

Aber das Urteil ist kein grundsatzurteil! Ein OVG in Schleswig hat hier deutlich anders geurteilt.
Jeder Fall ist ein Einzelfall !

Jetzt bleibt nur abzuwarten ob die jetzt ihr Denkmalschutzgesetz dem von Schleswig-Holstein anpassen ! Dort wird ja unmissverständlich klar gemacht, dass das Suchen ohne Genehmigung mit einem Metalldetektor( Mess und Suchgeräte) eine Straftat ist.


Gestützt wurde das Urteil in SH in erster Linie auf die Aussage des Sondengängers, er könne nicht ausschließen auf ein BD zu stoßen.

Hätte der SG klat dargestellt, wie er versucht auszuschließen auf ein noch unbekanntes BD zu stoßen... wäre der Prozess anders aus gegangen. :thumbup

AUch darum ist es wichtig gezielt Informationen über Ermittlungsverfahren und Prozesse zu sammeln.
Die D S U ist hier sehr aktiv. :winken:
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Beitragvon Wallenstein » Di 23. Aug 2016, 23:50

Ich habe eben mit Axel T. - v.K. telefoniert. Was da gerade abläuft ist unglaublich. Eintritte bis zum schwindelig werden.

Ich sage nur eines: Die DSU ist eine Größe.
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Beitragvon Sondelmaik » Do 25. Aug 2016, 14:30

Guten Tag Wallenstein,

eigentlich bin ich ja stiller Mitleser, trotzdem muss ich dich an dieser Stelle einfach mal fragen ob ihr euch der Meldung sicher seid?

Wie mir gerde aus BaWü mitgeteilt wurde gab es noch nicht einmal einen Prozess, deßhalb kann es auch gar kein Aktenzeichen geben.

Im Gegenzug ist das Land BaWü gerade dabei eine Richtigstellung zu erzwingen, auch evtl. vorhandene Straftatbestände werden geprüft.

Freue mich schon darauf die für die dsu äußerst peinliche Pressemitteilung zu lesen, in der steht das Herr Wallenstein alle nur auf den

Arm genommen hat.

In dem Sinne herzliche Grüße
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Beitragvon Wallenstein » Do 25. Aug 2016, 14:45

Es gab ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wegen Einsicht in die Denkmallisten. Der Kläger hat die Klage zurückgenommen nachdem der Richter zugesichert hat, dass er schriftlich begründet, dass ein Sondengänger der nicht nach denkmalgeschützten Dingen sucht auch keine Einsicht in die Liste und auch keine Genehmigung benötigt. So der Deal vor Gericht. Ich war nicht bei Gericht dabei und mir ist nicht bekannt, ob die Archis vor Gericht gegen diese Sichtweise ihr Veto eingelegt haben. Hätten sie es, wäre der Richter vermutlich doch zur Erkenntnis gekommen, dass eine Einsicht in die Denkmalliste gerechtfertigt ist? Wie dem auch sei, es gab aus meiner Sicht ein "Deal vor Gericht" und nun treten die Archis offenbar wieder unfair nach.

Aktenzeichen: 13K 935/15


Richtig ist, dass die Archis nun der DSU Stress machen weil das natürlich dumm ausgegangen ist. Dabei handelt es sich bei der Einschätzung des Richters im Prinzip um keine neue Erkenntnis, es hat nur mal jemand das gültige Recht korrekt kommentiert. Nicht mehr und nicht weniger.

Es sind amtliche Schreiben bei der DSU eingegangen, aber der Chef der DSU kommt seit zwei Tagen aus dem Lachen gar nicht mehr heraus. Es erstaunt mich immer wieder wie naiv die Archis an solche Sachen herangehen. Sie haben immer noch nicht verstanden, dass die DSU von ganz anderem Kaliber ist. Um die DSU kreisen zig Anwälte, und zwar welche die hungrig sind und teils aus eigenem Interesse etwas bewegen wollen.

Natürlich werden die Archis nun versuchen einen anderen Dreh zu finden um den Sondengängern das Leben so schwer wie möglich zu machen. Darum muss nun umgehend eine Abschreckungsexpedition gegen SH folgen. Die Pläne hierfür liegen in der Schublade, deren Umsetzung wird nun umso dringender. Wartezeiten von mehreren Jahren für die Erteilung einer Sondelgenehmigung sind in SH doch eine Verarsche des Bürgers. Keiner der sich eine Sonde gekauft hat wartet so lange. Die laufen alle vorher heimlich.
Jens Diefenbach
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Beitragvon impact » Do 25. Aug 2016, 15:04

na dann wollen wir mal hoffen,dass ihr nicht übertrieben habt! Hat das Amt Revision beantragt ?
Spätestens wenn Herr Wallenstein wieder zum Radiergumi mutiert ist an der Sache weit weniger drann als geschrieben.
impact Offline


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Beitragvon Wallenstein » Do 25. Aug 2016, 15:11

impact hat geschrieben:na dann wollen wir mal hoffen,dass ihr nicht übertrieben habt! Hat das Amt Revision beantragt ?
Spätestens wenn Herr Wallenstein wieder zum Radiergumi mutiert ist an der Sache weit weniger drann als geschrieben.


Bitte genau lesen! Es gab kein Urteil! Das Amt hat offenbar der Sicht des Richters nicht widersprochen und macht nun im Nachgang Stress. Ehrvoller wäre es gewesen die Sache im Gerichtsaal zu klären, auch wenn das bedeutet hätte, dass der Richter dann ggf. zu einer für das Amt nachteiligen Sicht in Sachen "Offenlegung der Denkmalliste" kommt.
Jens Diefenbach
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Beitragvon Ebinger1 » Do 25. Aug 2016, 16:52

Seit Jahrzehnten wird von verschiedenen Denkmalbehörden immer wieder behaupzez die allgemeine Suche sei genehmigungspflichtig.

Es kam immer wieder zu Anzeigen und Bußgeldbescheiden.
Kaum ein Sondengänger hatte den Mut wegen der in der Regel verhängten Kläckerbeträge ein Prozessrisiko einzugehen.

Jetzt sehen die Ämter das sich da ein echter Widerstand formiert.
Das macht nervös und dumme Drohungen und Verleumdungen werden aus dem Boden sprießen. Aber das ist nur ein Beweis für die Kompetenz und die Zielgerichtetheit der D S U. :mrgreen:

In Zukunft wird es wichtig sein die ausführenden Beamten und deren Vorgesetzte direkt dafür haftbar zu machen und gezielt die Staatsanwaltschaften um rechtliche Überprüfung und Ahndung zu bitten...

Da wird sich so mancher Amtsarchi schon überlegen ob er sich weiterhin außerhalb des legalen Rahmens bewegen will :mrgreen:
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Beitragvon impact » Do 25. Aug 2016, 17:16

Nur das ich das richtig verstehe !

Es gibt kein Urteil sondern ein Vergleich mit einer Stellungnahme vom Richter.
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