impact hat geschrieben:Genau so einen Schuß vor den Bug, haben die mal gebraucht !
Aber das Urteil ist kein grundsatzurteil! Ein OVG in Schleswig hat hier deutlich anders geurteilt.
Jeder Fall ist ein Einzelfall !
Jetzt bleibt nur abzuwarten ob die jetzt ihr Denkmalschutzgesetz dem von Schleswig-Holstein anpassen ! Dort wird ja unmissverständlich klar gemacht, dass das Suchen ohne Genehmigung mit einem Metalldetektor( Mess und Suchgeräte) eine Straftat ist.
Hallo, ja es sind Einzeifallurteile.
Nur denke ich kann man hier diese beiden Urteile nicht miteinander vergleichen. Hier hat ein Richter die rechtliche Lage präzise begründet wo m.E. nach der Richter beim OVG SH den Äußerungen
der streitenden Parteien gefolgt ist. Zum einen sinngemäß: ja ich könnte BD's finden und zum anderen die Darlegung der Gegenpartei, das WKII Funde sehr wohl BD's seien können mit dem Verweis
auf eine Gedenkstätte in Berlin.
Nur das nicht die Tatsache das Exponate in Gedenkstätten, Ausstellungen oder Museen stehen, diese zu BD's macht sondern nur die Begriffsbestimmungen in den DschG festlegt was ein BD ist und
was nicht. Dies wurde vor den OVG SH nicht mal ansatzweise berücksichtigt.